Bereitstellung des Mietgegenstandes. 1. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitzustellen. Die ggfs. anfallenden Überführungskosten werden im Mietvertrag vereinbart und gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters. 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am Übergabeort zu übernehmen. Im Falle der verspäteten Abnahme oder der Nichtabnahme macht der Vermieter von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch. Insbesondere wird der Vermieter – neben anderen Rechten - dem Mieter bei Nichtabnahme des reservierten Fahrzeuges bei Tagesvermietungen den Tagesmietpreis und bei Wochen- und Monatsvermietungen den Tagesmietpreis für drei Tage für die Bereitstellung des Fahrzeuges (pauschaler Schaden) in Rechnung stellen. Bei Nichtabnahme der auf Kundenwunsch konfigurierten Fahrzeuge im BTO-Tarif oder für Sonderbestellungen gilt der in der Bestellung oder im Angebot ausdrücklich festgelegte Betrag. Dem Mieter ist jedoch in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als der vom Vermieter vorstehend geltend gemachte pauschale Schaden. 3. Die Reservierungsbindung für das Standardfahrzeug verfällt spätestens eine Stunde nach dem Zeitpunkt der vereinbarten Fahrzeugübernahme. Die Reservierung des Fahrzeugs kann 48 Stunden vor geplanter Fahrzeugübernahme kostenfrei via E-Mail storniert werden. Wird die Reservierung weniger als 48 Stunden vor Fahrzeugübernahme storniert, wird dem Mieter bei Tagesvermietungen der Tagesmietpreis und bei Wochen- und Monatsvermietungen der Tagesmietpreis für drei Tage für die Bereitstellung des Fahrzeuges in Rechnung gestellt. Dem Mieter ist jedoch in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist vom Vermieter vorstehend geltend gemachte pauschale Schaden. 4. Bei Übergabe des Mietgegenstandes erstellt der Vermieter gemeinsam mit dem Mieter ein (elektronisches) Protokoll über den detaillierten Zustand des Mietgegenstandes. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eventuelle Beanstandungen unverzüglich nach Übernahme des Mietgegenstandes zu melden. 5. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter dem Vermieter zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 6. Der Anmiet- und/oder Rückgabeort kann nicht auf Orte außerhalb des bei der Reservierung oder Abschluss des Mietvertrages angegebenen Anmiet- und/oder Rückgabelandes umgebucht werden.
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Samples: Reservierung, Mietvertrag, Mietvertrag
Bereitstellung des Mietgegenstandes. 1. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitzustellen. Die ggfs. anfallenden Überführungskosten Über- führungskosten werden im Mietvertrag vereinbart und gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt Zeit- punkt am Übergabeort zu übernehmen. Im Falle der verspäteten Abnahme oder der Nichtabnahme macht der Vermieter von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch. Insbesondere wird der Vermieter – - neben anderen Rechten - dem Mieter bei Nichtabnahme des reservierten Fahrzeuges bei Tagesvermietungen den Tagesmietpreis und bei Wochen- und Monatsvermietungen Monats- vermietungen den Tagesmietpreis für drei Tage für die Bereitstellung des Fahrzeuges (pauschaler Schaden) in Rechnung stellen. Bei Nichtabnahme der auf Kundenwunsch konfigurierten Fahrzeuge im BTO-Tarif oder für Sonderbestellungen gilt der in der Bestellung oder im Angebot ausdrücklich ausdrück- lich festgelegte Betrag. Dem Mieter ist jedoch in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt über- haupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, ist als der vom Vermieter Ver- mieter vorstehend geltend gemachte pauschale SchadenXxxxxxx.
3. Die Reservierungsbindung für das Standardfahrzeug verfällt spätestens eine Stunde nach dem Zeitpunkt der vereinbarten Fahrzeugübernahme. Die Reservierung des Fahrzeugs kann 48 Stunden vor geplanter Fahrzeugübernahme Fahrzeug- übernahme kostenfrei via E-Mail storniert werden. Wird die Reservierung weniger als 48 Stunden vor Fahrzeugübernahme storniert, wird dem Mieter bei Tagesvermietungen der Tagesmietpreis und bei Wochen- und Monatsvermietungen Monats- vermietungen der Tagesmietpreis für drei Tage für die Bereitstellung des Fahrzeuges in Rechnung gestellt. Dem Mieter ist jedoch in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung Wert- minderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist vom Vermieter vorstehend geltend gemachte pauschale Schaden.
4. Bei Übergabe des Mietgegenstandes erstellt der Vermieter gemeinsam mit dem Mieter ein (elektronisches) Protokoll über den detaillierten Zustand des Mietgegenstandes. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eventuelle eventu- elle Beanstandungen unverzüglich nach Übernahme des Mietgegenstandes Mietgegenstan- des zu melden.
5. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter dem Vermieter zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern so- fern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6. Der Anmiet- und/oder Rückgabeort kann nicht auf Orte außerhalb des bei der Reservierung oder Abschluss des Mietvertrages angegebenen Anmiet- und/oder Rückgabelandes umgebucht werden.
