Common use of Beitragsfreie Versicherung Clause in Contracts

Beitragsfreie Versicherung. Die beitragsfreie Versiche- rung ist ein Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei umgewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Versicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir folgende Unterfälle: Bezugsgröße für die Indexpartizipation (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Die Bezugsgröße für die Index- partizipation im Indexjahr ist in der Regel Ihr Vertragswert zu Beginn des Indexjahres. Erfolgt die Überschussbeteili- gung nur teilweise (0 %, 25 %, 50 % oder 75 %) durch In- dexpartizipation, ist die Bezugsgröße in der Regel nur der entsprechende Anteil Ihres Vertragswerts zu Beginn des Indexjahres. Cap (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der Cap (Kap- pung) gibt an, bis zu welcher Obergrenze eine positive monatliche Wertentwicklung im Rahmen der Indexpartizi- pation berücksichtigt wird. Der Cap ist der Preis für die Si- cherheit, die das Konzept bietet. Er ist abhängig von der Höhe der maßgebenden jährlichen Überschussanteile sowie weiteren Faktoren des Kapitalmarkts wie der Volati- lität und der Dividendenrendite. Garantierte Mindestrente: Diese ist in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt und stellt einen bei Vertragsbe- ginn berechneten Mindestwert dar. Dieser Mindestwert ist von der rechnungsmäßigen Rente zu unterscheiden, die erst zum Rentenzahlungsbeginn aus dem Vertragswert (zuzüglich gegebenenfalls vorhandener Werte aus dem Schlussüberschuss und aus der Beteiligung an den Be- wertungsreserven) berechnet wird. Nach Rentenbeginn gegebenenfalls anfallende weitere Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente und nicht zur Erhöhung der garantierten Mindestrente. Index (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Unter einem Index versteht man eine Kennzahl für die Entwicklung von ausgewählten Aktienkursen oder von aktienkursabhängi- gen Finanzderivaten. Ein Beispiel für einen solchen Index ist der DAX®*, der die Kursentwicklungen der 40 größten Aktiengesellschaften Deutschlands umfasst. Indexanteil (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der In- dexanteil legt den Anteil fest, mit dem die Überschussbe- teiligung mittels Indexpartizipation erfolgt. Es stehen Ihnen die Stufen 0 %, 25 %, 50 %, 75 % oder 100 % zur Auswahl. In Höhe des übrigen Anteils erhöhen die jährli- chen Überschussanteile zu Beginn des folgenden In- dexjahres den Vertragswert (sichere Verzinsung). Die Höhe des Indexanteils können Sie jährlich neu be- stimmen. Indexjahr (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Das ist der Zeitraum eines Jahres, jeweils beginnend mit dem in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Index- stichtag. Das erste Indexjahr beginnt am ersten Index- stichtag, der dem in den Allgemeinen Vertragsdaten ge- nannten Versicherungsbeginn entspricht oder auf ihn folgt. Das letzte Indexjahr beginnt am vorletzten Index- stichtag und endet mit dem letzten Indexstichtag. Indexpartizipation (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Die Indexpartizipation wird durch die Überschussbeteili- gung Ihrer Versicherung finanziert. Mit den Überschüssen erfolgt gegebenenfalls eine Beteiligung (= Partizipation) an dem von Ihnen gewählten Aktienindex. Eventuelle Ge- winne aus dieser Beteiligung werden nicht als Über- schussguthaben angesammelt, sondern erhöhen unmit- telbar den Vertragswert Ihrer Versicherung. Die Details der Ausgestaltung der Indexpartizipation ergeben sich aus den Paragraphen der nachfolgenden Versicherungsbedin- gungen. Veranschaulicht kann die Indexpartizipation fol- gendermaßen verkürzt beschrieben werden: Indexstichtag (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der jährliche Indexstichtag ist als solcher in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt. Er