Beitragsfälligkeit. Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich+ nach Abschluss des Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten – im Ver- sicherungsschein+ angegebenen – Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Diese umfasst entsprechend der verein- barten Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr.
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Samples: Sterbegeldversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Risiko Lebensversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeits Versicherung
Beitragsfälligkeit. Den ersten Beitrag (Erstbeitrag) müssen Sie unverzüglich+ unverzüg- lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten – vereinbarten, im Ver- sicherungsschein+ Versicherungsschein angegebenen – Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (FolgebeiträgeFolgebei- träge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode fällig. Diese Die Versicherungsperiode umfasst entsprechend der verein- barten Zahlungsweise einen Monat, ein VierteljahrVier- teljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr.
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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung