Common use of Benachrichtigung der ebase bei Ausbleiben von Mitteilungen Clause in Contracts

Benachrichtigung der ebase bei Ausbleiben von Mitteilungen. Falls dem Kunden die jeweiligen zu erwartenden Mitteilungen, wie z. B. (On- line-)Depot-/Kontoauszüge und/oder (Online-)Abrechnungen (insbesondere nach Ausführung von Aufträgen), Jahressteuerbescheinigung, etc. elektronisch nicht zugehen, muss er die ebase unverzüglich benachrichtigen. Die Benach- richtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet ((Online-)Wertpapierabrechnungen oder über Zah- lungen, die der Kunde erwartet). Mit Bereitstellung zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung) in den Online-Post- korb gelten die Dokumente als zugegangen. Beispielhaft sind folgende (Online-)Auszüge, (Online-)Abrechnungen und sons- tige Mitteilungen i. d. R. durch Einstellung in den Online-Postkorb wie folgt zu erwarten: • (Online-)Depotauszüge für Depots: Mindestens jedes Quartal zum Quartals- ende, Zugang im Online-Postkorb zu erwarten am Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats (Stichtag ist jeweils der letzte Börsen-/Geschäfts- und Bankarbeitstag* im jeweiligen Quartal). • (Online-)Abrechnung über Wertpapiertransaktionen (Umsatzabrechnung): Grundsätzlich nach Ausführung der Transaktion wird die Umsatzabrechnung Informationen/Mitteilungen zukommen zu lassen. Sollte der Kunde gegenüber der ebase eine Wohnanschrift in den USA angegeben haben, wird die ebase * Bankarbeitstage sind alle Geschäftstage gemäß den Regelungen unter Punkt „Geschäftstage/Bankar- beitstage der ebase“ im Preis- und Leistungsverzeichnis. in den Online-Postkorb eingestellt. Ausgenommen hiervon sind regelmäßige Kundenaufträge mit Fondsanteilen an einem Organismus für gemeinsame Anlagen, in diesem Fall erfolgt die Umsatzabrechnung in Form eines (On- line-)Halbjahresdepotauszugs. • (Online-)Kontoauszüge für Konto flex oder Wertpapierkreditkonten: Sofern Kontoumsätze vorhanden sind, monatlich, mindestens vierteljährlich mit dem Rechnungsabschluss zum kalendarischen Quartalsende (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag eines Quartals) Einstellung im Online-Postkorb. Die Zurverfügungstellung im Online-Postkorb eines quartärlichen (Online-) Kontoauszugs mit Rechnungsabschluss erfolgt spätestens am Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats. • (Online-)Kontoauszüge für Tagesgeldkonten: Sofern Kontoumsätze vorhan- den sind, monatlich, vierteljährlich mit dem Rechnungsabschluss Einstellung im Online-Postkorb. Zugang im Online-Postkorb bis Ende August des laufen- den Kalenderjahres bzw. Ende Februar des Folgejahres (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag des Kalenderhalbjahres bzw. des Kalenderjahres). • (Online-)Kontoauszüge für Festgeldkonten: Zu Beginn der Festgeldanlage sowie bei der Zinszahlung am Laufzeitende (Fälligkeit) bzw. bei Prolongation und zum Ende eines Kalenderjahres in Form eines (Online-)Kontoauszugs (Zugang Ende Februar des Folgejahres (Stichtag ist jeweils der letzte Bank- arbeitstag eines Kalenderjahres)). • Jahressteuerbescheinigung: Im ersten Quartal des folgenden Kalenderjah- res bzw. sobald sämtliche notwendigen Daten der jeweiligen Kapitalver- waltungs-/Verwaltungsgesellschaften bei der ebase vorliegen (dies kann in Einzelfällen ausnahmsweise einen längeren Zeitraum beanspruchen, liegt i. d. R. jedoch spätestens bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres vor). • Individuelle