Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßi- gen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßi- gen regelmä- ßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall Be- darfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst Bereit- schaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß erfahrungs- gemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der 1Die Ärztin/ Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßi- gen regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst Be- reitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß erfah- rungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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Samples: Tarifvertrag
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der 1Die Ärztin/der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßi- gen regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der Arzt ist 1Die Ärzte sind verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßi- gen regelmä- ßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall Bedarfs- fall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst Bereitschafts- dienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. 3Die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes wird als Arbeitszeit gewertet.
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Samples: Haustarifvertrag Für Ärztinnen Und Ärzte (Tv Ärzte Chemnitz)
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der 1 Die Ärztin/Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers Ar- beitgebers außerhalb der regelmäßi- gen regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2Der 2 Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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Samples: Tarifvertrag Für Ärztinnen Und Ärzte an Kommunalen Krankenhäusern
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der Die Ärztin/ Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßi- gen re- gelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall Be- darfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst Bereitschafts- dienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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Samples: Haustarifvertrag
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der 1Die Ärztin/Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßi- gen regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (BereitschaftsdienstBereitschafts- dienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten erwar- ten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung Arbeits- leistung überwiegt.
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Samples: Tarifvertrag Für Ärztinnen Und Ärzte an Kommunalen Krankenhäusern
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der 1Die Ärztin/ Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßi- gen regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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Samples: Tarifvertrag
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der Die Ärztin/Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßi- gen regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2Der Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst Be- reitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß erfah- rungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Der 1Die Ärztin/ Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßi- gen regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhaltenaufzu- halten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2Der Arbeitgeber Arbeit- geber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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