Beladung Musterklauseln

Beladung. Der KUNDE ist verpflichtet, für die Kennzeichnung der Fahrzeuge, Behälter und Abfälle zu sorgen. Er hat uns vollständige Angaben über die Art des Abfalls und dessen Bestandteile spä- testens bei Abschluss des Vertrages mitzuteilen, insbesondere sind Abfälle, die der GGVSEB/ ADR unterliegen, besonders zu deklarieren. Der KUNDE darf die zulässige Nutzlast der Fahrzeuge und Behälter nicht überschreiten und muss die Beladung so vornehmen, dass ein sicherer Transport gewährleistet ist (gemäß GGVSEB/ ADR). Der KUNDE haftet für alle Schäden und Kosten, die durch Überladung bzw. falsche Bela- dung und/oder falsche Deklaration entstehen.
Beladung. Der Transportunternehmer ist zur Be- und Entladung verpflichtet. Es ist generell auf eine zügige Verladung zu achten. Ferner ist die Ware so zu stauen, dass genügend Raum für die Luftumwälzung (oben, unten und seitlich) vorhanden ist. Lufteintritte und -austritte aus Verdampfer, Luftkanälen und Klappen dürfen nicht zugestellt bzw. versperrt werden Bei Transport von Frisch-Obst und -Gemüse ist stets die obere Lage abzudecken. Frischfleisch ist hängend und jeweils mit ausreichendem Abstand zu verladen. Bei nicht profiliertem Boden sind Paletten bzw. Roste auf dem Boden auszulegen. An den hinteren Türen ist mind. 20 cm Abstand zum Sendungsgut einzuhalten. Das Sendungsgut muss mit Transportsicherungsstangen oder einer anderen geeigneten Ladungssicherung (z.B. hochgestellte Paletten o. Ä.) gesichert werden. Bei Paletten- Verladung ist besonders darauf zu achten, dass die Ware ausreichend gegen Verrutschen oder Umkippen gesichert ist. Der Fahrer kontrolliert vor Fahrtantritt, dass das Fahrzeug nicht überladen ist und die maximal zulässigen Achslasten nicht überschritten werden. Im Fall der Überladung darf der Transport nicht angetreten werden. Sollte die Lademenge nicht mit der im Auftrag genannten Lademenge übereinstimmen, ist umgehend Weisung von Thermotraffic einzuholen. Der Fahrer muss das Fahrzeug sofort nach Beladung durch den Verlader (Absender) VERPLOMBEN lassen. Nach erfolgter Zoll-/Veterinärabfertigung muss der Fahrer das Fahrzeug vom Zoll, Veterinär- oder Zollagenten umgehend neu verplomben lassen. Die erneute Verplombung ist, wie folgt, im Frachtbrief zu bestätigen. „.........(Anzahl der alten Plomben & Nummern)“ und „ (Anzahl der neuen Plomben und Nummern)“. Für alle im Auftrag von Thermotraffic übernommenen Sendungen gilt ausnahmslos ein UM- und BEILADEVERBOT.
Beladung. Es dürfen nur die bei Auftragserteilung genannten Abfälle geladen werden. Die Befüllung des Tankers bzw. der Mulde mit gefährlichen Abfällen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Als solche Abfälle gelten insbesondere die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) genannten gefährlichen Abfälle. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Abfälle ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie den entsprechenden Rechtsverordnungen einzustufen und − dies dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss mitzuteilen sowie − die gegebenenfalls erforderlichen abfallrechtlichen Begleitpapiere (z.B. Entsorgungs-/Verwertungsnachweis und Abfallbegleitschein) zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist für die richtige Einstufung des Abfalls allein verantwortlich und haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die dem Auftragnehmer insbesondere infolge falscher Einstufung entstehen. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Anzeige von Veränderungen der Beschaffenheit des Abfalls. Wird der Tanker bzw. die Mulde mit anderen als den vertragsgegenständlichen Abfällen befüllt, so hat der Auftraggeber für die dadurch entstehenden Schäden und Aufwendungen Ersatz zu leisten. Können diese Abfälle von der ursprünglich vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage nicht angenommen werden, so übernimmt es der Auftragnehmer diese Abfälle im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu einer anderen als die vorgesehene Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage zu verbringen. Kann das Einvernehmen nicht unverzüglich herbeigeführt werden, so ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, entweder − den Abtransport dieser Abfälle zu verweigern, - die Abfälle bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zwischen zu lagern oder − die Abfälle zu einer geeigneten Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage zu verbringen. Dies gilt entsprechend, wenn sich eine vertragswidrige Befüllung des Tankers bzw. der Mulde erst später herausstellt oder die vereinbarte Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle nicht möglich ist. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber wegen dieser Maßnahmen Ersatz der entstandenen Schäden und der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Das gilt auch für eine über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Verunreinigung, Verschmutzung oder Kontamination des Transportfahrzeuges.