Kosteninformationen: Mindestens jährlich; zum Kalenderjahres- ende, Zugang im Online-Postkorb zu erwarten bis Anfang April des Folge- jahres bzw. für das Wertpapierdepot, Zugang zu erwarten bis Anfang April (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag im Kalenderjahr). Für Benachrichtigungen im Rahmen einzelner Vertragsverhältnisse mit dem Kunden gelten ggf. abweichende Regelungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsunterlagen Für Das Ebase Bav Depot, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benachrichtigung der ebase bei Ausbleiben von Mitteilungen. Falls dem Kunden die jeweiligen zu erwartenden Mitteilungen, wie z. B. (On- line-)Depot-/Kontoauszüge Depot-/ Kontoauszüge und/oder (Online-)Abrechnungen Abrechnungen (insbesondere nach Ausführung von Aufträgen), Jahressteuerbescheinigung, etc. elektronisch nicht zugehen, muss er die ebase unverzüglich benachrichtigen. Die Benach- richtigungspflicht Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet ((Online-)Wertpapierabrechnungen Wertpa- pierabrechnungen oder über Zah- lungenZahlungen, die der Kunde erwartet). Mit Bereitstellung zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung) in den Online-Post- korb gelten die Dokumente als zugegangen. Beispielhaft sind folgende (Online-)AuszügeAuszüge, (Online-)Abrechnungen Abrechnungen und sons- tige Mitteilungen sonstige Mitteilungen i. d. R. durch Einstellung in den Online-Postkorb wie folgt zu erwarten: • (Online-)Depotauszüge für Depots: Mindestens jedes Quartal zum Quartals- ende, Zugang im Online-Postkorb zu erwarten am Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats (Stichtag ist jeweils der letzte Börsen-/Geschäfts- und Bankarbeitstag* Börsentag im jeweiligen Quartal). • (Online-)Abrechnung Abrechnung über Wertpapiertransaktionen (Umsatzabrechnung): Grundsätzlich Grund- sätzlich nach Ausführung der Transaktion wird die Umsatzabrechnung Informationen/Mitteilungen zukommen zu lassen. Sollte der Kunde gegenüber der ebase eine Wohnanschrift in den USA angegeben haben, wird die ebase * Bankarbeitstage sind alle Geschäftstage gemäß den Regelungen unter Punkt „Geschäftstage/Bankar- beitstage der ebase“ im Preis- und Leistungsverzeichnis. in den Online-Postkorb eingestelltTransaktion. Ausgenommen hiervon sind regelmäßige Kundenaufträge mit Fondsanteilen an einem Organismus für gemeinsame Anlagen, in diesem Fall erfolgt die Umsatzabrechnung in Form eines (On- line-)HalbjahresdepotauszugsHalbjahresdepotauszugs. • (Online-)Kontoauszüge für Konto flex oder Wertpapierkreditkonten: Sofern Kontoumsätze vorhanden sind, monatlich, mindestens vierteljährlich mit dem Rechnungsabschluss zum kalendarischen Quartalsende (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag eines Quartals) Einstellung im Online-Postkorb). Die Zurverfügungstellung im Online-Postkorb eines quartärlichen (Online-) Kontoauszugs mit Rechnungsabschluss erfolgt spätestens am Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats. • (Online-)Kontoauszüge für Tagesgeldkonten: Sofern Kontoumsätze vorhan- den sind, monatlich, vierteljährlich mindestens aber halbjährlich mit dem Rechnungsabschluss Einstellung im Online-PostkorbRechnungsab- schluss. Zugang im Online-Postkorb bis Ende August des laufen- den laufenden Kalenderjahres bzw. Ende Februar des Folgejahres (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag des Kalenderhalbjahres bzw. des Kalenderjahres). • (Online-)Kontoauszüge für Festgeldkonten: