Berufliche Entwicklung und Förderung Musterklauseln

Berufliche Entwicklung und Förderung o Spezielle Ausbildung zur beruflichen Gleichstellung Die effektive Umsetzung der Gleichstellung am Arbeitsplatz setzt die Änderung der kollektiven Wahrnehmungen und Stereotypen, die sie hervorrufen, voraus. Aufklärung und Schulung sind daher wesentliche Elemente für den Erfolg der beruflichen Gleichstellung im Unternehmen. Zu diesem Zweck wird empfohlen, dort, wo dies das Erlernen und die Umsetzung dieses Vorgehens erleichtert, Folgendes einzuführen: • Angemessene Aufklärungsmaßnahmen bei den Managern und dem gesamten Personal; • Schulung der Personen, die für die Einstellung und das Personalmanagement zuständig sind. Im Übrigen muss der diesbezüglichen Schulung der Personen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, die erstmals Führungspositionen übernehmen. o Zugang zu beruflicher Ausbildung Die Groupe Crédit Agricole S.A. verpflichtet sich, Frauen und Männern gleichen Zugang zu Bildungsmaßnahmen zu gewähren, damit sie ihre Kompetenzen gleichwertig entwickeln können. Zu diesem Zweck achten die Unternehmen der Groupe Crédit Agricole S.A. auf die Verteilung der Bildungsmaßnahmen auf Frauen und Männer. Falls in einem Unternehmen oder einem Land die Bildungsindikatoren auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen den weiblichen und männlichen Begünstigten (hinsichtlich ihrer Vertretung in der Gesamtzahl der Beschäftigten) hinweisen, werden die Leiter der betroffenen Unternehmen oder Länder aufgefordert, die Situation zu analysieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. o Berufliche Laufbahn Die Groupe Crédit Agricole S.A. verpflichtet sich, Frauen und Männern die gleichen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Sie können gleichermaßen auf alle Stellen zugreifen, unabhängig vom Verantwortungsniveau, auch auf das höchste. Aus diesem Grund sind die Kriterien für die beruflichen Beurteilung, die Berufsausrichtung und die Erkennung interner Potenziale für Frauen und Männer gleich. Diese Kriterien dürfen nicht diskriminieren. Sie beruhen ausschließlich auf der Anerkennung von Kompetenzen, Erfahrung, Leistung und beruflichen Eigenschaften. o Lohngleichheit Die Groupe Crédit Agricole S.A. bekräftigt ihr Bekenntnis zur Berücksichtigung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. UNI erinnert daran, dass sie alle Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz bekämpft, einschließlich Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Gender, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Alter, Lebensstil, Religion, Seropositivität und Behinderung...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.