Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Die Ärztin/ Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers au- ßerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschafts- dienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwar- ten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeits- leistung überwiegt.
Appears in 5 contracts
Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Die Ärztin/ Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers au- ßerhalb außer- halb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschafts- dienstBereitschaftsdienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwar- ten erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeits- leistung Arbeitsleistung überwiegt.
Appears in 3 contracts
Samples: Tarifvertrag Für Ärztinnen Und Ärzte an Kommunalen Krankenhäusern, Tarifvertrag, Tarifvertrag Für Ärztinnen Und Ärzte an Kommunalen Krankenhäusern
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 1Die Ärztin/ Ärztin/Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers au- ßerhalb außer- halb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschafts- dienstBereitschaftsdienst). 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwar- ten erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeits- leistung Arbeitsleistung überwiegt.
Appears in 3 contracts
Samples: Tarifvertrag Für Ärztinnen Und Ärzte an Kommunalen Krankenhäusern, Tarifvertrag Für Ärztinnen Und Ärzte an Kommunalen Krankenhäusern, Tarifvertrag Für Ärztinnen Und Ärzte an Kommunalen Krankenhäusern