Zu Beginn der Festgeldanlage sowie bei der Zinszahlung am Laufzeitende (Fälligkeit) bzw. bei Prolongation und zum Zum Ende eines Kalenderjahres in Form eines (Online-)Kontoauszugs (Online-)Kontoauszugs, Zugang Ende Februar des Folgejahres Folgejah- res (Stichtag ist jeweils der letzte Bank- arbeitstag Bankarbeitstag eines Kalenderjahres)). • Jahressteuerbescheinigung: Im ersten Quartal des folgenden Kalenderjah- res bzw. sobald sämtliche notwendigen Daten der jeweiligen Kapitalver- waltungs-/Verwaltungsgesellschaften Kapitalverwal- tungs-/Verwaltungsgesellschaften bei der ebase vorliegen (dies kann in Einzelfällen Einzel- fällen ausnahmsweise einen längeren Zeitraum beanspruchen, liegt i. d. R. jedoch spätestens bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres vor). • Individuelle Kosteninformationen: Mindestens jährlich; zum Kalenderjahres- endeKalenderjah- resende, Zugang im Online-Postkorb zu erwarten bis Anfang April des Folge- jahres Folgejahres bzw. für das Wertpapierdepot, Zugang zu erwarten bis Anfang April (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag im Kalenderjahr). Für Benachrichtigungen im Rahmen einzelner Vertragsverhältnisse mit dem Kunden gelten ggf. abweichende Regelungen.

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Samples: General Terms and Conditions

Benachrichtigung der ebase bei Ausbleiben von Mitteilungen. Falls dem Kunden die jeweiligen zu erwartenden Mitteilungen, wie z. B. (On- line-)Depot-/Kontoauszüge Depot-/ Kontoauszü ge und/oder (Online-)Abrechnungen Abrechnungen (insbesondere nach Ausführung Ausfü hrung von AufträgenAufträ gen), Jahressteuerbescheinigung, etc. elektronisch nicht zugehen, muss er die ebase unverzüglich benachrichtigen. Die Benach- richtigungspflicht Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet ((Online-)Wertpapierabrechnungen Wertpa- pierabrechnungen oder über Zah- lungenü ber Zahlungen, die der Kunde erwartet). Mit Bereitstellung zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung) in den Online-Post- korb gelten die Dokumente als zugegangen. Beispielhaft sind folgende (Online-)AuszügeAuszü ge, (Online-)Abrechnungen Abrechnungen und sons- tige Mitteilungen sonstige Mitteilungen i. d. R. durch Einstellung in den Online-Postkorb wie folgt zu erwarten: • (Online-)Depotauszüge für Online-)Depotauszü ge fü r Depots: Mindestens jedes Quartal zum Quartals- ende, Zugang im Online-Postkorb zu erwarten am Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats (Stichtag ist jeweils der letzte Börsen-/Geschäfts- und Bankarbeitstag* Bö rsentag im jeweiligen Quartal). • (Online-)Abrechnung über Abrechnung ü ber Wertpapiertransaktionen (Umsatzabrechnung): Grundsätzlich Grund- sä tzlich nach Ausführung Ausfü hrung der Transaktion wird die Umsatzabrechnung Informationen/Mitteilungen zukommen zu lassen. Sollte der Kunde gegenüber der ebase eine Wohnanschrift in den USA angegeben haben, wird die ebase * Bankarbeitstage sind alle Geschäftstage gemäß den Regelungen unter Punkt „Geschäftstage/Bankar- beitstage der ebase“ im Preis- und Leistungsverzeichnis. in den Online-Postkorb eingestelltTransaktion. Ausgenommen hiervon sind regelmäßige Kundenaufträge regelmä ß ige Kundenaufträ ge mit Fondsanteilen an einem Organismus für fü r gemeinsame Anlagen, in diesem Fall erfolgt die Umsatzabrechnung in Form eines (On- line-)HalbjahresdepotauszugsHalbjahresdepotauszugs. • (Online-)Kontoauszüge für Konto flex oder Wertpapierkreditkonten: Sofern