Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung Musterklauseln

Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung. 3.2.1. Generelle Regelungen zur Teilnahme Die Präsentation der Veranstaltungen in der Werbung (Flyer, Gesamtprogramm, E-Mail, Newsletter etc.) sowie auch im Internet stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot der DGM dar, sondern ist eine unverbindliche Aufforderung an den Interessenten, Veranstaltungen zu buchen. Mit der Zusendung des Anmeldeformulars oder einer anderen entsprechenden schriftlichen Erklärung zur Anmeldung (über das Internet, per E-Mail, Brief oder Fax) für die gewünschte Veranstaltung gibt der Interessent ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Nach Prüfung des Angebots wird die Anmeldung seitens der DGM schriftlich oder in Textform per E-Mail bestätigt und ist damit rechtsverbindlich. Die Bestätigung enthält einen Internet-Verweis auf die AGB der DGM. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst durch diese Bestätigung. Bei Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmende zusätzlich per E-Mail den Link zum virtuellen Veranstaltungsraum kurz vor der Veranstaltung zugesendet. Bei Präsenzveranstaltungen werden Informationen zur Anreise zeitnah vor der Veranstaltung an den Teilnehmenden versendet. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, da die Teilnahmeplätze je nach Veranstaltung begrenzt sind. Bei der Anmeldung über die Internetseite der DGM-Inventum GmbH oder Deutschen Gesellschaft für Materialkunde DGM e.V. erhält der Interessent ggf. nach Absenden der Online-Bestellung zunächst eine rein informative Eingangsbestätigung seiner Anmeldung, die noch keine verbindliche Anmeldebestätigung darstellt. Die Zusendung einer Rechnung zur Veranstaltungsteilnahme ersetzt die Zusendung einer Eingangs- und/oder Anmeldebestätigung durch die DGM. In besonderen Fällen (z. B. störendes Verhalten, Vandalismus, Nichterscheinen, Zahlungsverzug) kann die DGM den Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebetrages besteht in diesen Fällen nicht.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.