Berechnung des Cyber-Ertragsausfallschadens Musterklauseln

Berechnung des Cyber-Ertragsausfallschadens. Bei der Berechnung des Cyber-Ertragsausfallschadens werden alle Umstände (mit der Ausnahme ungünstiger Markt- situationen) berücksichtigt, die das Geschäftsergebnis positiv oder negativ beeinflusst hätten, wenn keine Cyber-Be- triebsunterbrechung eingetreten wäre. Der Bewertungszeitraum sind die letzten 36 Monate vor Eintritt der Cyber-Be- triebsunterbrechung. Der Bewertungszeitraum endet zum Zeitpunkt der Beendigung der Cyber-Betriebsunterbrechung gemäß Ziffer II. 3. b) iii). Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer darf zu keiner Bereicherung von Versicherten führen. Vorbehaltlich einer vorherigen Zustimmung durch den Versicherer in Schrift- oder Textform, die ausschließlich aus sachlichem Grund verweigert werden kann, besteht zusätzlich Versicherungsschutz für die angemessenen und not- wendigen Mehrkosten, die für eine provisorische Aufrechterhaltung oder zur Beschleunigung der Wiederherstellung des Betriebes aufgewendet werden, um eine versicherte Cyber-Betriebsunterbrechung zu verkürzen oder zu ver- hindern. Mehrkosten sind Kosten, die zusätzlich zu den gewöhnlichen Kosten der Fortführung des Geschäftsbetriebs von Versicherten aufgewendet werden müssen. Angemessen sind Mehrkosten, wenn diese sich im Verhältnis zu den Kosten der Cyber-Betriebsunterbrechung als günstiger darstellen. Hierzu zählen Kosten für die Inanspruchnahme von Fremddienstleistungen, Kosten für die Nutzung fremder Anlagen oder eines IT-Systems Dritter, Kosten zur Information von Kunden oder Zulieferern, Kosten für Überstunden, Reisekosten, Zuschläge für Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit zur Nachholung für Produktion und Absatz, Wert von Vorräten, Ausgangsfracht, Stillstands-, Anlaufkosten sowie Kosten aufgrund von Abnahmeverpflichtungen wie Lagerungs- und Transportkosten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.