Kontoumsätze Kontoumsä tze vorhanden sind, monatlich, mindestens vierteljährlich vierteljä hrlich mit dem Rechnungsabschluss zum kalendarischen Quartalsende (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag eines Quartals) Einstellung im Online-Postkorb). Die Zurverfügungstellung im Online-Postkorb Zurverfü gungstellung eines quartärlichen (Online-) quartä rlichen Kontoauszugs mit Rechnungsabschluss erfolgt spätestens spä testens am Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats. • (Online-)Kontoauszüge für Online-)Kontoauszü ge fü r Tagesgeldkonten: Sofern Kontoumsätze Kontoumsä tze vorhan- den sind, monatlich, vierteljährlich mindestens aber halbjä hrlich mit dem Rechnungsabschluss Einstellung im Online-PostkorbRechnungsab- schluss. Zugang im Online-Postkorb bis Ende August des laufen- den laufenden Kalenderjahres bzw. Ende Februar des Folgejahres (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag des Kalenderhalbjahres bzw. des Kalenderjahres). • (Online-)Kontoauszüge für Online-)Kontoauszü ge fü r Festgeldkonten: Zu Beginn der Festgeldanlage sowie bei der Zinszahlung am Laufzeitende (Fälligkeit) bzw. bei Prolongation und zum Zum Ende eines Kalenderjahres in Form eines (Online-)Kontoauszugs (Online-)Kontoauszugs, Zugang Ende Februar des Folgejahres Folgejah- res (Stichtag ist jeweils der letzte Bank- arbeitstag Bankarbeitstag eines Kalenderjahres)). • Jahressteuerbescheinigung: Im ersten Quartal des folgenden Kalenderjah- res bzw. sobald sämtliche sä mtliche notwendigen Daten der jeweiligen Kapitalver- waltungs-/Verwaltungsgesellschaften Kapitalverwa-l tungs-/Verwaltungsgesellschaften bei der ebase vorliegen (dies kann in Einzelfällen Einzel- fä llen ausnahmsweise einen längeren lä ngeren Zeitraum beanspruchen, liegt i. d. liegtdi. R. jedoch spätestens spä testens bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres vor). • Individuelle Kosteninformationen: Mindestens jährlichjä hrlich; zum Kalenderjahres- endeKalenderjah- resende, Zugang im Online-Postkorb zu erwarten bis Anfang April des Folge- jahres Folgejahres bzw. für fü r das Wertpapierdepot, Zugang zu erwarten bis Anfang April (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag im Kalenderjahr). Für Fü r Benachrichtigungen im Rahmen einzelner Vertragsverhältnisse Vertragsverhä ltnisse mit dem Kunden gelten ggf. abweichende Regelungen.

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Samples: Depotvertrag

Benachrichtigung der ebase bei Ausbleiben von Mitteilungen. Falls dem Kunden die jeweiligen zu erwartenden Mitteilungen, wie z. B. (On- line-)Depot-/Kontoauszüge Depot-/ Kontoauszüge und/oder (Online-)Abrechnungen Abrechnungen (insbesondere nach Ausführung von Aufträgen), Jahressteuerbescheinigung, etc. elektronisch nicht zugehen, muss er die ebase unverzüglich benachrichtigen. Die Benach- richtigungspflicht Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet ((Online-)Wertpapierabrechnungen Wertpa- pierabrechnungen oder über Zah- lungenZahlungen, die der Kunde erwartet). Mit Bereitstellung zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung) in den Online-Post- korb gelten die Dokumente als zugegangen. Beispielhaft sind folgende (Online-)AuszügeAuszüge, (Online-)Abrechnungen Abrechnungen und sons- tige sonstige Mitteilungen i. i. d. R. durch Einstellung in den Online-Postkorb wie folgt zu erwarten: • (Online-)Depotauszüge für Depots: Mindestens jedes Quartal zum Quartals- endeKalenderjahresende