Beladung. Für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts ist der Mieter verantwortlich!
Beladung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ladung bei Beginn der Vereinbarung zum Aufwärmen in gut verschlossenen Behältnissen anzubieten. Der Beladungsgrad muss ausreichend Platz für ein Ausdehnen der Ladung und/oder den Druckaufbau aufgrund des Aufwärmens bieten, wobei in jedem Fall die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Beladungs- grad niemals überschritten werden dürfen.
Beladung. Es obliegt der FLN, wie die Sitzplatzverteilung und die Frachtbeladung zu erfolgen hat. Sie entscheidet dabei nach eigenem Ermessen, und zwar nach Größe, Art und Umfang der Gepäckstücke, ob und wie diese befördert werden. Sie ist dabei nicht verpflichtet, Gepäckstücke und Personen, die das zulässige Gesamtgewicht oder die vorgegebenen Transportmaße überschreiten, zu befördern, wenn der sichere Transport nicht gewährleistet erscheint. Die FLN kann die Beförderung von Frachtgegenständen ablehnen, wenn sie die Maße eines handelsüblichen Koffers oder einer Reisetasche mit einem Gesamtgewicht von 20 kg überschreiten. Die FLN ist berechtigt, für Gegenstände, die von ihr transportiert werden, eine nach ihrer Auffassung erforderliche und notwendige Verpackung auf Kosten des Versenders zu verlangen, insbesondere gilt dies für Transportbehältnisse für Tiere. Die FLN stellt keine Transportbehältnisse zur Verfügung.
Beladung. Der Container darf nur bis zur Höhe des Bordrandes (Containerwände), nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes des Containers und nicht einseitig beladen werden. Für Schäden und Aufwendungen, die insbesondere durch Überbeladen des Containers, Beladung über das zulässige Höchstgewicht des Containers hinaus oder die einseitige Beladung des Containers entstehen, haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat auch sonstige geeignete Hinweise zu geben, die ihm bezüglich des Be- und Entladens des Containers typischerweise bekannt sind, soweit der Auftraggeber dieser erkennbar bedarf.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in auf Onshore-Renminbi (CNY) lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von staatlichen oder staatsnahen und/oder Unternehmen. Der Fonds kann auch in auf Offshore-Renminbi (CNH) lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von staatlichen oder staatsnahen und/oder Unternehmen sowie in auf andere Währungen lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von chinesischen staatlichen oder staatsnahen oder Unternehmen (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Unternehmen) mit eingetragenem Sitz, hauptsächlicher oder überwiegender Geschäftstätigkeit in Festlandchina investieren. Der Fonds kann über den chinesischen Interbank-Rentenmarkt, über das QFI-Regime oder über andere verfügbare Mittel maximal 100 % seines Vermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere aus Festlandchina investieren. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des FTSE World Government Bond Extended China (1-10 Year) Index (CNH), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Grundlage für die Festlegung von Risikobeschränkungen eingesetzt, jedoch verwendet der Fonds keine Benchmark für die Portfoliokonstruktion. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich 150 % der potenziellen Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement des Fonds in einen Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren – Potenzielle Anleger sollten die im Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ genannten Risiken beachten. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds investiert in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere, einschließlich Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität. Das Fondsportfolio kann daher einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Der Fonds investiert in chinesische Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind. Daher kann der Wert des Fonds abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. • Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe um einen vorab festgelegten Schwellenwert sinkt, kann die Anleihe zu einem erheblichen oder Totalverlust des Kapitals führen. (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen.