Benutzung der E-Ladesäulen Musterklauseln

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergie, der Ladenetz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der EG Wittmund, der Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung (230 V) zulässig. Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des La- devorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der EG Wittmund hat der Kunde unverzüglich an die Hotline unter der Telefonnummer 04462-2066- 20 zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der SWL der Lade- netz-Kooperationspartner sowie der externen Roa- mingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benut- zung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nut- zungsbedingungen und Öffnungszeiten.
Benutzung der E-Ladesäulen. 4.1. Der Kunde wird die E-Ladesäulen der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH, der Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorg- fältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungsbedin- gungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. 4.2. Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom je- weiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. 4.3. Der Kunde darf ausschließlich Hilfsmittel wie z.B. Adapter und Ladekabel verwenden, die in dem Land, in dem die Ladesäule betrieben wird, zuge- lassen sind. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass sich das von ihm mitge- brachte Xxxxxxxxx sowie sämtliche von Kunden genutzten Hilfsmittel in ordnungsgemäßem Zustand befindet bzw. befinden. Unternehmenssitz: 00000 Xxx Xxxxxx Bankverbindungen: Aufsichtsrat: Xxxxxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Frankfurter Volksbank Konto 6001010571 BLZ 501 900 00 Registergericht: AG Frankfurt am Main, HRB 72053 Sparkasse Oberhessen Konto 0106007373 BLZ 518 500 79 4.4. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. 4.5. Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH hat der Kunde unverzüglich an die an die jeweilige Ladestation angebrachte Service-Telefonnummer zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
Benutzung der E-Ladesäulen. Der Kunde entrichtet ab Freischaltung der Ladekarte für die Nutzung der E-Lade- säulen einen monatlichen Grundpreis, unabhängig von der Nutzung der E-Lade- säulen. Zudem fällt pro Ladevorgang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die geladene Energiemenge (Ladekosten für AC oder DC) an. Abrechnungsrelevant ist die gesamte Lademenge des einzelnen Ladevorgangs an der jeweiligen Lade- säule. Die Preise kann der Nutzer dem aktuell gültigen Preisblatt entnehmen, das unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxxxxx_xxx_xxxxxxxxxx/xx- kumente/Ladekarte_Preisblatt.pdf verfügbar ist. Die Stadtwerke Viernheim GmbH bzw. deren Dienstleister rechnet die Leistungen monatlich nachweisbar ab. Der Kunde erhält die Rechnungen über das Portal und wird per E-Mail über neue Rechnungen im Portal informiert. Der zu zahlende Rechnungsbetrag wird zu dem von der Stadtwerke Viernheim GmbH angegeben Zeitpunkt zur Zahlung fällig und wird per SEPA-Lastschriftverfahren/Kreditkarte von dem vom Kunden in seinem Portal angegebenen Konto abgebucht. Bei Zah- lungsverzug ist die Stadtwerk Viernheim GmbH berechtigt, die Ladekarte zu sper- ren. Zusätzlich ist die Stadtwerke Viernheim GmbH bei Zahlungsverzug berech- tigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. Die Stadtwerke Viernheim GmbH ist berechtigt, die Preise sowie die Vergütungs- regelung zu ändern. Hierüber wird die Stadtwerke Viernheim GmbH den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 4 Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Gegen Ansprüche der Stadtwerke Viernheim GmbH kann der Kunde nur mit un- bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde wird die E-Ladesäulen der Stadtwerke Viernheim GmbH, der Lade- netz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behan- deln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf lade- xxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benut- zung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbe- treiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspan...

Related to Benutzung der E-Ladesäulen

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Ablehnung der Ausführung (1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Absatz 1) nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung des Überweisungsauftrags ablehnen. Hierüber wird die Bank den Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Nummer 2.2.1 beziehungsweise Nummer 3.1.2 und Nummer 3.2.2 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. (2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bank erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird die Bank dem Kunden hierüber unverzüglich eine Information zur Verfügung stel- len und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetrag wieder herausgeben. (3) Für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.