Bereitstellung der Messefläche Musterklauseln

Bereitstellung der Messefläche. 7.1.1. Die Leipziger Messe GmbH stellt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Messefläche im gewünschten Ausstel- lungsbereich in Bezug auf Größe und Art des Standes bereit (Standzuweisung). Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. Die Leipziger Messe GmbH übersendet dem Aussteller zusammen mit der Standzuweisung einen Hallenplan mit Bezeichnung der Lage des Standes.
Bereitstellung der Messefläche. Die BUCHBERLIN stellt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Messefläche im gewünschten Ausstellungsbereich in Bezug auf Größe und Art des Standes bereit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. Die BUCHBERLIN übersendet dem Aussteller zusammen mit der Standzuweisung einen Hallenplan mit Bezeichnung der Lage des Standes. Die BUCHBERLIN ist berechtigt, im Rahmen der Planung eine Fläche zuzuweisen, die von der bestellten Fläche abweicht, soweit dies unbedingt notwendig und für den Aussteller zumutbar ist. Die Zuteilung der Ausstellungsfläche durch den Veranstalter kann erst nach Ablauf der Anmeldefrist und Prüfung aller eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgen. Die Zuteilung der Ausstellungsfläche richtet sich nach den vorhandenen Räumlichkeiten, Flächen, Bedürfnissen und Möglichkeiten des Veranstalters und nach der vom Veranstalter nach freiem Ermessen vorzunehmenden Themengliederung, nicht jedoch nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf die gleiche Platzierung wie im Vorjahr oder auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden die Wünsche des Ausstellers in Bezug auf Lage, Nachbarschaft, Größe und Gruppeneinteilung nach Möglichkeit berücksichtigt. Aussteller, die mehrere kleine Flächen angemietet haben, diese jedoch als gemeinsame Fläche nutzen und nach außen als einen Stand darstellen wollen, müssen das vorher mit dem Veranstalter absprechen. Wird dem Aussteller eine von seiner Anmeldung abweichende Ausstellungsfläche zugeteilt oder wird seine Ausstellungsfläche im Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich geändert, ist der Aussteller berechtigt, unverzüglich bis spätestens sieben Tage nach Zugang der Mitteilung schriftlich gegenüber dem Veranstalter den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Ansprüche des Ausstellers auf Schadensersatz wegen Zuteilung einer von seiner Anmeldung abweichenden Ausstellungsfläche sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung zur Veranstaltung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung nicht oder nicht mehr gegeben sind oder der Aussteller der Veranstaltung in irgendeiner Art schadet. Jedem Tausch von Messefläche zwischen Ausstellern muss von der BUCHBERL...
Bereitstellung der Messefläche. 7.1.1 Die Leipziger Messe stellt im Rahmen der gegebenen Möglichkei- ten Messefläche im gewünschten Ausstellungsbereich in Bezug auf Größe und Art des Standes bereit (Standzuweisung). Ein An-
Bereitstellung der Messefläche. Die Mindestgröße eines Standes beträgt 4 m² bei einer Mindesttiefe von 2 m (Ausnahme: Künstlerstand „Marktplatz Druckgrafik“ und Autoren-Gemeinschafts- präsentation mit jeweils 2 m²). Es können maximal zwei Kleinststände (4 oder 5 m²) ohne Trennwand nebenein- ander platziert werden. Die Anmietung muss durch zwei rechtlich eigenständige Unternehmen erfolgen; beide Unternehmen müssen ihre Anmeldung gesondert ein- reichen. Dabei muss der jeweilige Partner für den Nachbarstand benannt werden. Beide Stände müssen mit einer separaten Blendenbeschriftung versehen werden.
Bereitstellung der Messefläche