Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. (1) 1[nicht besetzt]16 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. (1) 1[nicht besetzt]16 besetzt]15 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. (1) 1[nicht besetzt]16 2Der 1Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung Arbeits- leistung überwiegt.
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