Berechtigung zur Nutzung des E-Bike-Verleih-Systems Musterklauseln

Berechtigung zur Nutzung des E-Bike-Verleih-Systems. Für die Berechtigung zur Nutzung des E-Bike-Verleih-Systems gelten folgende weitere Voraussetzungen: Durch eine Nutzung des Rahmenschlosses außerhalb einer Station der TWS wird die entgeltpflichtige Nutzung NICHT beendet. Die Buchungs- zeit läuft weiter und wird erst bei der Rückgabe des Fahrrades an einer Station beendet.