gilt für alle Jahre der Vertrags- laufzeit, maximal bis zum Rentenbeginn. Jeweils zwi- schen zwei aufeinanderfolgenden Indexstichtagen wird Ihr Vertrag für ein Jahr an der Wertentwicklung des Index be- teiligt. Lock-in: Der vorhandene Vertragswert ist immer garan- tiert. Erträge aus der Indexpartizipation oder der sicheren Verzinsung werden am Ende des Indexjahres unmittelbar dem Vertragswert zugeführt und gesichert, d. h. sie sind ab diesem Zeitpunkt ebenfalls garantiert. Monatliche Wertentwicklung (betrifft Ihre Überschuss- beteiligung): Die monatliche Wertentwicklung entspricht der prozentualen Veränderung des Index zwischen zwei Bewertungsstichtagen, gerundet auf zwei Nachkomma- stellen. Wir verwenden dabei den Schlusskurs am jeweils letzten Börsentag eines Monats. Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung abgeschlossen wurde und so- dann umgewandelt worden ist. Der Versicherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solche bestehen, wird je- doch dahingehend umgestaltet, dass die Pflicht zur Bei- tragszahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf die prämienfreie Versicherungsleistung reduziert. Rechnungsmäßige Rente: Für die Berechnung der rech- nungsmäßigen Rente werden einige Rechnungsgrund- lagen (Zins, Sterbetafel) nicht schon bei Vertragsab- schluss festgelegt, sondern erst bei Rentenzahlungsbe- ginn. Nach Rentenzahlungsbeginn gegebenenfalls anfal- lende weitere Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente und nicht zur Erhöhung der ga- rantierten Mindestrente. Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sind Sie versicherte Person, aber nicht Versicherungsnehmer (z. B. weil Ihr Arbeitgeber die Versicherung abgeschlossen hat), dann sprechen wir Sie in den Bedingungen und anhängenden Textteilen nicht unmittelbar an. Die dort festgelegten Rechte und Pflichten betreffen nämlich vorrangig nur den Versicherungsnehmer als unseren Vertragspartner. Versicherungsjahr: Damit ist der Zeitraum eines Jahres umfasst, beginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres, mittags 12 Uhr, der dem Datum des in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Rentenzah- lungsbeginns entspricht. Versicherungsmonat: Dieser dauert jeweils von einem Monatsersten, mittags 12 Uhr, bis zum nächsten Monats- ersten, mittags 12 Uhr.

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Beitragsfreie Versicherung. Die beitragsfreie Versiche- rung ist ein Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei umgewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Versicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir folgende Unterfälle: Bezugsgröße Beitragssumme: Bei Vertragsbeginn bezeichnet die Bei- tragssumme die Summe der während der Aufschubdauer bis zum Rentenzahlungsbeginn zu zahlenden Beiträge. Während der Aufschubdauer kann sich die Beitragss- umme durch von Ihnen veranlasste Beitragsanpassungen sowie geleistete Zuzahlungen ändern. Deckungskapital: Das Deckungskapital ist der Vertrags- wert Ihrer Versicherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen Topfes und dem sicheren Topf zu- sammen. Entnahme vor Rentenzahlungsbeginn: Damit wir Ihnen vor Rentenzahlungsbeginn Geld auszahlen können, ent- nehmen wir aus dem fondsgebundenen Topf zum Rück- nahmepreis so viele Anteileinheiten, wie wir für die Indexpartizipation ge- wünschte Auszahlung zuzüglich Kosten und einer gege- benenfalls anfallenden Steuer benötigen (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Die Bezugsgröße für die Index- partizipation im Indexjahr siehe § 22). Der Entnahmebetrag ist damit höher als der Auszahlungsbe- trag. Erlebensfallleistung: Als Erlebensfallleistung wird der zum Rentenzahlungsbeginn zur Verrentung zur Verfü- gung stehende Vertragswert Ihrer Versicherung be- zeichnet. Fondsgebundener Topf: Der fondsgebundene Topf