Weitere Voraussetzungen für die Ausübung unseres Rechtes auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung
6.1 Unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpas- sung steht uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- lung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir können uns auf unser Recht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
6.2 Wir müssen unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Ver- tragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unseres Rechtes müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dür- fen wir weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben.
6.3 Unser Recht können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben; dies gilt nicht für Versicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Wurde die Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre.
Weitere Voraussetzungen. Der Leistungserbringer hat bei Antragstellung folgende weitere Nachweise vorzulegen:
a) Ein polizeiliches Führungszeugnis für die fachliche Leitung, sowie ggf. für die Vertretung,
b) Abschluss einer ausreichenden Betriebs- und Berufshaftpflicht für Per- sonen-, Sach- und Vermögensschäden, die jährlich an die Be- triebsgröße (Durchschnittszahl der Mitarbeiter, Jahreslohn und Ge- haltssumme) angepasst wird,
c) Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt,
d) ggf. die beteiligten Gesellschafter (Gesellschaftsvertrag),
e) Eintrag in das Handelsregister,
f) Beitritt zur zuständigen Berufsgenossenschaft.
Weitere Voraussetzungen. Für SG ist zu klären, ob das Abkommen nur die Anerkennung von Berufsqualifikationen, d. h. die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsausbildungen, regelt oder ob es auch die weiteren
Weitere Voraussetzungen. Der Vermieter hat das Recht, die Nutzung der Fahrzeuge an weitere Bedingungen zu knüpfen. Dazu informiert der Vermieter den Mieter. Der Vermieter kann Mieter oder Nutzungsberechtigte ohne Angabe von Gründen von der Nutzung der Leistung ausschliessen. Im Wesentlichen wird bei jedem Mietvertrag eine Bonitätsprüfung veranlasst. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Vermietung eines Fahrzeuges abzulehnen.
Weitere Voraussetzungen. Zusätzlich zu allen anderen anwendbaren Voraussetzungen muss der Kunde als Voraussetzung für die Bereitstellung des Service durch VWT: ● die rechtzeitige und aktive Teilnahme sämtlicher Nutzer an allen erforderlichen geplanten Schulungen gewährleisten; und ● den Nutzern Informationen und/oder den Zugriff auf ggf. erforderliche lokale Ressourcen mitteilen, einschließlich:
(i) für den Alarmmanagement-Support: Zugriff auf das HUBGRADE™-Portal- Modul, sofern er dieses abonniert hat; sofern dies nicht der Fall ist, der Zugriff auf Daten und Informationen über eine andere Plattform, .csv-Dateien oder andere mit VWT zu vereinbarende Mittel;
(ii) für die Hilfeleistung durch den/die Prozessexperten sowie die Berichterstattung: Zugriff auf Ausrüstungsdaten und manuelle Daten.
Weitere Voraussetzungen. Der Xxxxxx der Pflegeeinrichtung stellt die fachliche Qualität der hauswirtschaftlichen Versorgung sicher.
Weitere Voraussetzungen. Dem Kunden obliegt es darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass während der Ver- tragslaufzeit die folgenden Voraussetzungen eingehalten sind: • Ggf. ein Steckdosenplatz je Endgerät, soweit kein PoE verwendet wird; • Jede Rufnummer ist einem eindeutigen Teilnehmernamen zugeordnet; • Jedem Teilnehmer ist eine eindeutige E-Mail-Adresse zugeordnet; • Es stehen ausreichend Patchkabel zur Verfügung; • Der Kunde teilt dem Anbieter die Kopfnummer und den Rufnummernblock sowie die Zugangsdaten des SIP-Providers zur Einrichtung des SIP-Trunks mit; • Installation von Software-Updates auf allen Endgeräten des Kunden, die mit osnatel business Cloud PBX genutzt werden (Smartphones, PCs).
Weitere Voraussetzungen. (1) Ist als Kontotyp-Voraussetzung das Bestehen eines Depots mit einem Mindestbestand definiert, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn an allen Bankarbeitstagen des Monats das vorhandene Depotvolumen den im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gemachten Mindestbetrag erreicht hat. Für die Bewertung des Depotvolumens gelten folgende Regelungen:
(2) Ist als Kontotyp-Voraussetzung der Eingang von Gehalt definiert, so sind darunter nur solche Gutschriften zu fassen, die in dem Verwendungszweck zur Überweisung als Gehaltszahlungen gekennzeichnet sind.
Weitere Voraussetzungen. Folgende Anforderungen sind weiterhin zu erfüllen und nachzuweisen: - Abschluss einer ausreichenden Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung - Gewerbeanmeldung - Beitritt zur Berufsgenossenschaft - Anmeldung der Tätigkeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. Gesundheitsamt oder Kreisverwaltung).
Weitere Voraussetzungen. Um in den Genuss einer Freistellung nach Artikel 3 zu gelan- gen, muss das Konsortium den Mitgliedern das Recht gewähren, auszuscheiden, ohne sich einer finanziellen oder sonstigen Sank- tion auszusetzen, wie insbesondere der Verpflichtung, ihre Be- förderungstätigkeiten auf den relevanten Märkten aufzugeben, möglicherweise verbunden mit der Auflage, diese Tätigkeiten erst nach einer bestimmten Frist wiederaufnehmen zu dürfen. Für die Ausübung dieses Kündigungsrechts gilt eine Kündi- gungsfrist von maximal sechs Monaten. Das Konsortium kann jedoch bestimmen, dass eine Kündigung erst nach Ablauf einer Bindefrist von maximal 24 Monaten ab Inkrafttreten der Ver- einbarung bzw. ab Aufnahme des Dienstes, wenn diese später erfolgt ist, ausgesprochen werden darf. Für stark integrierte Konsortien kann die Kündigungsfrist auf maximal 12 Monate verlängert werden und das Konsortium kann bestimmen, dass eine Kündigung erst nach Ablauf einer Bindefrist von maximal 36 Monaten ab Inkrafttreten der Ver- einbarung bzw. ab Aufnahme des Dienstes, wenn diese später erfolgt ist, ausgesprochen werden darf.