Wie helfen wir bei Naturkatastrophen? Musterklauseln

Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. Eine unvorhergesehene Naturkatastrophe ist eingetreten (z. B. La- winen oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb oder wegen ei- ner behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann erbringen wir fol- gende Leistungen: Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung. Dies bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR pro Person und Übernachtung. Außerdem die Verpflegung bis zu drei Ta- gen mit 15 EUR je Tag und Person. Sie setzen die Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmit- tel fort? Dann übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Ziffer 16 Absatz 1. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 100 EUR. Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 gilt bei den Leistungen we- gen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.
Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. 1.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. Kann eine Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug nicht planmäßig fortgesetzt werden, weil am jeweiligen Aufenthaltsort eine unvor- hersehbare Naturkatastrophe (z.B. Lawinenabgang) eingetreten und deshalb die Weiterreise nicht möglich oder behördlich nicht er- laubt ist, erbringen wir folgende Leistungen: • Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung bis zu drei Nächten mit höchstens 60 Euro pro Person und Übernachtung sowie für Verpflegung bis zu drei Tagen mit 15 Euro je Tag und Person. • Bei Fortsetzung der Fahrt oder Reise mit einem anderen Ver- kehrsmittel als dem versicherten Fahrzeug übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Weiter- und Rückfahrt entspre- chend Ziffer 1.6 Absatz 1. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Ver- kehrsmitteln bis zu 25 Euro. Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 für Schäden durch Erdbe- ben und Maßnahmen der Staatsgewalt gilt bei den Leistungen we- gen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.
Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. Eine unvorhergesehene Naturkatastrophe ist eingetreten (z.B. La- wine oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb oder wegen ei- ner behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann erbringen wir fol- gende Leistungen: • Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung bis zu drei Nächten mit höchstens 100 Euro pro Person und Übernachtung sowie die Verpflegung bis zu drei Tagen mit 15 Euro je Tag und Person. • Sie setzen die Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmit- tel fort? Dann übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1. • Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 100 Euro.

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