Warenverzeichnis. Gegenstand der Unionsgewährleistungsmarke sind die nachfolgenden Waren der Klassen 1 bis 34 (im Folgenden gemeinschaftlich als „Waren“ bezeichnet): • Klasse 1: Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Feuerlösch- und Brandschutzmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; Mittel zum Gerben von Tierhäuten; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Kitte und andere Spachtelmassen; Kompost, Düngemittel, Dünger; Biologische Mittel für ge- werbliche und wissenschaftliche Zwecke. • Klasse 2: Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbe- mittel, Farbstoffe; Tinten zum Drucken, Markieren und Gravieren; Naturharze im Roh- zustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwe- cke sowie für künstlerische Arbeiten. • Klasse 3: Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheitspflege; Hygienepräparate als Körperpflegemittel; Nicht medizinische Zahnputzmittel; Parfü- meriewaren, ätherische Öle; Deodorants für Menschen oder für Tiere [Parfümeriewa- ren]; Raumdüfte; Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleif- mittel. • Klasse 4: Technische Öle und Fette, Wachs; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke. • Klasse 5: Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präpa- rate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; Diätetische Lebensmittel und Erzeug- nisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Nahrungsergän- zungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Ab- druckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide. • Klasse 6: Unedle Metalle und deren Legierungen, Erze; Materialien aus Metall für das Bau- und Konstruktionswesen; Transportable Bauten aus Metall; Kabel und Drähte aus unedlen Metallen [nicht für elektrische Zwecke]; Kleineisenwaren; Behälter aus Metall für Lagerung und Transport; Safes. • Klasse 7: Maschinen und Werkzeugmaschinen für Materialbearbeitung und Produk- tion; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; Landwirt- schaftliche Geräte, ausgenommen handbetätigte Handwerkzeuge; Bru...
Warenverzeichnis. Die zur Ausstellung zugelassenen Waren und Dienstleistungen sind dem jeweils gül- tigen Warenverzeichnis zu entnehmen.
Warenverzeichnis. Für die Leipziger Buchmesse entspricht das in der Ausstelleranmeldung genannte Firmenprofil (Blatt 3a-b) dem Warenverzeichnis. Der Veranstalter führt keinerlei Zensur durch. Unzulässig ist die Ausstellung solcher Werke, deren Herstellung, Verbreitung und Einfuhr gesetzlich, gerichtlich oder behördlich verboten ist. Für von der Ausstellung ausgeschlossene Werke darf auch nicht geworben werden. Als jugendgefährdend in- dizierte Produkte, Medien und Präsentationen dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Das Warenangebot im Messebereich Buchkunst & Grafik umfasst autorisierte Künstler- bücher, künstlerische (Buch-) Projekte, Zeichnungen und Grafiken, die in einer limitier- ten Auflage (bis 100) erscheinen, im handwerklichen Herstellungsverfahren gedruckt oder gebunden wurden oder einen künstlerisch / experimentellen Umgang mit dem Medium Buch / Gestaltung aufweisen. Für eine Beteiligung am „Marktplatz Druckgrafik“ ist das Ausstellen von originalen Druckgrafiken, bei denen druckgrafische Verfahren, wie beispielsweise Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck o.ä. verwendet wurden, Voraussetzung. The special conditions for the Leipzig Book Fair supplement individual points of the Leipziger Messe GmbH Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxx Commercial register no.: Amtsgericht Leipzig, HRB 622 VAT identification no: DE141497334 Business management: Xxxxxx Xxxx-Xxxxxx (spokesman), Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx Chairman of the supervisory board: Xxxxxx Xxxxx, State Minister, Saxon State Ministry for Economic Affairs, Labour and Transport 21 to 24 March 2019 Leipziger Messe, Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxx System stands can be set up starting from Wednesday, 20 March 2019, 9 a.m. Stand dismantling: Should the construction and dismantling times change, exhibitors will be notified of this in good time. Entrance area: 9 a.m. to 6 p.m. Exhibition halls: 10 a.m. to 6 p.m.