ist der Geldwert der Anteile in der Regel Ihr Vertragswert zu Beginn des Indexjahres. Erfolgt die Überschussbeteili- gung nur teilweise (0 %, 25 %, 50 % oder 75 %) durch von Ihnen gewählten In- dexpartizipation, ist die Bezugsgröße in der Regel nur der entsprechende Anteil Ihres Vertragswerts zu Beginn des Indexjahres. Cap (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der Cap (Kap- pung) gibt an, bis zu welcher Obergrenze eine positive monatliche Wertentwicklung im Rahmen der Indexpartizi- pation berücksichtigt wirdvestmentanlage. Der Cap ist Geldwert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der Preis für die Si- cherheitfondsgebundene Topf entwi- ckelt, die das Konzept bietet. Er ist abhängig hängt unmittelbar von der Höhe der maßgebenden jährlichen Überschussanteile sowie weiteren Faktoren des Kapitalmarkts wie der Volati- lität und der DividendenrenditeFondsentwicklung ab; das Risiko dafür tragen Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn. Garantierte Mindestrente: Diese Die garantierte Mindestrente ist in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt und stellt einen bei Vertragsbe- ginn berechneten Mindestwert dardie mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzah- lungsbeginn verrentete garantierte Erlebensfallleistung. Dieser Mindestwert Garantierte Rente (ab Rentenzahlungsbeginn): Die ga- rantierte Rente ist von der rechnungsmäßigen Rente zu unterscheiden, die erst mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzahlungsbeginn aus dem Vertragswert (zuzüglich gegebenenfalls vorhandener Werte aus dem Schlussüberschuss und aus verrentete gesamte Vertrags- wert. Die Höhe der Beteiligung an den Be- wertungsreserven) berechnet wird. Nach Rentenbeginn gegebenenfalls anfallende weitere Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen garantierten Rente und nicht zur Erhöhung entspricht mindes- tens der garantierten Mindestrente. Index (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Unter einem Index versteht man eine Kennzahl für die Entwicklung von ausgewählten Aktienkursen oder von aktienkursabhängi- gen Finanzderivaten. Ein Beispiel für einen solchen Index ist der DAX®*, der die Kursentwicklungen der 40 größten Aktiengesellschaften Deutschlands umfasst. Indexanteil (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der In- dexanteil legt den Anteil fest, mit dem die Überschussbe- teiligung mittels Indexpartizipation erfolgt. Es stehen Ihnen die Stufen 0 %, 25 %, 50 %, 75 % oder 100 % zur Auswahl. In Höhe des übrigen Anteils erhöhen die jährli- chen Überschussanteile zu Beginn des folgenden In- dexjahres den Vertragswert (sichere Verzinsung). Die Höhe des Indexanteils können Sie jährlich neu be- stimmen. Indexjahr (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Das ist der Zeitraum eines Jahres, jeweils beginnend mit dem in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Index- stichtag. Das erste Indexjahr beginnt am ersten Index- stichtag, der dem in den Allgemeinen Vertragsdaten ge- nannten Versicherungsbeginn entspricht oder auf ihn folgt. Das letzte Indexjahr beginnt am vorletzten Index- stichtag und endet mit dem letzten Indexstichtag. Indexpartizipation (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Die Indexpartizipation wird durch die Überschussbeteili- gung Ihrer Versicherung finanziert. Mit den Überschüssen erfolgt gegebenenfalls eine Beteiligung (= Partizipation) an dem von Ihnen gewählten Aktienindex. Eventuelle Ge- winne aus dieser Beteiligung werden nicht als Über- schussguthaben angesammelt, sondern erhöhen unmit- telbar den Vertragswert Ihrer Versicherung. Die Details der Ausgestaltung der Indexpartizipation ergeben sich aus den Paragraphen der nachfolgenden Versicherungsbedin- gungen. Veranschaulicht kann die Indexpartizipation fol- gendermaßen verkürzt beschrieben werden: Indexstichtag (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der jährliche Indexstichtag ist als solcher in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt. Er gilt für alle Jahre der Vertrags- laufzeit, maximal bis zum Rentenbeginn. Jeweils zwi- schen zwei aufeinanderfolgenden Indexstichtagen wird Ihr Vertrag für ein Jahr an der Wertentwicklung des Index be- teiligt. Lock-inGarantierter Rentenfaktor: Der vorhandene garantierte Rentenfaktor gibt an, welche garantierte Rente Sie pro 10.000,00 EUR Vertragswert ist immer garan- tiertmonatlich erhalten. Erträge Investmentanlage: Ihre Investmentanlage kann entweder aus der Indexpartizipation einem oder der sicheren Verzinsung mehreren Fonds/Depots oder aus einem Option: Die als Option gekennzeichneten Vertragsände- rungen bedürfen nicht unserer Zustimmung. Sie werden am Ende des Indexjahres unmittelbar dem Vertragswert zugeführt und gesichertdurch den Zugang Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform, d. h. sie sind ab diesem Zeitpunkt ebenfalls garantiert. Monatliche Wertentwicklung (betrifft Ihre Überschuss- beteiligung): Die monatliche Wertentwicklung entspricht der prozentualen Veränderung des Index zwischen zwei Bewertungsstichtagen, gerundet auf zwei Nachkomma- stellen. Wir verwenden dabei den Schlusskurs am jeweils letzten Börsentag eines MonatsE-Mail) wirksam. Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung abgeschlossen wurde und so- dann umgewandelt worden ist. Der Versicherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solche solcher bestehen, wird je- doch jedoch dahingehend umgestaltet, dass die Pflicht zur Bei- tragszahlung Beitrags- zahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf die prämienfreie Versicherungsleistung reduziert. Rechnungsmäßige Rente: Für Die rechnungsmäßige Rente wird zum Rentenzahlungsbeginn unter Zugrundelegung der für unser vergleichbares Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen (Tafel, Zins) sowie der bei Ver- tragsabschluss für den Rentenbezug festgelegten Kosten ermittelt. Zahlen wir die Berechnung der rech- nungsmäßigen Rente werden einige Rechnungsgrund- lagen (Zinsrechnungsmäßige Rente, Sterbetafel) ist sie ab dann vollständig garantiert und kann nicht schon bei Vertragsab- schluss festgelegtmehr sinken. Sicherer Topf: Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Guthaben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungs- zins verzinst; das Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. Sparbeitrag: Beitrag, sondern erst bei Rentenzahlungsbe- ginn. Nach Rentenzahlungsbeginn gegebenenfalls anfal- lende weitere Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente und soweit er nicht zur Erhöhung Deckung von Kosten bestimmt ist. Stichtag: Das ist der ga- rantierten Mindestrentemaßgebliche Börsentag für die Be- stimmung des Kurswerts der Fondsanlage bei einem be- stimmten Ereignis. Die Stichtage haben wir Ihnen detail- liert in § 1 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd auf- gelistet. Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sind Sie versicherte Person, aber nicht Versicherungsnehmer (z. B. weil Ihr Arbeitgeber die Versicherung abgeschlossen hat), dann sprechen wir Sie wird als solche in den Bedingungen und anhängenden Textteilen nicht unmittelbar an. Die dort festgelegten Rechte und Pflichten betreffen nämlich vorrangig nur den Versicherungsnehmer als unseren VertragspartnerAllgemeinen Vertragsdaten genannt. Versicherungsjahr: Damit ist der Zeitraum eines Jahres umfasst, beginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres, Jahres (mittags 12 Uhr), der dem Datum des in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Rentenzah- lungsbeginns entspricht. Versicherungsmonat: Dieser dauert jeweils von einem Monatsersten, Monatsersten (mittags 12 Uhr, ) bis zum nächsten Monats- ersten, ersten (mittags 12 Uhr).

