Common use of Bereitstellung von (Online-)Kontoauszügen Clause in Contracts

Bereitstellung von (Online-)Kontoauszügen. Die ebase informiert den Kunden über aktuelle Umsätze auf seinem/seinen Konto/Konten und die daraus resultierenden Kontostände, indem sie regel- mäßig monatlich, insofern ein Umsatz erfolgte, (Online-)Kontoauszüge in den Online-Postkorb zum Abruf gemäß den Regelungen unter Punkt „Kom- munikationswege und -sprache“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) und unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informationser- teilung“ sowie unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung stellt, d. h., der Kunde kann die eingestellten Dokumente ansehen, herunterladen, ausdrucken und speichern. Für den Fall, dass keine Buchungen vorgenommen wurden, erhält der Kunde ei- nen quartärlichen (Online-)Kontoauszug mit Rechnungsabschluss (mit Ausnah- me des Tagesgeldkontos, gemäß Punkt „Mitteilung zum Tagesgeldkonto“ und des Festgeldkontos, gemäß Punkt „Einlagenbestätigung/Online-Kontoauszüge“ der Sonderbedingungen für Konten) in den Online-Postkorb zum Abruf gemäß den Regelungen unter Punkt „Kommunikationswege und -sprache“ der Allge- meinen Geschäftsbedingungen der ebase und unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informationserteilung“ sowie unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung gestellt, d. h., der Kunde kann die eingestellten Dokumente ansehen, herunterladen, ausdru- cken und speichern. Soweit der Kunde die Dokumente nicht bereits nachweislich vorher abgerufen hat, gelten die Dokumente am Tag nach der Bereitstellung im Online-Postkorb als zugegangen. Der Kunde hat das Recht, einen zusätzlichen Einzelversand der Kontoauszüge per Post gegen ein Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leis- tungsverzeichnis zu verlangen. Ausgenommen hiervon sind Dokumente, für die gesetzliche Vorgaben oder besondere Umstände eine postalische Zustellung erforderlich machen.

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Samples: www.fonds-super-markt.de, dl.avl-investmentfonds.de, www.leading-cities-invest.de

Bereitstellung von (Online-)Kontoauszügen. Die ebase informiert den Kunden über aktuelle Umsätze auf seinem/seinen KontoKon- to/Konten und die daraus resultierenden Kontostände, indem sie regel- mäßig regelmäßig monatlich, insofern ein Umsatz erfolgte, (Online-)Kontoauszüge in den Online-Online- Postkorb zum Abruf gemäß den Regelungen unter Punkt „Kom- munikationswege und -sprache“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) und unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informationser- teilung“ sowie unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung stellt, d. h., der Kunde kann die eingestellten einge- stellten Dokumente ansehen, herunterladen, ausdrucken und speichern. Für den Fall, dass keine Buchungen vorgenommen wurden, erhält der Kunde ei- nen einen quartärlichen (Online-)Kontoauszug mit Rechnungsabschluss (mit Ausnah- me Ausnahme des Tagesgeldkontos, gemäß Punkt „Mitteilung zum Tagesgeldkonto“ und des Festgeldkontos, gemäß Punkt „Einlagenbestätigung/Online-Kontoauszüge“ der Sonderbedingungen für Konten) in den Online-Postkorb zum Abruf gemäß den Regelungen unter Punkt „Kommunikationswege und -sprache“ der Allge- meinen Geschäftsbedingungen der ebase und unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informationserteilung“ sowie unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung Ver- fügung gestellt, d. h., der Kunde kann die eingestellten Dokumente ansehen, herunterladen, ausdru- cken ausdrucken und speichern. Soweit der Kunde die Dokumente nicht bereits nachweislich vorher abgerufen hat, gelten die Dokumente am Tag nach der Bereitstellung im Online-Postkorb als zugegangen. Der Kunde hat das Recht, einen zusätzlichen Einzelversand der Kontoauszüge per Post gegen ein Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungs- verzeichnis zu verlangen. Ausgenommen hiervon sind Dokumente, für die gesetzliche Vorgaben oder besondere Umstände eine postalische Zustellung erforderlich machen.

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Samples: www.fondsclever.de, www.fondsdiscount.de, www.generali-investments.de