Beitragsfreie Versicherung. Die beitragsfreie Versiche- rung ist ein Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei umgewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Versicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir folgende Unterfälle: Beitragssumme: Bei Vertragsbeginn bezeichnet die Bei- tragssumme die Summe der während der Aufschubdauer bis zum Rentenzahlungsbeginn zu zahlenden Beiträge. Während der Aufschubdauer kann sich die Beitragss- umme durch von Ihnen veranlasste Beitragsanpassungen sowie geleistete Zuzahlungen ändern. Deckungskapital: Das Deckungskapital ist der Vertrags- wert Ihrer Versicherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen Topfes und dem sicheren Topf zu- sammen. Erlebensfallleistung: Als Erlebensfallleistung wird der zum Rentenzahlungsbeginn zur Verrentung zur Verfü- Fondsgebundener Topf: Der fondsgebundene Topf ist der Geldwert der Anteile in der von Ihnen gewählten In- vestmentanlage. Der Geldwert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der fondsgebundene Topf entwi- ckelt, hängt unmittelbar von der Fondsentwicklung ab; das Risiko dafür tragen Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn. Garantierte Mindestrente: Die garantierte Mindestrente ist die mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzah- lungsbeginn verrentete garantierte Erlebensfallleistung. Garantierte Rente (ab Rentenzahlungsbeginn): Die ga- rantierte Rente ist der mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzahlungsbeginn verrentete gesamte Vertrags- wert. Die Höhe der garantierten Rente entspricht mindes- tens der garantierten Mindestrente. Garantierter Rentenfaktor: Der garantierte Rentenfaktor gibt an, welche garantierte Rente Sie pro 10.000,00 EUR Vertragswert monatlich erhalten. Investmentanlage: Ihre Investmentanlage kann entweder aus einem oder mehreren Fonds/Depots oder aus einem vermögensverwalteten Portfolio bestehen. Bei den vermö- gensverwalteten Portfolios handelt es sich um eine Zu- sammenstellung von Fonds, welche die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG regelmäßig prüft und bei Bedarf ändert. Option: Die als Option gekennzeichneten Vertragsände- rungen bedürfen nicht unserer Zustimmung. Sie werden durch den Zugang Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) wirksam. Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung abgeschlossen wurde und dann umgewandelt worden ist. Der Versicherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solcher bestehen, wird jedoch dahingehend umgestaltet, dass die Pflicht zur Beitrags- zahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf die prämienfreie Versicherungsleistung reduziert. Rechnungsmäßige Rente: Die rechnungsmäßige Rente wird zum Rentenzahlungsbeginn unter Zugrundelegung der für unser vergleichbares Neugeschäft geltenden Sicherer Topf: Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Guthaben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungs- zins verzinst; das Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. Sparbeitrag: Beitrag, soweit er nicht zur Deckung von Kosten bestimmt ist. Stichtag: Das ist der maßgebliche Börsentag für die Be- stimmung des Kurswerts der Fondsanlage bei einem be- stimmten Ereignis. Die Stichtage haben wir Ihnen detail- liert in § 1 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd auf- gelistet. Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sie wird als solche in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt. Versicherungsjahr: Damit ist der Zeitraum eines Jahres umfasst, beginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres (mittags 12 Uhr), der dem Datum des in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Rentenzah- lungsbeginns entspricht. Versicherungsmonat: Dieser dauert jeweils von einem Monatsersten (mittags 12 Uhr) bis zum nächsten Monats- ersten (mittags 12 Uhr).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Beitragsfreie Versicherung. Die beitragsfreie Versiche- rung ist ein Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei umgewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Versicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir folgende Unterfälle: Beitragssumme: Bei Vertragsbeginn bezeichnet die Bei- tragssumme die Summe der während der Aufschubdauer bis zum Rentenzahlungsbeginn zu zahlenden Beiträge. Während der Aufschubdauer kann sich die Beitragss- umme durch von Ihnen veranlasste Beitragsanpassungen sowie geleistete Zuzahlungen ändern. Deckungskapital: Das Deckungskapital ist der Vertrags- wert Ihrer Versicherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen Topfes und dem sicheren Topf zu- sammen. Entnahme vor Rentenzahlungsbeginn: Damit wir Ihnen vor Rentenzahlungsbeginn Geld auszahlen können, ent- nehmen wir aus dem fondsgebundenen Topf zum Rück- nahmepreis so viele Anteileinheiten, wie wir für die ge- wünschte Auszahlung zuzüglich Kosten und einer gege- benenfalls anfallenden Steuer benötigen (siehe § 22). Der Entnahmebetrag ist damit höher als der Auszahlungsbe- trag. Erlebensfallleistung: Als Erlebensfallleistung wird der zum Rentenzahlungsbeginn zur Verrentung zur Verfü- gung stehende Vertragswert Ihrer Versicherung be- zeichnet. Fondsgebundener Topf: Der fondsgebundene Topf ist der Geldwert der Anteile in der von Ihnen gewählten In- vestmentanlage. Der Geldwert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der fondsgebundene Topf entwi- ckelt, hängt unmittelbar von der Fondsentwicklung ab; das Risiko dafür tragen Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn. Garantierte Mindestrente: Die garantierte Mindestrente ist die mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzah- lungsbeginn verrentete garantierte Erlebensfallleistung. Garantierte Rente (ab Rentenzahlungsbeginn): Die ga- rantierte Rente ist der mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzahlungsbeginn verrentete gesamte Vertrags- wert. Die Höhe der garantierten Rente entspricht mindes- tens der garantierten Mindestrente. Garantierter Rentenfaktor: Der garantierte Rentenfaktor gibt an, welche garantierte Rente Sie pro 10.000,00 EUR Vertragswert monatlich erhalten. Investmentanlage: Ihre Investmentanlage kann entweder aus einem oder mehreren Fonds/Depots oder aus einem vermögensverwalteten Portfolio bestehen. Bei den vermö- gensverwalteten Portfolios handelt es sich um eine Zu- sammenstellung von Fonds, welche die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG regelmäßig prüft und bei Bedarf ändert. Option: Die als Option gekennzeichneten Vertragsände- rungen bedürfen nicht unserer Zustimmung. Sie werden durch den Zugang Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) wirksam. Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung abgeschlossen wurde und dann umgewandelt worden ist. Der Versicherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solcher bestehen, wird jedoch dahingehend umgestaltet, dass die Pflicht zur Beitrags- zahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf die prämienfreie Versicherungsleistung reduziert. Rechnungsmäßige Rente: Die rechnungsmäßige Rente wird zum Rentenzahlungsbeginn unter Zugrundelegung der für unser vergleichbares Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen (Tafel, Zins) sowie der bei Ver- tragsabschluss für den Rentenbezug festgelegten Kosten ermittelt. Zahlen wir die rechnungsmäßige Rente, ist sie ab dann vollständig garantiert und kann nicht mehr sinken. Sicherer Topf: Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Guthaben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungs- zins verzinst; das Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. Sparbeitrag: Beitrag, soweit er nicht zur Deckung von Kosten bestimmt ist. Stichtag: Das ist der maßgebliche Börsentag für die Be- stimmung des Kurswerts der Fondsanlage bei einem be- stimmten Ereignis. Die Stichtage haben wir Ihnen detail- liert in § 1 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd auf- gelistet. Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sie wird als solche in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt. Versicherungsjahr: Damit ist der Zeitraum eines Jahres umfasst, beginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres (mittags 12 Uhr), der dem Datum des in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Rentenzah- lungsbeginns entspricht. Versicherungsmonat: Dieser dauert jeweils von einem Monatsersten (mittags 12 Uhr) bis zum nächsten Monats- ersten (mittags 12 Uhr).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Beitragsfreie Versicherung. Die beitragsfreie Versiche- rung ist ein Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei umgewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Versicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir: Berufsspezifische Höchstsumme: Hierbei handelt es sich um die maximal versicherbare Berufsunfähigkeits- rente, bis zu der wir folgende Unterfällefür bestimmte Berufe Berufsunfähig- keits-Schutz anbieten. Ob für Ihren Vertrag eine Berufs- spezifische Höchstsumme besteht und wie hoch sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Chemotherapie/Immuntherapie: Beitragssumme: Bei Vertragsbeginn bezeichnet Krebsbehandlung mit chemischen oder biologischen Substanzen, die Bei- tragssumme die Summe der während der Aufschubdauer bis zum Rentenzahlungsbeginn zu zahlenden Beiträge. Während der Aufschubdauer kann Tei- lung und Ausbreitung von Tumorzellen und das Wachstum sich die Beitragss- umme durch von Ihnen veranlasste Beitragsanpassungen sowie geleistete Zuzahlungen ändernschnell teilender Zellen verhindert oder verzögert (Zytostatika). Deckungskapital: Das Deckungskapital Ihres Vertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt ist ein Wert, der Vertrags- wert Ihrer Versicherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen Topfes und dem sicheren Topf zu- sammen. Erlebensfallleistung: Als Erlebensfallleistung wird der zum Rentenzahlungsbeginn zur Verrentung zur Verfü- Fondsgebundener Topf: Der fondsgebundene Topf ist der Geldwert der Anteile in der von Ihnen gewählten In- vestmentanlage. Der Geldwert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich nach ver- sicherungsmathematischen Grundsätzen aus den Anteilen Bei- trägen und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der fondsgebundene Topf entwi- ckelt, hängt unmittelbar Leistungen Ihres Vertrags in Abhängigkeit von der Fondsentwicklung ab; das Risiko dafür tragen bis zu dem Zeitpunkt zurückgelegten Laufzeit ermittelt wird. Beachten Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn. Garantierte Mindestrente: Die garantierte Mindestrente ist die mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzah- lungsbeginn verrentete garantierte Erlebensfallleistung. Garantierte Rente (ab Rentenzahlungsbeginn): Die ga- rantierte Rente ist der mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzahlungsbeginn verrentete gesamte Vertrags- wert. Die Höhe der garantierten Rente entspricht mindes- tens der garantierten Mindestrente. Garantierter Rentenfaktor: Der garantierte Rentenfaktor gibt an, welche garantierte Rente Sie pro 10.000,00 EUR Vertragswert monatlich erhalten. Investmentanlage: Ihre Investmentanlage kann entweder aus einem oder mehreren Fonds/Depots oder aus einem vermögensverwalteten Portfolio bestehen. Bei den vermö- gensverwalteten Portfolios handelt es sich um eine Zu- sammenstellung von Fonds, welche die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG regelmäßig prüft und bei Bedarf ändert. Option: Die als Option gekennzeichneten Vertragsände- rungen bedürfen nicht unserer Zustimmung. Sie werden durch den Zugang Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) wirksam. Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung abgeschlossen wurde und dann umgewandelt worden ist. Der Versicherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solcher bestehen, wird jedoch dahingehend umgestaltetbitte dabei, dass die Pflicht Kosten für den Abschluss des Vertrags, für das Einziehen der Beiträge und die Verwaltung Ihres Vertrags aus den Beiträgen be- stritten werden. Somit kann nur der verbleibende Teil des Beitrags zur Beitrags- zahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf Bildung des Deckungskapitals verwendet werden. Dienstunfähigkeit: Ist die prämienfreie Versicherungsleistung reduziertversicherte Person Beamter, Soldat oder Richter, können Sie einen Versicherungsfall bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähig- keit oder bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit geltend machen (siehe § 2 Absatz 1). Rechnungsmäßige RenteMit Dienstunfähigkeit ist die allgemeine Dienstunfähigkeit nach § 44 Absatz 1 Satz 1 Flexibilitätsgarantie: Die rechnungsmäßige Rente wird zum Rentenzahlungsbeginn unter Zugrundelegung vorliegende Versicherung bietet Flexibilität, indem sie sich automatisch und melde- frei an einen Wechsel der für unser vergleichbares Neugeschäft geltenden Sicherer TopfTätigkeit und die berufliche Si- tuation anpasst, ohne dass sich ein zwischenzeitlich et- waig verschlechterter Gesundheitszustand negativ auf den Versicherungsschutz auswirkt. Garantierte Rentensteigerung: Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Guthaben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungs- zins verzinst; das Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. Sparbeitrag: BeitragWenn Sie eine garan- tierte Rentensteigerung vereinbart haben, soweit er nicht zur Deckung von Kosten bestimmt ist. Stichtag: Das ist der maßgebliche Börsentag für die Be- stimmung des Kurswerts der Fondsanlage bei einem be- stimmten Ereignis. Die Stichtage haben wir Ihnen detail- liert in § 1 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd auf- gelistet. Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sie wird als solche erhöht sich un- sere Berufsunfähigkeits-Rentenzahlung nach Eintritt eines Versicherungsfalls bis zu dessen Ende garantiert jährlich um den in den Allgemeinen Vertragsdaten genanntgenannten Prozentsatz. Versicherungsjahr: Damit ist Mit dem Ende des Versicherungsfalls wird die Erhöhung auf Null gesetzt, das heißt bei Eintritt eines weiteren Versicherungsfalls beginnt die Rentenzahlung wieder mit der Zeitraum eines Jahres umfasst, beginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres (mittags 12 Uhr), der dem Datum nicht erhöhten Rente und steigert sich von da aus neu bis zum Ende des weiteren Versicherungsfalls um den in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Rentenzah- lungsbeginns entsprichtgenannten Prozentsatz. VersicherungsmonatHaben Sie keine garantierte Rentensteige- rung vereinbart, ist dies in den Allgemeinen Vertragsdaten vermerkt; in diesem Fall erfolgt nach Eintritt eines Versi- cherungsfalls keine garantierte Rentensteigerung. Karenzzeit: Dieser dauert jeweils von einem Monatsersten Während einer vereinbarten Karenzzeit (mittags 12 Uhrnicht möglich bei Vereinbarung einer garantierten Rentenstei- gerung) bis zum nächsten Monats- ersten (mittags 12 Uhr)besteht kein Anspruch auf Versicherungsleis- tungen, selbst wenn die versicherte Person berufsunfähig ist. Eine Karenzzeit beginnt mit Eintritt des Versicherungs- falles; sie ist gegebenenfalls in den Allgemeinen Vertrags- daten Ihres Versicherungsscheines angegeben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Nürnberger Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Beitragsfreie Versicherung. Die beitragsfreie Versiche- rung ist ein Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei umgewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Versicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir folgende Unterfälle: Beitragssumme: Bei Vertragsbeginn bezeichnet Bezugsgröße für die Bei- tragssumme Indexpartizipation (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Die Bezugsgröße für die Summe Index- partizipation im Indexjahr ist in der während Regel Ihr Vertragswert zu Beginn des Indexjahres. Erfolgt die Überschussbeteili- gung nur teilweise (0 %, 25 %, 50 % oder 75 %) durch In- dexpartizipation, ist die Bezugsgröße in der Aufschubdauer Regel nur der entsprechende Anteil Ihres Vertragswerts zu Beginn des Indexjahres. Cap (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der Cap (Kap- pung) gibt an, bis zum Rentenzahlungsbeginn zu zahlenden Beiträgewelcher Obergrenze eine positive monatliche Wertentwicklung im Rahmen der Indexpartizi- pation berücksichtigt wird. Während der Aufschubdauer kann sich die Beitragss- umme durch von Ihnen veranlasste Beitragsanpassungen sowie geleistete Zuzahlungen ändern. Deckungskapital: Das Deckungskapital Der Cap ist der Vertrags- wert Ihrer VersicherungPreis für die Si- cherheit, die das Konzept bietet. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen Topfes und dem sicheren Topf zu- sammen. Erlebensfallleistung: Als Erlebensfallleistung wird der zum Rentenzahlungsbeginn zur Verrentung zur Verfü- Fondsgebundener Topf: Der fondsgebundene Topf ist der Geldwert der Anteile in der von Ihnen gewählten In- vestmentanlage. Der Geldwert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der fondsgebundene Topf entwi- ckelt, hängt unmittelbar abhängig von der Fondsentwicklung ab; das Risiko dafür tragen Sie bis zum RentenzahlungsbeginnHöhe der maßgebenden jährlichen Überschussanteile sowie weiteren Faktoren des Kapitalmarkts wie der Volati- lität und der Dividendenrendite. Garantierte Mindestrente: Die garantierte Mindestrente Diese ist in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt und stellt einen bei Vertragsbe- ginn berechneten Mindestwert dar. Dieser Mindestwert ist von der rechnungsmäßigen Rente zu unterscheiden, die mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzah- lungsbeginn verrentete garantierte Erlebensfallleistung. Garantierte Rente (ab Rentenzahlungsbeginn): Die ga- rantierte Rente ist der mit dem garantierten Rentenfaktor erst zum Rentenzahlungsbeginn verrentete gesamte Vertrags- wertaus dem Vertragswert (zuzüglich gegebenenfalls vorhandener Werte aus dem Schlussüberschuss und aus der Beteiligung an den Be- wertungsreserven) berechnet wird. Die Höhe Nach Rentenbeginn gegebenenfalls anfallende weitere Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der garantierten rechnungsmäßigen Rente entspricht mindes- tens und nicht zur Erhöhung der garantierten Mindestrente. Garantierter RentenfaktorIndex (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Unter einem Index versteht man eine Kennzahl für die Entwicklung von ausgewählten Aktienkursen oder von aktienkursabhängi- gen Finanzderivaten. Ein Beispiel für einen solchen Index ist der DAX®*, der die Kursentwicklungen der 40 größten Aktiengesellschaften Deutschlands umfasst. Indexanteil (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der In- dexanteil legt den Anteil fest, mit dem die Überschussbe- teiligung mittels Indexpartizipation erfolgt. Es stehen Ihnen die Stufen 0 %, 25 %, 50 %, 75 % oder 100 % zur Auswahl. In Höhe des übrigen Anteils erhöhen die jährli- chen Überschussanteile zu Beginn des folgenden In- dexjahres den Vertragswert (sichere Verzinsung). Die Höhe des Indexanteils können Sie jährlich neu be- stimmen. Indexjahr (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Das ist der Zeitraum eines Jahres, jeweils beginnend mit dem in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Index- stichtag. Das erste Indexjahr beginnt am ersten Index- stichtag, der dem in den Allgemeinen Vertragsdaten ge- nannten Versicherungsbeginn entspricht oder auf ihn folgt. Das letzte Indexjahr beginnt am vorletzten Index- stichtag und endet mit dem letzten Indexstichtag. Indexpartizipation (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Die Indexpartizipation wird durch die Überschussbeteili- gung Ihrer Versicherung finanziert. Mit den Überschüssen erfolgt gegebenenfalls eine Beteiligung (= Partizipation) an dem von Ihnen gewählten Aktienindex. Eventuelle Ge- winne aus dieser Beteiligung werden nicht als Über- schussguthaben angesammelt, sondern erhöhen unmit- telbar den Vertragswert Ihrer Versicherung. Die Details der Ausgestaltung der Indexpartizipation ergeben sich aus den Paragraphen der nachfolgenden