Common use of Bereitstellung der erforderlichen Informationen (Stammdaten) Clause in Contracts

Bereitstellung der erforderlichen Informationen (Stammdaten). Das VU ist verpflichtet, alle Informationen, die zur Durchführung des Vertrages mit InterCard erforderlich sind, bei Vertragsabschluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Kosten vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Das VU hat InterCard darüber hinaus über Änderungen der von ihm ge- genüber InterCard angegebenen Daten unverzüglich von sich aus schriftlich zu in- formieren. Darüber hinaus hat das VU unverzüglich nach einer entsprechenden Anfrage von InterCard schriftlich, per Fax, per E-Mail oder falls von InterCard im Internet bereitgestellt per Online-Formular eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, ob die von dem VU mitgeteilten Informationen noch aktuell sind. Die vorstehend genannten Pflichten gelten insbesondere für folgende Informationen (im Folgenden: Stammdaten):

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Bereitstellung der erforderlichen Informationen (Stammdaten). Das VU ist verpflichtet, alle Informationen, die zur Durchführung des Vertrages mit InterCard erforderlich sind, bei Vertragsabschluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Kosten vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Das VU hat InterCard darüber hinaus über Änderungen der von ihm ge- genüber gegenüber InterCard angegebenen Daten unverzüglich von sich aus schriftlich zu in- formiereninformieren. Darüber hinaus hat das VU unverzüglich innerhalb von vier Wochen nach einer entsprechenden Anfrage von InterCard schriftlich, per Fax, per E-Mail oder per Internet falls von InterCard im Internet bereitgestellt per Online-Online- Formular eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, ob die von dem VU mitgeteilten Informationen noch aktuell sind. Die vorstehend genannten Pflichten gelten insbesondere für folgende Informationen (im Folgenden: Stammdaten):

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Bereitstellung der erforderlichen Informationen (Stammdaten). Das VU ist verpflichtet, alle Informationen, die zur Durchführung des Vertrages mit InterCard erforderlich sind, bei Vertragsabschluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Kosten vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Das VU hat InterCard darüber hinaus über Änderungen der von ihm ge- genüber gegenüber InterCard angegebenen Daten unverzüglich von sich aus schriftlich zu in- formiereninformieren. Darüber hinaus hat das VU unverzüglich innerhalb von vier Wochen nach einer entsprechenden Anfrage von InterCard schriftlich, per Fax, per E-Mail oder per Internet falls von InterCard im Internet bereitgestellt per Online-Formular eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, ob die von dem VU mitgeteilten Informationen noch aktuell sind. Die vorstehend genannten Pflichten gelten insbesondere für folgende Informationen (im Folgenden: Stammdaten):

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Samples: www.intercard.de

Bereitstellung der erforderlichen Informationen (Stammdaten). Das VU ist verpflichtet, alle Informationen, die zur Durchführung des Vertrages mit InterCard erforderlich sind, bei Vertragsabschluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Kosten vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Das VU hat InterCard darüber hinaus über Änderungen der von ihm ge- genüber gegenüber InterCard angegebenen Daten unverzüglich von sich aus schriftlich zu in- formiereninformieren. Darüber hinaus hat das VU unverzüglich innerhalb von vier (4) Wochen nach einer entsprechenden Anfrage von InterCard schriftlich, per Fax, per E-Mail oder oder, falls von InterCard im Internet bereitgestellt bereitgestellt, per Online-Formular eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, ob die von dem VU mitgeteilten Informationen noch aktuell sind. Die vorstehend genannten Pflichten gelten insbesondere für folgende Informationen (im Folgenden: Stammdaten):

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Bereitstellung der erforderlichen Informationen (Stammdaten). Das VU ist verpflichtet, alle Informationen, die zur Durchführung des Vertrages POS- Servicevertrages mit InterCard erforderlich sind, bei Vertragsabschluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Kosten vollständig und unverzüglich unver- züglich zur Verfügung zu stellen. Das VU hat InterCard darüber hinaus über Änderungen Ände- rungen der von ihm ge- genüber gegenüber InterCard angegebenen Daten unverzüglich von sich aus schriftlich schrift- lich zu in- formiereninformieren. Darüber hinaus hat das VU unverzüglich innerhalb von vier Wochen nach einer ei- ner entsprechenden Anfrage von InterCard schriftlich, per Fax, per E-Mail oder falls von InterCard im Internet bereitgestellt per Online-Formular eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, ob die von dem VU mitgeteilten Informationen noch aktuell sind. Die vorstehend vorste- hend genannten Pflichten gelten insbesondere für folgende Informationen (im FolgendenFol- genden: Stammdaten):

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Bereitstellung der erforderlichen Informationen (Stammdaten). Das VU ist verpflichtet, alle Informationen, die zur Durchführung des Vertrages POS-Servicevertrages mit InterCard erforderlich sind, bei Vertragsabschluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Kosten vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Das VU hat InterCard darüber hinaus über Änderungen der von ihm ge- genüber gegenüber InterCard angegebenen Daten unverzüglich von sich aus schriftlich zu in- formiereninformieren. Darüber hinaus hat das VU unverzüglich innerhalb von vier Wochen nach einer entsprechenden Anfrage von InterCard schriftlich, per Fax, per E-Mail oder falls von InterCard im Internet bereitgestellt per Online-Formular eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, ob die von dem VU mitgeteilten Informationen noch aktuell sind. Die vorstehend genannten Pflichten gelten insbesondere für folgende Informationen (im Folgenden: Stammdaten):

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