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Beitragsfreie Versicherung. Die beitragsfreie Versiche- rung ist ein Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei umgewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Versicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir folgende Unterfällewir: Bezugsgröße für Berufsspezifische Höchstsumme: Hierbei handelt es sich um die Indexpartizipation (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Die Bezugsgröße für die Index- partizipation im Indexjahr ist in der Regel Ihr Vertragswert zu Beginn des Indexjahres. Erfolgt die Überschussbeteili- gung nur teilweise (0 %, 25 %, 50 % oder 75 %) durch In- dexpartizipation, ist die Bezugsgröße in der Regel nur der entsprechende Anteil Ihres Vertragswerts zu Beginn des Indexjahres. Cap (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der Cap (Kap- pung) gibt anmaximal versicherbare Berufsunfähigkeits- rente, bis zu welcher Obergrenze der wir für bestimmte Berufe Berufsunfähig- keits-Schutz anbieten. Ob für Ihren Vertrag eine positive monatliche Wertentwicklung im Rahmen Berufs- spezifische Höchstsumme besteht und wie hoch sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Chemotherapie/Immuntherapie: Krebsbehandlung mit chemischen oder biologischen Substanzen, die die Tei- lung und Ausbreitung von Tumorzellen und das Wachstum sich schnell teilender Zellen verhindert oder verzögert (Zytostatika). Deckungskapital: Das Deckungskapital Ihres Vertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt ist ein Wert, der Indexpartizi- pation berücksichtigt nach ver- sicherungsmathematischen Grundsätzen aus den Bei- trägen und Leistungen Ihres Vertrags in Abhängigkeit von der bis zu dem Zeitpunkt zurückgelegten Laufzeit ermittelt wird. Der Cap Beachten Sie bitte dabei, dass die Kosten für den Abschluss des Vertrags, für das Einziehen der Beiträge und die Verwaltung Ihres Vertrags aus den Beiträgen be- stritten werden. Somit kann nur der verbleibende Teil des Beitrags zur Bildung des Deckungskapitals verwendet werden. Dienstunfähigkeit: Ist die versicherte Person Beamter, Soldat oder Richter, können Sie einen Versicherungsfall bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähig- keit oder bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit geltend machen (siehe § 2 Absatz 1). Mit Dienstunfähigkeit ist die allgemeine Dienstunfähigkeit nach § 44 Absatz 1 Satz 1 Flexibilitätsgarantie: Die vorliegende Versicherung bietet Flexibilität, indem sie sich automatisch und melde- frei an einen Wechsel der Preis für Tätigkeit und die berufliche Si- cherheittuation anpasst, die das Konzept bietet. Er ist abhängig von der Höhe der maßgebenden jährlichen Überschussanteile sowie weiteren Faktoren des Kapitalmarkts wie der Volati- lität und der Dividendenrenditeohne dass sich ein zwischenzeitlich et- waig verschlechterter Gesundheitszustand negativ auf den Versicherungsschutz auswirkt. Garantierte MindestrenteRentensteigerung: Diese ist Wenn Sie eine garan- tierte Rentensteigerung vereinbart haben, erhöht sich un- sere Berufsunfähigkeits-Rentenzahlung nach Eintritt eines Versicherungsfalls bis zu dessen Ende garantiert jährlich um den in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt und stellt einen genannten Prozentsatz. Mit dem Ende des Versicherungsfalls wird die Erhöhung auf Null gesetzt, das heißt bei Vertragsbe- ginn berechneten Mindestwert dar. Dieser Mindestwert ist von Eintritt eines weiteren Versicherungsfalls beginnt die Rentenzahlung wieder mit der rechnungsmäßigen Rente zu unterscheiden, die erst zum Rentenzahlungsbeginn aus dem Vertragswert (zuzüglich gegebenenfalls vorhandener Werte aus dem Schlussüberschuss und aus der Beteiligung an den Be- wertungsreserven) berechnet wird. Nach Rentenbeginn gegebenenfalls anfallende weitere Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen nicht erhöhten Rente und nicht zur Erhöhung der garantierten Mindestrente. Index (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Unter einem Index versteht man eine Kennzahl für die Entwicklung steigert sich von ausgewählten Aktienkursen oder von aktienkursabhängi- gen Finanzderivaten. Ein Beispiel für einen solchen Index ist der DAX®*, der die Kursentwicklungen der 40 größten Aktiengesellschaften Deutschlands umfasst. Indexanteil (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der In- dexanteil legt da aus neu bis zum Ende des weiteren Versicherungsfalls um den Anteil fest, mit dem die