Beratung bzgl. Pflegekasse. Der Teilnehmer wird bei der Antragstellung zur Kostenübernahme des Notrufgerätes als kostenloses Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse durch den BRK-Vertragspartner umfassend beraten und unterstützt. Eine Antragstellung erfolgt jedoch durch den Teilnehmer selbst.
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Samples: BRK Servicevertrag Für Den Hausnotruf/Mobilruf, BRK Servicevertrag Für Den Hausnotruf/Mobilruf
Beratung bzgl. Pflegekasse. Der Teilnehmer wird bei der Antragstellung zur Kostenübernahme des Notrufgerätes als kostenloses Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse durch den BRKDRK-Vertragspartner umfassend beraten und unterstütztunter- stützt. Eine Antragstellung erfolgt jedoch durch den Teilnehmer selbst.
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Beratung bzgl. Pflegekasse. Der Teilnehmer wird bei der Antragstellung zur Kostenübernahme des Notrufgerätes als kostenloses Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse Pfle- gekasse durch den BRKDRK-Vertragspartner umfassend beraten und unterstützt. Eine Antragstellung erfolgt jedoch durch den Teilnehmer Teil- nehmer selbst.
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