Bilanzgewinn Musterklauseln

Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.133.531,89 besteht aus dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 4.218.756,79 und dem Jahresgewinn 2023 in Höhe von EUR 7.914.775,10.
Bilanzgewinn. (9) 501.421 363.705 746.174 608.458 B. Rückstellungen (11) 19.775 27.845
Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt: Tsd. € Bilanzgewinn am 31. Dezember 2016 363.705 Dividendenausschüttung - 72.662 Jahresüberschuss 2017 210.378 Bilanzgewinn am 31. Dezember 2017 501.421
Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn für das Jahr 2017 beläuft sich auf EUR 1.600.866,96 (Vorjahr EUR 4.417.992,02). In diesem Betrag ist ein Gewinnvortrag aus dem Jahr 2016 in Höhe von EUR 2.417.992,02 enthalten, der um eine Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 2.000.000,00 vermindert wurde.
Bilanzgewinn. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 beträgt EUR -817.125,06. Das Ergebnis verschlechterte sich damit gegenüber dem Vorjahr um EUR -2.425.187,41 (Vorjahresergebnis EUR 1.608.062,35). Durch die Auflösung des Gewinnvortrages aus dem Geschäftsjahr 2016, der um eine Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 2.000.000,00 vermmindert wurde, errechnet sich ein Bilanzgewinn von EUR 1.600.866,96. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr: insgesamt: 61 Vorjahr (50) davon Arbeiter: 0 Vorjahr (2) davon Angestellte: 61 Vorjahr (48) Die Geschäftsführung setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen: Dipl.-Bw. Xxxxxxx Xxxxxxxx, vertritt seit 14.11.2017 Xxxxxxxx Xxxx Xxxx Xxxxxx, vertritt seit 14.11.2017 Xxx Xxxxxxx Xxxxx Simons, gelöscht mit 21.2.2018 Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung betragen im Berichtsjahr EUR 427.149,00. Die Aufstellung des Konzernabschlusses mit dem größten Konsolidierungskreis erfolgt durch die FMTG Holding srl, Vahrn, Italien, als Mutterunternehmen. Die Aufstellung des Konzernabschlusses mit dem kleinsten Konsolidierungskreis erfolgt durch die FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG, Wien, Österreich. Die Offenlegung erfolgt beim Handelsgericht Wien. Auf das Geschäftsjahr entfallen Aufwendungen für die Abschlussprüfungsgesellschaft in Höhe von EUR 11.076,50. Sie betreffen zur Gänze Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses.
Bilanzgewinn. Bilanzgewinn 31.12.2011 31.12.2012 T€ T€ Bilanzgewinn 20.000 25.766
Bilanzgewinn. Der Begriff Bilanzgewinn ist im Gliederungsschema des § 266 HGB nicht vorgesehen. Er ergibt sich aus § 268 Abs. 1 HGB und ist abhängig von einer Ergebnisverwendung. Daraus lässt sich folgendes ableiten:
Bilanzgewinn. 828.803,12 176.295,03
Bilanzgewinn. Mit der markanten Verlängerung der Bilanz der Nationalbank sind auch die Bilanzrisiken an- gestiegen. Zur Gewährleistung einer robusten Bilanz muss die SNB über eine solide Eigenkapitalbasis verfügen. Die Rückstellungen für Währungsreserven und die Ausschüttungsreserve dienen dazu, sicherzustellen, dass die SNB über genügend Eigenkapital verfügt, um auch hohe Verluste zu absorbieren. Diese Rückstellungen werden jährlich alimentiert. Angesichts der gestiegenen Bilanzrisiken plant die SNB diese Zuweisungen zu erhöhen. Der nach dieser Alimentierung verbleibende Teil des Jahresergebnisses bildet zusammen mit der Ausschüttungsreserve den Bilanzgewinn. Dieser steht für die Dividende und für die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Eine Gewinnausschüttung ist deshalb möglich, wenn ein Bilanzgewinn vorliegt. Liegt ein Bilanzverlust vor, kann keine Gewinnausschüttung vorgenommen werden. Die Ausschüttungsreserve kann durch Verluste oder durch die Zuweisung an die Rückstellungen negativ werden, nicht aber durch eine Gewinnausschüttung. Damit wird verhindert, dass das Eigenkapital der SNB aufgrund einer Ausschüttung unter die Höhe der Rückstellungen und damit unter den für diesen Zeitpunkt angestrebten Bestand fallen kann. Die jährliche Ausschüttung besteht aus einem Grundbetrag von 2 Mrd. Franken, der ausgeschüttet wird, sofern ein Bilanzgewinn von mindestens 2 Mrd. Franken vorliegt und die Ausschüttungsbeträge an Bund und Kantone zusammen mit der Dividende an die Aktionäre (max. 1.5 Mio. Franken) nicht zu einer negativen Ausschüttungsreserve führen. Liegt der Bilanzgewinn unter 2 Mrd. Xxxxxxx, wird der entsprechende Betrag – nach Abzug der Dividende – an Bund und Kantone ausgeschüttet. Hinzu kommen 4 Schwellenwerte, die erreicht sein müssen, damit entsprechende Zusatzausschüttungen (bis insgesamt maximal 6 Mrd. Franken) vorgenommen werden können. Die Schwellenwerte tragen dem Umstand Rechnung, dass die Schwankungsbreite der zu erwartenden Ergebnisse ein Vielfaches des entsprechenden Erwartungswertes beträgt. Bei einer Bilanzlänge von rund 1000 Mrd. Franken, wobei die Aktivseite fast ausschliesslich aus in Fremdwährungen denominierten Anlagen besteht, ist mit positiven oder negativen Ergebnissen im zweistelligen Milliardenbereich zu rechnen. Eine Ertragsprognose ist vor diesem Hintergrund mit sehr hoher Unsicherheit behaftet.