Beigestelltes Material. Stellt der AG Material bei, bleibt er Eigentümer des Materials. Die Bearbeitung oder die Umbildung von vom AG beigestellten Material erfolgt als Hersteller gem. §950 BGB. Der AN wird den verarbeiteten Gegenstand mit verkehrsüblicher Sorgfalt für den AG kostenlos verwahren. Bei zufälligem Untergang oder zufälliger Beschädigung beigestellten Materials hat der AN keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Be- und Verarbeitung.
Beigestelltes Material. 3.1 Die für die Fertigung beim Lieferanten von HELLA kostenfrei beigestellten Materialien und Vorrichtungen bleiben im Eigentum von HELLA und sind vom Lieferanten unverzüglich auf optisch erkennbare Mängel zu untersuchen. Es ist eine Mengen- und Identitätsprüfung durchzuführen. Differenzen sind HELLA innerhalb eines Werktages anzuzeigen.
Beigestelltes Material. 8.1 Das von uns für die Fertigung beim Lieferanten beigestellte Material (Vormaterial, Teile, Vorrichtungen, etc.) bleibt das alleinige Eigen- tum von uns. Der Lieferant ist verpflichtet, die Materialien sorgfältig unentgeltlich und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust versichert zu verwahren, die hierzu erforderlichen Maßnah- men zu ergreifen, insbesondere sie als unser Eigentum zu kenn- zeichnen und zu versichern, und ausschließlich für die von uns be- stimmten Zwecke zu verwenden. Wir sind jederzeit berechtigt, un- ser beigestelltes Material ohne Grund heraus zu verlangen.
Beigestelltes Material. 3.1 Für die Leistungen des Lieferanten von AES beigestellte Materialien und Vorrichtungen bleiben im Eigentum von AES. Der Lieferant ist verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern und im angemessenen Umfang gegen Beschädigung und Verlust zum Neuwert zu versichern.
Beigestelltes Material. 4.1 Materialien, Vorrichtungen und Werkzeuge, die seitens von Schieffer Romania beigestellt werden weil sie zur Erbringung der Leistungen des Lieferanten notwendig sind, bleiben im Eigentum der Schieffer Romania und sind vom Lieferanten unverzüglich auf optisch erkennbare Mängel zu untersuchen. Es ist eine Mengen- und Identitätsprüfung durchzuführen. Differenzen sind Schieffer Romania innerhalb eines Werktages anzuzeigen. Der Lieferant ist verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und gegen Feuer, Wasser und Sturmschäden zum Neuwert zu versichern.
Beigestelltes Material. 1. Die für die Fertigung beim Lieferanten von MS DESIGN kostenfrei beigestellten Materialien, Teile, Behälter und Spezialverpackungen bleiben Eigentum von MS DESIGN und sind vom Lieferanten unverzüglich auf optisch erkennbare Mängel zu untersuchen. Es ist eine Mengen- und Identitätsprüfung durchzuführen. Differenzen sind MS DESIGN innerhalb eines Werktages anzuzeigen.
Beigestelltes Material. 4.1 Materialien, Vorrichtungen und Werkzeuge, die seitens Schieffer beigestellt werden, weil sie zur Erbringung der Leistungen des Lieferanten notwendig sind, bleiben im Eigentum von Schieffer und sind vom Lieferanten unverzüglich auf optisch erkennbare Mängel zu untersuchen. Es ist eine Mengen- und Identitätsprüfung durchzuführen. Differenzen sind Schieffer innerhalb eines Werktages anzuzeigen. Der Lieferant ist verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und gegen Feuer, Wasser und Sturmschäden zum Neuwert zu versichern.
Beigestelltes Material. 8.1 Die von SSF beigestellten Materialien bleiben im Eigentum von SSF und sind unentgeltlich zu lagern, zu bezeichnen, zu verwalten. Ihre Verwendung ist nur für Aufträge des Bestellers zulässig. Der Lieferant hat diese Materialien im Rahmen seiner Versicherungen gegen Beschädigung oder Verlust zu versichern. Der Lieferant haftet für den Fall der Zerstörung, Beschädigung oder des Untergangs der beigestellten Ware.
Beigestelltes Material. 3.1 Für die Leistungen des Lieferanten von Kayser beigestellte Materialien und Vorrichtungen bleiben im Eigentum von Kayser. Der Lieferant ist verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern und im angemessenen Umfang gegen Beschädigung und Verlust zum Neuwert zu versichern.
Beigestelltes Material. Das von uns dem Lieferanten zur Ausführung einer Bestellung beigestellte Material muss von diesem sofort nach Erhalt auf Qualität, Vollständigkeit und Funktionalität geprüft werden. Allfällige Abweichungen müssen uns innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang schriftlich mitgeteilt werden. Nach Eingang des beigestellten Materials beim Lieferanten geht die Verantwortung für allfällige Beschädigungen und Verluste auf ihn über. Der Lieferant hat das ihm zur Verfügung gestelltes Material sorgfältig zu behandeln und zu lagern und auf seine Kosten gegen Elementar- und Diebstahlschäden zu versichern. Er hat uns auf Verlangen das entsprechende Versicherungszertifikat vorzulegen. Ausschuss bedingt durch Fehlbearbeitungen und unsachgemässem Umgang mit dem beigestellten Material geht zu Lasten des Lieferanten. Der Lieferant wird uns auf den 25. oder den vorangehenden letzten Arbeitstag jedes Monats eine Inventurliste des bei ihm eingelagerten beigestellten Materials elektronisch oder durch Telefax zustellen. Bei der Bearbeitung anfallende Abschnitte, Ausstanzungen und Reststücke von vom Käufer beigestelltem Material bleiben Eigentum von Mapei Suisse SA. Dieser Schrott muss separat gelagert und gewogen werden und wird zurückgenommen oder dem Lieferanten zum Marktpreis verrechnet.