Überschussbe- teiligung mittels Indexpartizipation erfolgt. Es stehen Ihnen die Stufen 0 %, 25 %, 50 %, 75 % oder 100 % zur Auswahl. In Höhe des übrigen Anteils erhöhen die jährli- chen Überschussanteile zu Beginn des folgenden In- dexjahres den Vertragswert (sichere Verzinsung). Die Höhe des Indexanteils können Sie jährlich neu be- stimmen. Indexjahr (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Das ist der Zeitraum eines Jahres, jeweils beginnend mit dem in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Index- stichtaggenannten Prozentsatz. Das erste Indexjahr beginnt am ersten Index- stichtagHaben Sie keine garantierte Rentensteige- rung vereinbart, der dem ist dies in den Allgemeinen Vertragsdaten ge- nannten Versicherungsbeginn entspricht oder vermerkt; in diesem Fall erfolgt nach Eintritt eines Versi- cherungsfalls keine garantierte Rentensteigerung. Karenzzeit: Während einer vereinbarten Karenzzeit (nicht möglich bei Vereinbarung einer garantierten Rentenstei- gerung) besteht kein Anspruch auf ihn folgtVersicherungsleis- tungen, selbst wenn die versicherte Person berufsunfähig ist. Das letzte Indexjahr Eine Karenzzeit beginnt am vorletzten Index- stichtag und endet mit dem letzten Indexstichtag. Indexpartizipation (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Die Indexpartizipation wird durch die Überschussbeteili- gung Ihrer Versicherung finanziert. Mit den Überschüssen erfolgt Eintritt des Versicherungs- falles; sie ist gegebenenfalls eine Beteiligung (= Partizipation) an dem von Ihnen gewählten Aktienindex. Eventuelle Ge- winne aus dieser Beteiligung werden nicht als Über- schussguthaben angesammelt, sondern erhöhen unmit- telbar den Vertragswert Ihrer Versicherung. Die Details der Ausgestaltung der Indexpartizipation ergeben sich aus den Paragraphen der nachfolgenden Versicherungsbedin- gungen. Veranschaulicht kann die Indexpartizipation fol- gendermaßen verkürzt beschrieben werden: Indexstichtag (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der jährliche Indexstichtag ist als solcher in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt. Er gilt für alle Jahre der Vertrags- laufzeit, maximal bis zum Rentenbeginn. Jeweils zwi- schen zwei aufeinanderfolgenden Indexstichtagen wird Ihr Vertrag für ein Jahr an der Wertentwicklung des Index be- teiligt. Lock-in: Der vorhandene Vertragswert ist immer garan- tiert. Erträge aus der Indexpartizipation oder der sicheren Verzinsung werden am Ende des Indexjahres unmittelbar dem Vertragswert zugeführt und gesichert, d. h. sie sind ab diesem Zeitpunkt ebenfalls garantiert. Monatliche Wertentwicklung (betrifft Ihre Überschuss- beteiligung): Die monatliche Wertentwicklung entspricht der prozentualen Veränderung des Index zwischen zwei Bewertungsstichtagen, gerundet auf zwei Nachkomma- stellen. Wir verwenden dabei den Schlusskurs am jeweils letzten Börsentag eines Monats. Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung abgeschlossen wurde und so- dann umgewandelt worden ist. Der Versicherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solche bestehen, wird je- doch dahingehend umgestaltet, dass die Pflicht zur Bei- tragszahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf die prämienfreie Versicherungsleistung reduziert. Rechnungsmäßige Rente: Für die Berechnung der rech- nungsmäßigen Rente werden einige Rechnungsgrund- lagen (Zins, Sterbetafel) nicht schon bei Vertragsab- schluss festgelegt, sondern erst bei Rentenzahlungsbe- ginn. Nach Rentenzahlungsbeginn gegebenenfalls anfal- lende weitere Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente und nicht zur Erhöhung der ga- rantierten Mindestrente. Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sind Sie versicherte Person, aber nicht Versicherungsnehmer (z. B. weil Ihr Arbeitgeber die Versicherung abgeschlossen hat), dann sprechen wir Sie in den Bedingungen und anhängenden Textteilen nicht unmittelbar an. Die dort festgelegten Rechte und Pflichten betreffen nämlich vorrangig nur den Versicherungsnehmer als unseren Vertragspartner. Versicherungsjahr: Damit ist der Zeitraum eines Jahres umfasst, beginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres, mittags 12 Uhr, der dem Datum des in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Rentenzah- lungsbeginns entspricht. Versicherungsmonat: Dieser dauert jeweils von einem Monatsersten, mittags 12 Uhr, bis zum nächsten Monats- ersten, mittags 12 Uhrdaten Ihres Versicherungsscheines angegeben.