Versicherungsbedin- gungen. Veranschaulicht kann die Indexpartizipation fol- gendermaßen verkürzt beschrieben werden: Indexstichtag (betrifft Ihre Überschussbeteiligung): Der jährliche Indexstichtag ist als solcher in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt. Er gilt für alle Jahre der Vertrags- laufzeit, maximal bis zum Rentenbeginn. Jeweils zwi- schen zwei aufeinanderfolgenden Indexstichtagen wird Ihr Vertrag für ein Jahr an der Wertentwicklung des Index be- teiligt. Lock-in: Der garantierte Rentenfaktor gibt anvorhandene Vertragswert ist immer garan- tiert. Erträge aus der Indexpartizipation oder der sicheren Verzinsung werden am Ende des Indexjahres unmittelbar dem Vertragswert zugeführt und gesichert, welche garantierte Rente Sie pro 10.000,00 EUR Vertragswert monatlich erhaltend. h. sie sind ab diesem Zeitpunkt ebenfalls garantiert. Investmentanlage: Monatliche Wertentwicklung (betrifft Ihre Investmentanlage kann entweder aus einem oder mehreren Fonds/Depots oder aus einem vermögensverwalteten Portfolio bestehenÜberschuss- beteiligung): Die monatliche Wertentwicklung entspricht der prozentualen Veränderung des Index zwischen zwei Bewertungsstichtagen, gerundet auf zwei Nachkomma- stellen. Bei Wir verwenden dabei den vermö- gensverwalteten Portfolios handelt es sich um eine Zu- sammenstellung von Fonds, welche die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG regelmäßig prüft und bei Bedarf ändert. Option: Die als Option gekennzeichneten Vertragsände- rungen bedürfen nicht unserer Zustimmung. Sie werden durch den Zugang Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) wirksamSchlusskurs am jeweils letzten Börsentag eines Monats. Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung abgeschlossen wurde und so- dann umgewandelt worden ist. Der Versicherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solcher solche bestehen, wird jedoch je- doch dahingehend umgestaltet, dass die Pflicht zur Beitrags- zahlung Bei- tragszahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf die prämienfreie Versicherungsleistung reduziert. Rechnungsmäßige Rente: Die rechnungsmäßige Für die Berechnung der rech- nungsmäßigen Rente wird zum werden einige Rechnungsgrund- lagen (Zins, Sterbetafel) nicht schon bei Vertragsab- schluss festgelegt, sondern erst bei Rentenzahlungsbe- ginn. Nach Rentenzahlungsbeginn unter Zugrundelegung gegebenenfalls anfal- lende weitere Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der für unser vergleichbares Neugeschäft geltenden Sicherer Topf: Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Guthaben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungs- zins verzinst; das Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. Sparbeitrag: Beitrag, soweit er rechnungsmäßigen Rente und nicht zur Deckung von Kosten bestimmt ist. Stichtag: Das ist Erhöhung der maßgebliche Börsentag für die Be- stimmung des Kurswerts der Fondsanlage bei einem be- stimmten Ereignis. Die Stichtage haben wir Ihnen detail- liert in § 1 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd auf- gelistetga- rantierten Mindestrente. Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sind Sie wird als solche versicherte Person, aber nicht Versicherungsnehmer (z. B. weil Ihr Arbeitgeber die Versicherung abgeschlossen hat), dann sprechen wir Sie in den Allgemeinen Vertragsdaten genanntBedingungen und anhängenden Textteilen nicht unmittelbar an. Die dort festgelegten Rechte und Pflichten betreffen nämlich vorrangig nur den Versicherungsnehmer als unseren Vertragspartner. Versicherungsjahr: Damit ist der Zeitraum eines Jahres umfasst, beginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres (Jahres, mittags 12 Uhr), der dem Datum des in den Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten Rentenzah- lungsbeginns entspricht. Versicherungsmonat: Dieser dauert jeweils von einem Monatsersten (Monatsersten, mittags 12 Uhr) , bis zum nächsten Monats- ersten (ersten, mittags 12 Uhr).
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