Bilanzgewinn Musterklauseln

Bilanzgewinn davon Gewinnvortrag
Bilanzgewinn. Im Berichtsjahr wurde der Bilanzgewinn 2010 in Höhe von 2,81 Mio. Euro gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2011 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,25 Euro je Stückaktie verwendet und der verbleibende Bilanzgewinn von 0,35 Mio. Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Vorstandsmitgliedern ab. Bei der Bestimmung der Höhe der Rückstellung werden zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei geht die Gesellschaft derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,50 Prozent bei den Entgelten und von 2,00 Prozent bei den Renten aus. Der pauschal zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 5,14 Prozent; es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Rückdeckungsversicherungen haben ursprüngliche Anschaffungskosten in Höhe von 1,81 Mio. Euro, die dem Zeitwert entsprechen. Die Rückdeckungsversicherungen werden nach den Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) (§ 246 Absatz 2 Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag beläuft sich auf 1,81 Mio. Euro, wovon bisher 1,34 Mio. Euro angesetzt und mit den Rückdeckungsversicherungen verrechnet wurden. Der Saldo wird in der Bilanz als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (0,47 Mio. Euro) ausgewiesen. Dieser Betrag wird über die nächsten 13 Jahre ergebniswirksam der Pensionsverpflichtung zugeführt und mit den Rückdeckungsversicherungen verrechnet.
Bilanzgewinn. Im Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 1.078.621,35 € (im Vorjahr 695.512,55 €) enthalten. Bilanzgewinn zum 1. Januar 2023 1.078.621,35 € Jahresfehlbetrag 2023 - 1.659.290,12 € Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 - 580.668,77 € Das Wahlrecht nach § 274 a Abs. 1 Satz 2 HGB wird in Anspruch genommen und es wird kein aktiver latenter Steuersaldo ausgewiesen.
Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn für das Jahr 2017 beläuft sich auf EUR 1.600.866,96 (Vorjahr EUR 4.417.992,02). In diesem Betrag ist ein Gewinnvortrag aus dem Jahr 2016 in Höhe von EUR 2.417.992,02 enthalten, der um eine Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 2.000.000,00 vermindert wurde.
Bilanzgewinn. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 beträgt EUR -817.125,06. Das Ergebnis verschlechterte sich damit gegenüber dem Vorjahr um EUR -2.425.187,41 (Vorjahresergebnis EUR 1.608.062,35). Durch die Auflösung des Gewinnvortrages aus dem Geschäftsjahr 2016, der um eine Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 2.000.000,00 vermmindert wurde, errechnet sich ein Bilanzgewinn von EUR 1.600.866,96.
Bilanzgewinn. Bilanzgewinn 31.12.2011 31.12.2012 T€ T€ Bilanzgewinn 20.000 25.766
Bilanzgewinn. Aus dem Jahresgewinn ist vorerst die Zuweisung an die allgemeine Reserve entsprechend den Vorschriften des Gesetzes zu machen. Der Rest steht zur Verfügung der Generalversammlung, die ihn im Rahmen der gesetzlichen und statutarischen Vorschriften nach ihrem freien Ermessen verwenden kann.
Bilanzgewinn. 40 869.82 -100 000.00 -1 823 276.41
Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn iHv EUR 6.279.376,07 besteht aus dem Gewinnvortrag iHv EUR 161.299,72 und dem Jahresgewinn 2021 iHv EUR 6.118.076,35.