Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit. (7) Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer die- ser Zusatzversicherung mindestens nach Pflegegrad 3 im Sinne unserer "Bestimmungen für die Definition der Pflegebe- dürftigkeit" pflegebedürftig wird. Die "Bestimmungen für die Definition der Pflegebedürftigkeit" sind Bestandteil dieser Bedingungen.
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Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit. (7) Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer die- ser Zusatzversicherung mindestens nach Pflegegrad 3 im Sinne unserer "Bestimmungen für die Definition der Pflegebe- dürftigkeit" pflegebedürftig wird. Die "Bestimmungen für die Definition der Pflegebedürftigkeit" sind Bestandteil dieser Bedingungen.
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