Common use of Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Ehegatten/Lebenspartnern Clause in Contracts

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Ehegatten/Lebenspartnern. Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Le- benspartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebt und unter Ihrer Anschrift gemeldet ist, versichert, gilt die beitragsfreie Versicherung auch für diesen. Die beitragsfreie Versicherung für den Ehegatten oder Lebenspartner endet gleichzeitig mit der des jüngsten Kindes. Sind sowohl Ihr Ehegatte als auch Ihr Lebensgefährte über diesen Vertrag versichert, so wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – die Versicherung des Ehegatten beitragsfrei weitergeführt.

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