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Beitragsfreie Versicherung. Die beitragsfreie Versiche- rung ist ein Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei umgewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Versicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir folgende Unterfälle: Bezugsgröße für Beitragssumme: Bei Vertragsbeginn bezeichnet die Indexpartizipation (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Die Bezugsgröße für Bei- tragssumme die Index- partizipation im Indexjahr Summe der während der Aufschubdauer bis zum Rentenzahlungsbeginn zu zahlenden Beiträge. Während der Aufschubdauer kann sich die Beitragss- umme durch von Ihnen veranlasste Beitragsanpassungen sowie geleistete Zuzahlungen ändern. Deckungskapital: Das Deckungskapital ist der Vertrags- wert Ihrer Versicherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen Topfes und dem sicheren Topf zu- sammen. Erlebensfallleistung: Als Erlebensfallleistung wird der zum Rentenzahlungsbeginn zur Verrentung zur Verfü- Fondsgebundener Topf: Der fondsgebundene Topf ist der Geldwert der Anteile in der Regel Ihr Vertragswert zu Beginn des Indexjahres. Erfolgt die Überschussbeteili- gung nur teilweise (0 %, 25 %, 50 % oder 75 %) durch von Ihnen gewählten In- dexpartizipation, ist die Bezugsgröße in der Regel nur der entsprechende Anteil Ihres Vertragswerts zu Beginn des Indexjahres. Cap (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der Cap (Kap- pung) gibt an, bis zu welcher Obergrenze eine positive monatliche Wertentwicklung im Rahmen der Indexpartizi- pation berücksichtigt wirdvestmentanlage. Der Cap ist Geldwert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der Preis für die Si- cherheitfondsgebundene Topf entwi- ckelt, die das Konzept bietet. Er ist abhängig hängt unmittelbar von der Höhe der maßgebenden jährlichen Überschussanteile sowie weiteren Faktoren des Kapitalmarkts wie der Volati- lität und der DividendenrenditeFondsentwicklung ab; das Risiko dafür tragen Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn. Garantierte Mindestrente: Diese Die garantierte Mindestrente ist in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt und stellt einen bei Vertragsbe- ginn berechneten Mindestwert dardie mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzah- lungsbeginn verrentete garantierte Erlebensfallleistung. Dieser Mindestwert Garantierte Rente (ab Rentenzahlungsbeginn): Die ga- rantierte Rente ist von der rechnungsmäßigen Rente zu unterscheiden, die erst mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzahlungsbeginn aus dem Vertragswert (zuzüglich gegebenenfalls vorhandener Werte aus dem Schlussüberschuss und aus verrentete gesamte Vertrags- wert. Die Höhe der Beteiligung an den Be- wertungsreserven) berechnet wird. Nach Rentenbeginn gegebenenfalls anfallende weitere Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen garantierten Rente und nicht zur Erhöhung entspricht mindes- tens der garantierten Mindestrente. Index (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Unter einem Index versteht man eine Kennzahl für die Entwicklung von ausgewählten Aktienkursen oder von aktienkursabhängi- gen Finanzderivaten. Ein Beispiel für einen solchen Index ist der DAX®*, der die Kursentwicklungen der 40 größten Aktiengesellschaften Deutschlands umfasst. Indexanteil (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der In- dexanteil legt den Anteil fest, mit dem die Überschussbe- teiligung mittels Indexpartizipation erfolgt. Es stehen Ihnen die Stufen 0 %, 25 %, 50 %, 75 % oder 100 % zur Auswahl. In Höhe des übrigen Anteils erhöhen die jährli- chen Überschussanteile zu Beginn des folgenden In- dexjahres den Vertragswert (sichere Verzinsung). Die Höhe des Indexanteils können Sie jährlich neu be- stimmen. Indexjahr (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Das ist der Zeitraum eines Jahres, jeweils beginnend mit dem in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Index- stichtag. Das erste Indexjahr beginnt am ersten Index- stichtag, der dem in den Allgemeinen Vertragsdaten ge- nannten Versicherungsbeginn entspricht oder auf ihn folgt. Das letzte Indexjahr beginnt am vorletzten Index- stichtag und endet mit dem letzten Indexstichtag. Indexpartizipation (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Die Indexpartizipation wird durch die Überschussbeteili- gung Ihrer Versicherung finanziert. Mit den Überschüssen erfolgt gegebenenfalls eine Beteiligung (= Partizipation) an dem von Ihnen gewählten Aktienindex. Eventuelle Ge- winne aus dieser Beteiligung werden nicht als Über- schussguthaben angesammelt, sondern erhöhen unmit- telbar den Vertragswert Ihrer Versicherung. Die Details der Ausgestaltung der Indexpartizipation ergeben sich aus den Paragraphen der nachfolgenden Versicherungsbedin- gungen. Veranschaulicht kann die Indexpartizipation fol- gendermaßen verkürzt beschrieben werden: Indexstichtag (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der jährliche Indexstichtag ist als solcher in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt. Er gilt für alle Jahre der Vertrags- laufzeit, maximal bis zum Rentenbeginn. Jeweils zwi- schen zwei aufeinanderfolgenden Indexstichtagen wird Ihr Vertrag für ein Jahr an der Wertentwicklung des Index be- teiligt. Lock-inGarantierter Rentenfaktor: Der vorhandene garantierte Rentenfaktor gibt an, welche garantierte Rente Sie pro 10.000,00 EUR Vertragswert ist immer garan- tiertmonatlich erhalten. Erträge Investmentanlage: Ihre Investmentanlage kann entweder aus der Indexpartizipation einem oder der sicheren Verzinsung mehreren Fonds/Depots oder aus einem vermögensverwalteten Portfolio bestehen. Bei den vermö- gensverwalteten Portfolios handelt es sich um eine Zu- sammenstellung von Fonds, welche die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG regelmäßig prüft und bei Bedarf ändert. Option: Die als Option gekennzeichneten Vertragsände- rungen bedürfen nicht unserer Zustimmung. Sie werden am Ende des Indexjahres unmittelbar dem Vertragswert zugeführt und gesichertdurch den Zugang Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform, d. h. sie sind ab diesem Zeitpunkt ebenfalls garantiert. Monatliche Wertentwicklung (betrifft Ihre Überschuss- beteiligung): Die monatliche Wertentwicklung entspricht der prozentualen Veränderung des Index zwischen zwei Bewertungsstichtagen, gerundet auf zwei Nachkomma- stellen. Wir verwenden dabei den Schlusskurs am jeweils letzten Börsentag eines MonatsE-Mail) wirksam. Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung abgeschlossen wurde und so- dann umgewandelt worden ist. Der Versicherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solche solcher bestehen, wird je- doch jedoch dahingehend umgestaltet, dass die Pflicht zur Bei- tragszahlung Beitrags- zahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf die prämienfreie Versicherungsleistung reduziert. Rechnungsmäßige Rente: Für Die rechnungsmäßige Rente wird zum Rentenzahlungsbeginn unter Zugrundelegung der für unser vergleichbares Neugeschäft geltenden Sicherer Topf: Der sichere Topf ist die Berechnung der rech- nungsmäßigen Rente werden einige Rechnungsgrund- lagen (Zinssichere Anlage. Das Guthaben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungs- zins verzinst; das Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. Sparbeitrag: Beitrag, Sterbetafel) nicht schon bei Vertragsab- schluss festgelegt, sondern erst bei Rentenzahlungsbe- ginn. Nach Rentenzahlungsbeginn gegebenenfalls anfal- lende weitere Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente und soweit er nicht zur Erhöhung Deckung von Kosten bestimmt ist. Stichtag: Das ist der ga- rantierten Mindestrentemaßgebliche Börsentag für die Be- stimmung des Kurswerts der Fondsanlage bei einem be- stimmten Ereignis. Die Stichtage haben wir Ihnen detail- liert in § 1 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd auf- gelistet. Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sind Sie versicherte Person, aber nicht Versicherungsnehmer (z. B. weil Ihr Arbeitgeber die Versicherung abgeschlossen hat), dann sprechen wir Sie wird als solche in den Bedingungen und anhängenden Textteilen nicht unmittelbar an. Die dort festgelegten Rechte und Pflichten betreffen nämlich vorrangig nur den Versicherungsnehmer als unseren VertragspartnerAllgemeinen Vertragsdaten genannt. Versicherungsjahr: Damit ist der Zeitraum eines Jahres umfasst, beginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres, Jahres (mittags 12 Uhr), der dem Datum des in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Rentenzah- lungsbeginns entspricht. Versicherungsmonat: Dieser dauert jeweils von einem Monatsersten, Monatsersten (mittags 12 Uhr, ) bis zum nächsten Monats- ersten, ersten (mittags 12 Uhr).

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