Berechtigte Einrichtungen Musterklauseln

Berechtigte Einrichtungen. Hochschulen in Deutschland sowohl öffentlich als auch privat finanziert --- National-. Regional- und Staatsbibliotheken --- Akademische Spezialbibliotheken, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden --- Forschungseinrichtungen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden --- Regierungseinrichtungen --- Alle Deutschen Einrichtungen der oben beschriebenen Typen im Ausland --- Hochschulen: Studenten einschließlich Gaststudenten, Fakultätsangehörige und Gastprofessoren, Mitarbeiter und Vertragsmitarbeiter, Walk-In-Nutzer. "Remote Access" über das Netz der Einrichtung ist zulässig. --- Akademische Bibliotheken, Forschungseinrichtungen und Regierungseinrichtungen: Mitarbeiter, Vertragsmitarbeiter, Walk In -Nutzer. "Remote Access" für registrierte Nutzer. Nicht-institutioneller Zugriff von Einzelpersonen mit individuellen Nutzernamen und Passwörtern unter der Voraussetzung des Wohnsitzes in Deutschland und durch Registrierung über die verhandelnde Bibliothek. [...]
Berechtigte Einrichtungen. Staatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) --- Xxxxxx-, Regional- und Landesbibliotheken --- Wissenschaftliche Spezialbibliotheken mit überwiegend öffentlicher Finanzierung --- öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft --- Staatliche Institutionen --- Inklusive aller sich im Ausland befindlichen Standorte der oben genannten deutschen Einrichtungen

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.