Geltung der Rahmenbedingungen Musterklauseln

Geltung der Rahmenbedingungen. Unsere Rahmenbedingungen nach Ziff. I. für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten bei gleichem Regelungsgegenstand nachrangig und ansonsten ergänzend zu diesen besonderen Bedingungen für Beratungsleistungen.
Geltung der Rahmenbedingungen. Unsere Rahmenbedingungen unter Ziff. B. I. gelten bei gleichem Regelungsgegenstand nachrangig und ansonsten ergänzend.
Geltung der Rahmenbedingungen. Unsere Rahmenbedingungen unter Ziffer I. gelten bei gleichem Regelungsgegenstand nachrangig und ansonsten ergänzend.
Geltung der Rahmenbedingungen. Unsere Rahmenbedingungen nach Ziff. I. für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten bei gleichem Regelungsgegenstand nachrangig und ansonsten ergänzend zu diesen besonderen Bedingungen für Digital Services, Hosting und ASP-Dienste.
Geltung der Rahmenbedingungen. Unsere Rahmenbedingungen nach Ziff. I. für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten nachrangig und ergänzend zu diesen besonderen Bedingungen für Marketing- und Agenturleistungen.
Geltung der Rahmenbedingungen. Unsere Rahmenbedingungen nach Ziff. I. für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten nachrangig und ergänzend zu diesen besonderen Bedingungen für Druckaufträge.
Geltung der Rahmenbedingungen. Unsere Rahmenbedingungen nach Ziff. I. für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten nachrangig und ergänzend zu diesen besonderen Bedingungen für Softwareerstellung.
Geltung der Rahmenbedingungen. Unsere Rahmenbedingungen nach Ziff. I. für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten nachrangig und ergänzend zu den vorstehenden besonderen Bedingungen für Sprachendienstleistungen.
Geltung der Rahmenbedingungen. Ergänzend gelten unsere Rahmenbedingungen unter Ziffer I. sowie, je nach Auftragsinhalt, auch die Besonderen Bedingungen unter Ziffer II. und III.
Geltung der Rahmenbedingungen. 1.1. Unsere Rahmenbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge und von uns erbrachten Leistungen. Sie gelten während der gesamten Geschäftsverbindung, auch wenn sie im Einzelfall nicht mehr gesondert vereinbart werden.