Berichterstattung und Kommunikation Musterklauseln

Berichterstattung und Kommunikation. (1) (Berichterstattung durch den Auftragnehmer) Bei Prüfungen und Gutachten ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein schriftlicher Bericht zu erstatten.
Berichterstattung und Kommunikation. Die REWE Group ist überzeugt, dass Transparenz und die Bereitstellung um- fangreicher Informationen elementarer Bestandteil ihrer menschenrecht- lichen Sorgfaltspflicht sind. Mit ihrer Grundsatzerklärung bekennt sich die REWE Group klar zur Wahrung der Menschenrechte und verpflichtet sich weiterhin, sich aktiv für deren Achtung und Einhaltung einzusetzen. Über Fortschritte sowie Hindernisse bei der Umsetzung der Maßnahmen und Erreichung der angestrebten Ziele wird regelmäßig und öffentlich durch die REWE Group berichtet. Dies geschieht im Rahmen von Pressemeldungen, über die Homepage der REWE Group oder über den Nachhaltigkeitsbericht der Unternehmensgruppe. GLWC (o. D.a): What is a Living Wage?, xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxx-xx- a-living-wage/ Zugriff: 08.10.2019 GLWC (o. D.a): Living Income. What is the Difference Between Living Income and Living Wage?, xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/ living-income/ Zugriff: 12.12.2019 Xxxx-Xxxxx, X. & Xxxxxx, X. (o. D.): Zugriff: 07.11.2019 ILO (1970): Übereinkommen 131. Übereinkommen über die Festsetzung von Mindestlöhnen, xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxx0/xxxxxx/xx- blic/---ed_norm/---normes/documents/ normativeinstrument/wcms_c131_de.htm Zugriff: 07.11.2019 ILO (2019): Schlechte Arbeitsbedingungen sind die große Herausforderung für die Beschäfti- gung weltweit. World Employment and Social Trends 2019, xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx/ WCMS_671184/lang--de/index.htm Zugriff: 11.12.2019 ILO (o. D.): How many countries have a minimum wage?, xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxx/xxxxxx/xxxxx/xxxx- mum-wages/definition/WCMS_439073/lang--en/ index.htm Zugriff: 09.10.2019 Xxxxxxx, X., Xxxxxxxx, M. & Xxxxxx, V. (2016): Living Wages im Fairen Handel. Forum Fairer Handel e.V., xxxxx://xxx.xxxxx-xxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ user_upload/dateien/publikationen/materiali- en_des_ffh/2016-12-14_Living_Wages_im_Fai- ren_Handel.pdf Zugriff: 12.12.2019 REWE Group (2011): Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften, xxxxx://xxx.xxxx-xxxxx.xxx/xx/xxxx- se-und-medien/publikationen/leitlinien/ leitlinie-fuer-nachhaltiges-wirtschaften/ Zugriff: 11.12.2019 REWE Group (2019a): Grundsatzerklärung Menschenrechte, xxxxx://xxx.xxxx-xxxxx.xxx/xx/xxxx- se-und-medien/publikationen/leitlinien/ grundsatzerklaerung-menschenrechte/ Zugriff: 12.12.2019 REWE Group (2019b): Leitlinie für Fairness, Zugriff: 12.12.2019 Xxxxxx, X., de Xxxxxxxx Xxxxxx, X., xx Xxxx, X. & xx Xxxxx Xxxx, X. (2018): Cocoa Farmer Income. The Household Income of Cocoa F...
Berichterstattung und Kommunikation. Die Leitung des Beratungsgremiums informiert in einer mit dem Auftraggeber vereinbarten Kadenz und Form die Auftraggeber über den Stand der Arbeiten. Xxxxx Auftraggebern wird die gleiche Information in geeigneter Form bereitgestellt. Grundlagenpapiere, Empfehlungen oder Resultate, die im Rahmen einer Beauftragung durch die GDK, das GS-EDI oder die KG-BAG erarbeitet wurden, oder einen Einfluss auf anste- hende Entscheide des Bundes oder der Kantone haben könnten, werden erst nach den ent- sprechenden Beschlüssen der Auftraggeber publiziert. Die Mitglieder des Beratungsgremiums kommunizieren im Zusammenhang mit der Arbeit in- nerhalb des Beratungsgremiums nicht selbständig nach aussen. Eine Kommunikation nach aussen erfolgt hinsichtlich Sachposition autonom durch die Präsidentin des wissenschaftli- chen Beratungsgremiums Covid-19 oder eines von der Präsidentin delegierten Mitglieds. Die anderen Mitglieder des Beratungsgremiums können sich in ihrer Funktion ausserhalb ih- rer Zugehörigkeit zum Gremium (bspw. als Leiterin oder Leiter einer Institution, als Professo- rin oder Professor oder als Forschende oder Forschender, die Funktion wird jeweils klar de- klariert) jederzeit frei zu wissenschaftlichen Fragen äussern.

Related to Berichterstattung und Kommunikation

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.