Ergebnisverwendung. Die Ergebnisverwendung der GRAMMER Gruppe richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der GRAMMER AG ausgewiesenen Bilanzgewinn/-verlust. Die GRAMMER AG weist zum 31. Dezember 2021 einen Bilanzverlust in Höhe von 74,9 Mio. EUR (Bilanzverlust 31.12.2020: 72,5 Mio. EUR) aus. Dabei wurde der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,4 Mio. EUR berücksichtigt. Aufgrund des Jahresfehlbetrags der GRAMMER AG des aktuellen Geschäftsjahres ergibt sich derzeit kein Dividendenvorschlag. Ferner wurde mit der Ausweitung des Konsortialkredits im Jahr 2020 beschlossen, eine Dividendenzahlung während der drei- jährigen Laufzeit der dritten Tranche des syndizierten Kredits auszusetzen.
Ergebnisverwendung. Das Jahresergebnis ist unter Beachtung des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und nach Maßgabe der gemeinnützigen Zielsetzungen der GmbH (§ 5) zu verwenden. Soweit danach zulässig, dürfen Rücklagen gebildet werden.
Ergebnisverwendung. 22 Ergebnisverwendung
1. Der Nettoertrag des Teilfonds wird jährlich spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in Schweizer Franken an die Aktionäre ausgeschüttet. Die Immobilien-SICAV kann ausgehend von den Anlageerträgen zusätzliche Zwischenausschüttungen vornehmen. Bis zu 30 % des Nettoertrages können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Aus der Veräußerung von Objekten und Rechten erzielte Kapitalgewinne können aber von der Gesellschaft ausgeschüttet oder zur Wiederanlage einbehalten werden. Auf eine Ausschüttung von Anlageerträgen kann auch verzichtet werden, und der Nettoertrag kann auf neue Rechnung vorgetragen werden: • wenn sich der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Nettoerträge aus den Vorjahren auf weniger als 1 % eines Teilfonds belaufen und • wenn sich der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Nettoerträge aus den Vorjahren auf weniger als eine Einheit der Rechnungseinheit eines Teilfonds belaufen.
Ergebnisverwendung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der stock3 AG zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von 580.668,77 € auf neue Rechnung vorzutragen. München, den 27. Juni 2024 .................................................... ................................................. Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx Vorstand Vorstand .................................................... ................................................. Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx Vorstand Vorstand Anlage zum Anhang Anlagenspiegel zum 31.12.2023 stock3 AG, München Anschaffungs-, Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-, kumulierte Abschreibung Abgänge Umbuchungen kumulierte Zuschreibung Buchwert Buchwert Herstellungs- kosten Herstellungs- kosten Abschreibung Geschäftsjahr Abschreibung Geschäftsjahr Geschäftsjahr Vorjahr 01.01.2023 31.12.2023 01.01.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Ergebnisverwendung. 1 Der Konkordatsrat entscheidet mit der Genehmigung des Jahresab- schlusses über die Ergebnisverwendung.
2 Solange der Mindestbestand an Eigenkapital vorhanden ist, wird der Hochschule ein Anteil von 40% / 60% des massgebenden Ertragsüber- schusses zur leistungsorientierten Steuerung im Rahmen ihrer Aufga- benerfüllung zugewiesen. Die Berechnung des massgebenden Ertrags- überschusses wird in der Verordnung geregelt.
3 Der übrige Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital zugewiesen.
Ergebnisverwendung. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.600.866,96 auf neue Rechnung vorzutragen. Wien, den 20. Xxxx 2018 e.h. Xxxx.Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx e.h. Xxxxxxxx Xxxx e.h. Xxxx Xxxxxx
1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
Ergebnisverwendung. Feststellung des Wirtschaftsplanes (§ 16 Absatz (2) sowie etwaiger Nachträge im Sinne von § 16 Absatz (4)
Ergebnisverwendung. 1 40 Prozent des Jahresgewinns werden der Pflichtreserve zugewiesen, bis diese 50 Prozent des maximal zulässigen Eigenkapitals erreicht.
Ergebnisverwendung. Das Ergebnis wurde auf neue Rechnung vorgetragen und in den Bilanzverlust eingestellt.
Ergebnisverwendung. Das Ergebnis wurde auf neue Rechnung vorgetragen und in den Bilanzgewinn eingestellt.