Elektronische Signatur-Definition

Elektronische Signatur. Siehe „Signatur, elektronische“
Elektronische Signatur. SONDERBEDINGUNGEN FÜR DIE 53 DEU - 4800 – 3 – 05.21 WEBSITE UND DIE ELEKTRONISCHE SIGNATUR DATENSCHUTZ FÜR EWR KUNDEN BESONDERE DATENSCHUTZBEDINGUNGEN 67 FÜR EWR-KUNDEN ALLGEMEINER TEIL
Elektronische Signatur. 12 BIS GESCHÄFT SEINSCHRÄNK UNGEN

Examples of Elektronische Signatur in a sentence

  • Die Kosten, die durch die Rückgewinnung der Mittel dieser Zahlungsaufträge entstehen, laufen zu Lasten des Vertragsnehmers.3.3. ELEKTRONISCHE SIGNATUR VON DIGITALES BANKING.


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Elektronische Signatur. DATENSCHUTZ FÜR EWR KUNDEN
Elektronische Signatur. DATENSCHUTZ FÜR EWR KUNDEN DEU - 4800 – 3 – 05.21
Elektronische Signatur. 24.2 Sobald die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank gekündigt wird, wobei unerheblich ist, von welcher Seite und aus welchem Grund die Kündigung erfolgt, hat der Kunde der Bank schriftlich binnen 30 Tagen die Daten der Bank und des Xxxxxx und/oder Depots mitzuteilen, auf die sämtliche für seine Rechnung gehaltenen Guthaben und sonstigen Vermögenswerte auf seinem Konto nach Abzug aller durch die Schliessung des Xxxxxx verursachten Kosten und gegebenenfalls nach Rückzahlung sämtlicher der Bank geschuldeten Beträge transferiert werden sollen. Versäumt der Kunde, der Bank innerhalb der vorstehenden Frist entsprechende Anweisungen zu erteilen, ergreift die Bank auf Kosten des Kunden geeignete Massnahmen. Ausserdem ist die Bank ab der Mitteilung ihrer Absicht, die Geschäftsbeziehung zu kündigen, berechtigt, keine Aufträge mehr anzunehmen oder auszuführen, mit denen neue Geschäfte eingeleitet werden, und nur noch die Aufträge zu bearbeiten, die für den Abschluss der Geschäftsbeziehung notwendig sind.
Elektronische Signatur. Als Gegenpartei der Bank bei einem Derivatgeschäft, als Kreditnehmer eines von der Bank gewährten Kredits und/oder als Investor in Finanzinstrumente ist der Kunde dem Risiko ausgesetzt, dass ein solches Geschäft auf einer „Benchmark“ beruht, die sich ändert oder Benchmark-Reformen unterliegt. Beispiele von Anlagen, die eine Benchmark verwenden, sind unter anderem Währungsswaps, Zinsswaps und börsengehandelte Fonds, die die zugrundeliegenden Indizes nachbilden (exchange traded funds). Einige Referenzzinssätze unterliegen derzeit oder möglicherweise in Zukunft kontinuierlichen interna- tionalen, nationalen und anderweitigen regulatorischen Vorgaben, Reformen und Reformvorschlägen. Zu den Referenzzinssätzen, die derzeit Gegenstand von Reformvorschlägen sind, gehören der LIBOR für den US-Dollar, der LIBOR für das britische Pfund, der LIBOR für den Schweizer Franken, der LIBOR für den japanischen Yen, der LIBOR für den Euro (die „LIBOR-Zinssätze“), der XXXXX für den japani- schen Yen, der EURIBOR, der Euro-Xxx-XXXXX, der CDOR für den kanadischen Dollar, der HIBOR für den Hong-Kong-Dollar und der BBSW für den australischen Dollar (einschliesslich der LIBOR-Zinssätze die DATENSCHUTZ FÜR EWR KUNDEN DEU - 4800 – 3 – 05.21 „IBORs“). Die Regulierungsbehörden haben signalisiert, dass die Verwendung alternativer Referenz- zinssätze erforderlich ist und dabei die Notwendigkeit einer Ablösung der IBORs betont. Daher entspre- chen die bestehenden Referenzsätze unter Umständen nicht den geltenden Gesetzen und Vorschriften (wie z. B. der europäischen Benchmark-Verordnung). Sie werden möglicherweise dauerhaft eingestellt oder ihre Berechnungsgrundlage könnte sich ändern. Vor diesem Hintergrund versuchen zurzeit die öffentliche und private Wirtschaft neue oder alternative Referenzsätze einzuführen, die anstatt des LIBOR verwendet werden sollen. Zu diesem Zweck wurde in der Schweiz die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken eingesetzt, die sich regelmässig trifft und Informationen und Empfeh- lungen veröffentlicht, um den Übergang zu alternativen Referenzzinssätzen zu erleichtern. Die britische Financial Conduct Authority („FCA“) hat öffentlich bekannt gegeben, dass bestimmte Lauf- zeiten und Währungen des LIBOR an bestimmten künftigen Terminen nicht mehr veröffentlicht oder für den zugrunde liegenden Markt bzw. die wirtschaftliche Realität repräsentativ sein werden, die sie abbilden sollen; aktuelle Informationen über diese Termine stehen unter xxxxx://xxx.x...
Elektronische Signatur. Verkauf oder anderweitigen Handel mit Wertpapieren und anderen Vermögenswerten annehmen und Beteiligungen bzw. Anteile oder Unteranteile an Vermögenswerten erwerben; sie kann sämtliche Kassa- und Termingeschäfte mit Devisen tätigen;
Elektronische Signatur. DEU - 4800 – 3 – 05.21
Elektronische Signatur. Darüber hinaus verzichtet der Kunde bei der Verwendung elektronischer Kommunikation auf sämtliche Ansprüche, die auf einer Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses, der Geheimhaltungspflicht, des Berufsgeheimnisses und der schweizerischen Datenschutzbestimmungen basieren. Der Kunde willigt ausdrücklich in die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe seiner Daten in der Schweiz bzw. einem Land ausserhalb der Schweiz und/oder der Europäischen Union, einschliesslich der USA, ein, auch wenn dieses nicht über Datenschutz- und Vertraulichkeitsstandards verfügt, die nach dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz angemessen wären.