Bergen des Fahrzeugs Musterklauseln

Bergen des Fahrzeugs. 3. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für dessen Bergung. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Bergen des Fahrzeugs. Ihr Fahrzeug ist von der Fahrbahn abgekommen? Dann lassen wir es auf unsere Kosten bergen.
Bergen des Fahrzeugs. Ist Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall von der Straße abgekommen, organisieren wir die Bergung des Fahrzeugs einschließlich des Gepäcks und nicht gewerblich beförderter Ladung und erstatten die hierdurch entstandenen Kosten.
Bergen des Fahrzeugs. A.3.5.4 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.5 Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 2.000 EUR – für das Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs und – die Beseitigung der durch den Betrieb des Fahrzeugs mit falschem Kraftstoff entstandenen Schäden am Fahrzeug. Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Ben- zin betankt wird. Als Falschbetankung gilt auch, wenn Kraftstoff in den AdBlue-Tank oder AdBlue in den Kraftstoff-Tank gefüllt wird. A.3.5.6 Haben Sie den Schlüssel Ihres Fahrzeugs verloren oder wurde Ihnen dieser gestohlen oder geraubt und kann ein Ersatz- schlüssel nicht kurzfristig organisiert werden – vermitteln wir die Beschaffung und ersetzen die Kosten für einen Ersatzschlüssel inklusive Versand oder – übernehmen die Kosten für den Einbau einer neuen Schließanlage bzw. die Kosten der Umprogrammierung der Schließan- lage einmal pro Jahr bis zu einer Höhe von 500 EUR.
Bergen des Fahrzeugs. 6.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Bergen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organi- sieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförder- ter Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.3 Kann das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden oder ist es nach einem Unfall nicht mehr verkehrssicher und sind zusätzlich Fahrten mit öffent- lichen Verkehrsmitteln, einem Taxi oder Mietwagen er- forderlich, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten bis höchstens 100 EUR. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Brems- schaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahr- zeug einwirkendes Ereignis. Zusätzlich gilt bei Elekt- rofahrzeugen das nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladen des Antriebsakkumulators als Panne.
Bergen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Ber- gung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beför- derter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Bergen des Fahrzeugs. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug, auch wenn es noch fahrfähig ist, aus eigener Kraft nicht mehr auf die Straße zurück kommt. Liegen die Voraussetzungen vor, übernehmen wir die durch die Bergung entstehenden Kosten.
Bergen des Fahrzeugs c Es gilt A.3.5 c (Bergen); wir tragen abweichend jedoch die notwendigen Kosten bis zu einer Höhe von 1.500 €. d Kann das versicherte Fahrzeug nicht benutzt werden, weil sich der am Schaden- ort einzig verfügbare Fahrzeugschlüssel im verschlossenen Fahrzeug befindet, organisieren wir für Sie das Öffnen des Fahrzeugs an der Schadenstelle durch ein Hilfsfahrzeug und tragen die hierfür entstehenden Kosten bis maximal 100 €. e Es gilt A.3.5 d (Übernachtung).
Bergen des Fahrzeugs. A.4.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehen- den Kosten. Der Höchstbetrag für die gesamten Bergungs- leistungen (für Fahrzeug, Gepäck und Ladung) beläuft sich für Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf 2.500 E. Weiter- oder Rückfahrt bei Unfall A.4.5.4 Folgende Fahrtkosten erstatten wir, wenn das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit ist und am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann: