Missbräuchliche Verwendung Musterklauseln

Missbräuchliche Verwendung. Was ist o.k., was nicht? 15.1 Nur mit unserer gesonderten Zustimmung dürfen Sie unsere Leistungen zu kommerziellen Zwecken Dritten überlassen, weiterverkaufen oder sonst damit handeln. 15.2 Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass unsere Leistungen nicht missbräuchlich verwendet werden – z.B. nicht a. für bedrohende oder belästigende Anrufe, Datenübertragungen oder sonstige rechtswidrige Fälle, b. für Betrug oder andere strafbare Handlungen, c. zur Umgehung von Zusammenschaltungsvereinbarungen oder zur Umgehung des Abschlusses von Zusammenschaltungsvereinbarungen in einer Weise mit mobile gateways oder ähnlichen Einrichtungen verbunden wird, welche Mobilfunkverbindungen direkt in das Mobilfunknetz von A1 Telekom Austria leiten, d. für das Übermitteln oder Speichern verbotener Inhalte – also Inhalte, die gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen; jedenfalls Inhalte die pornografisch, nationalsozialistisch, beschimpfend, beleidigend, rassistisch, fremdenfeindlich, politisch extremistisch, gewaltverherrlichend oder moralisch verwerflich sind; oder Inhalte, die gegen die „Netiquette“ verstoßen und dadurch andere User oder unsere Netz-Integrität beeinträchtigen, e. für das Übermitteln oder Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte, wenn Sie nicht die erforderlichen Rechte besitzen, f. für das Zusenden von unerbetenen Informationen z.B. mit E-Mails oder SMS – zu Zwecken der Direkt-Werbung oder als Massen-Sendung („Spamming“ nach § 174 TKG) und g. für den Versuch, unerlaubt Zugang zu fremden Computer-Systemen zu erlangen (z.B. Hackversuche, Portscans). h. ohne vorherige Zustimmung von A1 Telekom Austria Dritten entgeltlich oder kommerziell die ständige Inanspruchnahme von Leistungen, etwa die ständige Benutzung eines Anschlusses, gestattet, i. zur Herstellung von Verbindungen zu dem Zweck, dass Sie oder ein Dritter aufgrund von der Dauer der Verbindung oder Anzahl der Nachrichten abhängige Vermögensvorteile erhält oder erhalten soll (hiervon ausgenommen sind Verbindungen zu Mehrwertdiensten iSd KEM-V 2009). Welche Folgen kann ein Missbrauch haben? 15.3 Bitte beachten Sie: Bei einem Verstoß gegen Pkt. 15.1 oder 15.2 können wir a. unsere Leistungen und die Leistungen anderer Anbieter (Pkt. 8, 25) sperren (Pkt. 19) und/oder b. unseren Vertrag außerordentlich kündigen (Pkt. 34). 15.4 Sie haften bei einer von Ihnen zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen unmittelbar – insbesondere wenn Sie gegen Pkt. 15.2 verstoßen; auße...
Missbräuchliche Verwendung. Die Dienstleistungen der A1 dürfen nur für den vereinbarten Vertragszweck genutzt werden. Der Kunde hat alle durch A1 diesbezüglich mitgeteilten Anweisungen, Richtlinien oder Bedingungen zu beachten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die von seiner Hardware übertragenen Inhalte. Ebenso haftet er für alle Ansprüche, die durch die von ihm gewährte Nutzung der Dienstleistungen an Dritte entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Leistungen von A1 nicht missbräuchlich verwendet werden – z.B. nicht
Missbräuchliche Verwendung. Die A1 DIGITAL Leistungen dürfen nur für den vereinbarten Vertragszweck genutzt werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die von seiner Hardware übertragenen Inhalte. Ebenso haftet er für alle Ansprüche, die durch die von Ihm gewährte und zu vertretende Nutzung der Leistungen seitens Dritter entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Leistungen von A1 DIGITAL nicht missbräuchlich verwendet werden – z.B. nicht
Missbräuchliche Verwendung. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Benutzung der Leistungen von 1361 Solutions GmbH diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Leistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden (unzulässige Verwendung u.a. Upload von urheberechtlich relevanten Inhalten, strafrechtlich unzulässige Inhalte etc.). Als Missbrauch gilt namentlich auch ein wiederholtes Überschreiten von Kapazitäten und Limiten, der nicht deklarierte Weiterverkauf der Leistungen durch den Kunden an Dritte und/oder die Verwendung der Leistungen unter nicht deklarierter Nutzung der Infrastruktur der 1361 Solutions GmbH. Ein Weiterverkauf von Leistungen an Dritte darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von 1361 Solutions GmbH erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen, soweit nicht anders vereinbart. Vorbehalten bleibt Ziff. 3 dieser AGB. Der Kunde ist für den Inhalt von Informationen, die er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht und auf Infrastruktur von 1361 Solutions GmbH hostet und Dritten über Telekommunikationsnetze zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde hat missbräuchliche und rechtswidrige Nutzungen und Handlungen im Internet mittels der Infrastruktur von 1361 Solutions GmbH zu unterlassen (wie die Veröffentlichung von erotischen, pornographischen, rassendiskriminierenden und gewaltdarstellenden Inhalten, allgemein illegale oder anstössige Inhalte, missbräuchliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke z.B. durch Umgehung von DRM, Linksetzung oder sonstige Verbreitung bzw. Veröffentlichung illegaler Inhalte, Malware, Trojaner, Viren, SPAM etc.). Wird 1361 Solutions GmbH von Dritten wegen rechtswidrigen Inhalten oder wegen der missbräuchlichen Nutzung abgemahnt, kann 1361 Solutions GmbH unabhängig von Ziff. 20 der AGB Services suspendieren und/oder den Kunden abmahnen.
Missbräuchliche Verwendung. Missbräuchliche Verwendung
Missbräuchliche Verwendung. Was ist o.k., was nicht?
Missbräuchliche Verwendung. 1. Für Debitkarten mit Belastung des Xxxxxx der versicherten Person: jede vom Karteninhaber mit seiner Karte getätigte Abhebung oder Zahlung, um vorsätzlich andere Kosten als geschäftliche Spesen zu bezahlen, um deren Betrag das Konto der versicherten Person belastet wird und zu dessen Erstattung sich der Karteninhaber weigert oder nicht fähig ist.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.