Berichte, Geltendmachung der Ansprüche. 8.1. Der Provider stellt dem Kunden monatlich eine aufbereitete Übersicht über die Einhaltung der geschuldeten Verfügbarkeit zur Auswertung zur Verfügung. Darüber hinaus kann der Kunde die aktuellen Daten jederzeit online abfragen.
Berichte, Geltendmachung der Ansprüche. 6.1 Auf Anfrage stellt CFgO stellt dem Kunden monatlich eine aufbereitete Übersicht über die Einhaltung der vereinbarten Verfügbarkeit und Qualität der Leistung zur Auswertung zur Verfügung.
6.2 Dem Kunden stehen die Ansprüche nach Ziffer 7 nur dann zu, wenn er ihre Geltendmachung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der monatlichen Übersicht über die Einhaltung der vereinbarten Verfügbarkeit und Qualität der Leistung CFgO schriftlich anzeigt.