Common use of Beitragsstundung bei Überweisung, Lastschriftermächtigung und Kreditkartenzahlung Clause in Contracts

Beitragsstundung bei Überweisung, Lastschriftermächtigung und Kreditkartenzahlung. Bei Überweisung und bei Erteilung einer Beitragseinzugsermächti- gung von einem in Deutschland/Österreich geführten Konto oder bei Kreditkartenzahlung erklärt sich der Versicherer einverstanden, den Einmalbeitrag zum Teil zu stunden. (Bei Kreditkartenzahlung ist die Stundung des Beitrages nur möglich, falls der gewählte Xxxxx dies vorsieht). Mit Vertragsbeginn wird sofort der erste Teilbetrag (Beitragsrate) bzw. der Einmalbeitrag fällig. Alle folgenden Beitragsraten sind dann monatlich im Voraus fällig. Die Höhe der Beitragsraten entspricht dem gewählten Tarif.

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