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Samples: Mietvertrag
Bereitstellung des Mietgegenstandes. 1. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand zum vereinbarten verein- barten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitzustellen. Die ggfsDer Mietge- genstand wird dem Mieter in einem sauberen Zustand übergeben. anfallenden Überführungskosten werden Der Mieter oder der Fahrer müssen bei der Übergabe eine zur Füh- rung des Fahrzeugs erforderliche und im Mietvertrag vereinbart Inland während der ge- samten Mietzeit gültige Fahrerlaubnis und gehen grundsätzlich zu Lasten einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Daraus muss ersichtlich sein, dass die Vorgaben des MietersVermieters zum Mindestalter und zur Mindestdauer des Führerscheinbesitzes für den jeweiligen Fahrzeugtyp erfüllt werden. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter die erforderlichen Dokumente bei Übergabe nicht vorlegen kann oder diese nicht die erforderlichen Angaben enthalten. In diesen Fällen sind Ansprüche des Mieters aufgrund Nichterfüllung gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Übergabeort zu übernehmen. Im Falle der verspäteten Abnahme oder der Nichtabnahme macht hat der Mieter dem Vermieter eine Gebühr (sog. No-Show-Gebühr) als Schaden- pauschale zu erstatten. Die No-Show-Gebühr beträgt bei einer vereinbarten Mietzeit von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch. Insbesondere wird der Vermieter – neben anderen Rechten - dem Mieter bis einschließlich 7 Miettagen pauschal 50,00 EUR, bei Nichtabnahme des reservierten Fahrzeuges bei Tagesvermietungen den Tagesmietpreis und bei Wochen- und Monatsvermietungen den Tagesmietpreis für drei Tage für die Bereitstellung des Fahrzeuges (pauschaler Schaden) in Rechnung stellen. Bei Nichtabnahme der auf Kundenwunsch konfigurierten Fahrzeuge im BTO-Tarif oder für Sonderbestellungen gilt der in der Bestellung oder im Angebot ausdrücklich festgelegte Betrageiner längeren Mietzeit pauschal 150,00 EUR. Dem Mieter ist jedoch in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich we- sentlich niedriger ist, als der vom Vermieter vorstehend geltend gemachte pauschale Schadendie vorstehende No-Show-Gebühr.
3. Die Reservierungsbindung für das Standardfahrzeug verfällt spätestens eine Stunde nach dem Zeitpunkt der vereinbarten Fahrzeugübernahme. Die Reservierung des Fahrzeugs kann 48 Stunden vor geplanter Fahrzeugübernahme kostenfrei via E-Mail storniert werden. Wird die Reservierung weniger als 48 Stunden vor Fahrzeugübernahme storniert, wird dem Mieter bei Tagesvermietungen der Tagesmietpreis und bei Wochen- und Monatsvermietungen der Tagesmietpreis für drei Tage für die Bereitstellung des Fahrzeuges in Rechnung gestellt. Dem Mieter ist jedoch in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist vom Vermieter vorstehend geltend gemachte pauschale Schaden.
4. Bei Übergabe des Mietgegenstandes erstellt der Vermieter gemeinsam ge- meinsam mit dem Mieter ein (elektronisches) Protokoll über den detaillierten Zustand des Mietgegenstandes. Der Mieter ist verpflichtetver- pflichtet, dem Vermieter eventuelle Beanstandungen unverzüglich nach Übernahme des Mietgegenstandes zu meldenmelden sowie dem Protokoll im Falle von Unrichtigkeiten bei Erstellung, spätestens umgehend nach dessen Erhalt zu widersprechen.
5. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter dem Vermieter zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6. Der Anmiet- und/oder Rückgabeort kann nicht auf Orte außerhalb des bei der Reservierung oder Abschluss des Mietvertrages angegebenen Anmiet- und/oder Rückgabelandes umgebucht werden.
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Samples: Mietvertrag
Bereitstellung des Mietgegenstandes. 1. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitzustellen. Die ggfs. anfallenden Überführungskosten werden im Mietvertrag vereinbart und gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am Übergabeort zu übernehmen. Im Falle der verspäteten Abnahme oder der Nichtabnahme macht der Vermieter von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch. Insbesondere wird der Vermieter – - neben anderen Rechten - dem Mieter bei Nichtabnahme des reservierten Fahrzeuges bei Tagesvermietungen den Tagesmietpreis und bei Wochen- und Monatsvermietungen den Tagesmietpreis für drei Tage für die Bereitstellung des Fahrzeuges (pauschaler Schaden) in Rechnung stellen. Bei Nichtabnahme der auf Kundenwunsch konfigurierten Fahrzeuge im BTO-Tarif oder für Sonderbestellungen gilt der in der Bestellung oder im Angebot ausdrücklich festgelegte Betrag. Dem Mieter ist jedoch in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als der vom Vermieter vorstehend geltend gemachte pauschale Schaden.
3. Die Reservierungsbindung für das Standardfahrzeug verfällt spätestens eine Stunde nach dem Zeitpunkt der vereinbarten Fahrzeugübernahme. Die Reservierung des Fahrzeugs kann 48 Stunden vor geplanter Fahrzeugübernahme kostenfrei via E-Mail storniert werden. Wird die Reservierung weniger als 48 Stunden vor Fahrzeugübernahme storniert, wird dem Mieter bei Tagesvermietungen der Tagesmietpreis und bei Wochen- und Monatsvermietungen der Tagesmietpreis für drei Tage für die Bereitstellung des Fahrzeuges in Rechnung gestellt. Dem Mieter ist jedoch in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist vom Vermieter vorstehend geltend gemachte pauschale Schaden.
4. Bei Übergabe des Mietgegenstandes erstellt der Vermieter gemeinsam mit dem Mieter ein (elektronisches) Protokoll über den detaillierten Zustand des Mietgegenstandes. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eventuelle Beanstandungen unverzüglich nach Übernahme des Mietgegenstandes zu melden.
5. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter dem Vermieter zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6. Der Anmiet- und/oder Rückgabeort kann nicht auf Orte außerhalb des bei der Reservierung oder Abschluss des Mietvertrages angegebenen Anmiet- und/oder Rückgabelandes umgebucht werden.
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Samples: Mietvertrag