Common use of Benachrichtigung der ebase bei Ausbleiben von Mitteilungen Clause in Contracts

Benachrichtigung der ebase bei Ausbleiben von Mitteilungen. Falls dem Kunden die jeweiligen zu erwartenden Mitteilungen, wie z. B. (On- line-)Depot-/Kontoauszüge und/oder (Online-)Abrechnungen (insbesondere nach Ausführung von Aufträgen), Jahressteuerbescheinigung, etc. elektronisch nicht zugehen, muss er die ebase unverzüglich benachrichtigen. Die Benach- richtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet ((Online-)Wertpapierabrechnungen oder über Zah- lungen, die der Kunde erwartet). Mit Bereitstellung zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung) in den Online-Post- korb gelten die Dokumente als zugegangen. Beispielhaft sind folgende (Online-)Auszüge, (Online-)Abrechnungen und sons- tige Mitteilungen i. d. R. durch Einstellung in den Online-Postkorb wie folgt zu erwarten: • (Online-)Depotauszüge für Depots: Mindestens jedes Quartal zum Quartals- ende, Zugang im Online-Postkorb zu erwarten am Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats (Stichtag ist jeweils der letzte Börsen-/Geschäfts- und Bankarbeitstag* im jeweiligen Quartal). • (Online-)Abrechnung über Wertpapiertransaktionen (Umsatzabrechnung): Grundsätzlich nach Ausführung der Transaktion wird die Umsatzabrechnung Informationen/Mitteilungen zukommen zu lassen. Sollte der Kunde gegenüber der ebase eine Wohnanschrift in den USA angegeben haben, wird die ebase * Bankarbeitstage sind alle Geschäftstage gemäß den Regelungen unter Punkt „Geschäftstage/Bankar- beitstage der ebase“ im Preis- und Leistungsverzeichnis. in den Online-Postkorb eingestellt. Ausgenommen hiervon sind regelmäßige Kundenaufträge mit Fondsanteilen an einem Organismus für gemeinsame Anlagen, in diesem Fall erfolgt die Umsatzabrechnung in Form eines (On- line-)Halbjahresdepotauszugs. • (Online-)Kontoauszüge für Konto flex oder Wertpapierkreditkonten: Sofern Kontoumsätze vorhanden sind, monatlich, mindestens vierteljährlich mit dem Rechnungsabschluss zum kalendarischen Quartalsende (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag eines Quartals) Einstellung im Online-Postkorb. Die Zurverfügungstellung im Online-Postkorb eines quartärlichen (Online-) Kontoauszugs mit Rechnungsabschluss erfolgt spätestens am Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats. • (Online-)Kontoauszüge für Tagesgeldkonten: Sofern Kontoumsätze vorhan- den sind, monatlich, vierteljährlich mit dem Rechnungsabschluss Einstellung im Online-Postkorb. Zugang im Online-Postkorb bis Ende August des laufen- den Kalenderjahres bzw. Ende Februar des Folgejahres (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag des Kalenderhalbjahres bzw. des Kalenderjahres). • (Online-)Kontoauszüge für Festgeldkonten: Zu Beginn der Festgeldanlage sowie bei der Zinszahlung am Laufzeitende (Fälligkeit) bzw. bei Prolongation und zum Ende eines Kalenderjahres in Form eines (Online-)Kontoauszugs (Zugang Ende Februar des Folgejahres (Stichtag ist jeweils der letzte Bank- arbeitstag eines Kalenderjahres)). • Jahressteuerbescheinigung: Im ersten Quartal des folgenden Kalenderjah- res bzw. sobald sämtliche notwendigen Daten der jeweiligen Kapitalver- waltungs-/Verwaltungsgesellschaften bei der ebase vorliegen (dies kann in Einzelfällen ausnahmsweise einen längeren Zeitraum beanspruchen, liegt i. d. R. jedoch spätestens bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres vor). • Individuelle Kosteninformationen: Mindestens jährlich; zum Kalenderjahres- ende, Zugang im Online-Postkorb zu erwarten bis Anfang April des Folge- jahres bzw. für das Wertpapierdepot, Zugang zu erwarten bis Anfang April (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag im Kalenderjahr). Für Benachrichtigungen im Rahmen einzelner Vertragsverhältnisse mit dem Kunden gelten ggf. abweichende Regelungen.

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