bzw. mindestens halbjährig bei regelmäßigen Kundenaufträgen mit Fondsan- teilen an einem Organismus für gemeinsame Anlagen, Zugang im Online-Postkorb zu erwarten am bis Ende Februar des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats Folgejahres bzw. zum Kalenderhalbjahr bis Ende Au- gust des laufenden Kalenderjahres (Stichtag ist jeweils der letzte Börsen-/Geschäfts- und Bankarbeitstag* Börsentag im jeweiligen QuartalKalenderjahr bzw. im Kalenderhalbjahr). • (Online-)Abrechnung Abrechnung über Wertpapiertransaktionen (Umsatzabrechnung): Grundsätzlich Grund- sätzlich nach Ausführung der Transaktion wird die Umsatzabrechnung Informationen/Mitteilungen zukommen zu lassen. Sollte der Kunde gegenüber der ebase eine Wohnanschrift in den USA angegeben haben, wird die ebase * Bankarbeitstage sind alle Geschäftstage gemäß den Regelungen unter Punkt „Geschäftstage/Bankar- beitstage der ebase“ im Preis- und Leistungsverzeichnis. in den Online-Postkorb eingestelltTransaktion. Ausgenommen hiervon sind regelmäßige Kundenaufträge mit Fondsanteilen an einem Organismus für gemeinsame Anlagen, in diesem Fall erfolgt die Umsatzabrechnung in Form eines (On- line-)HalbjahresdepotauszugsHalbjahresdepotauszugs. • (Online-)Kontoauszüge für Konto flex oder Wertpapierkreditkonten: Sofern Kontoumsätze vorhanden sind, monatlich, mindestens vierteljährlich mit dem Rechnungsabschluss zum kalendarischen Quartalsende (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag eines Quartals) Einstellung im Online-Postkorb). Die Zurverfügungstellung im Online-Postkorb eines quartärlichen (Online-) Kontoauszugs mit Rechnungsabschluss erfolgt spätestens am Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats. • (Online-)Kontoauszüge für Tagesgeldkonten: Sofern Kontoumsätze vorhan- den sind, monatlich, vierteljährlich mindestens aber halbjährlich mit dem Rechnungsabschluss Einstellung im Online-PostkorbRechnungsab- schluss. Zugang im Online-Postkorb bis Ende August des laufen- den laufenden Kalenderjahres bzw. Ende Februar des Folgejahres (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag des Kalenderhalbjahres bzw. des Kalenderjahres). • (Online-)Kontoauszüge für Festgeldkonten: Zu Beginn der Festgeldanlage sowie bei der Zinszahlung am Laufzeitende (Fälligkeit) bzw. bei Prolongation und zum Zum Ende eines Kalenderjahres in Form eines (Online-)Kontoauszugs (Online-)Kontoauszugs, Zugang Ende Februar des Folgejahres Folgejah- res (Stichtag ist jeweils der letzte Bank- arbeitstag Bankarbeitstag eines Kalenderjahres)). • Jahressteuerbescheinigung: Im ersten Quartal des folgenden Kalenderjah- res bzw. sobald sämtliche notwendigen Daten der jeweiligen Kapitalver- waltungs-/Verwaltungsgesellschaften Kapitalverwal- tungs-/Verwaltungsgesellschaften bei der ebase vorliegen (dies kann in Einzelfällen Einzel- fällen ausnahmsweise einen längeren Zeitraum beanspruchen, liegt i. d. R. jedoch spätestens bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres vor). • Individuelle Kosteninformationen: Mindestens jährlich; zum Kalenderjahres- ende, Zugang im Online-Postkorb zu erwarten bis Anfang April Ende Februar des Folge- jahres Folgejahres bzw. für das Wertpapierdepot, Zugang zu erwarten bis Anfang April (Stichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag im Kalenderjahr). Für Benachrichtigungen im Rahmen einzelner Vertragsverhältnisse mit dem Kunden gelten ggf. abweichende Regelungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen