Common use of Berücksichtigung von Vereinbarungen nach § 130b Abs. 2 Satz 1 SGB V Clause in Contracts

Berücksichtigung von Vereinbarungen nach § 130b Abs. 2 Satz 1 SGB V. Wirkstoffe, für die Vereinbarungen nach § 130b Abs. 2 Satz 1 SGB V als Praxisbesonderheit bestehen, bleiben unberücksichtigt.

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Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net, www.hormonspezialisten.de

Berücksichtigung von Vereinbarungen nach § 130b Abs. 2 Satz 1 SGB V. Wirkstoffe, für die Vereinbarungen nach § 130b Abs. 2 Satz 1 SGB V als Praxisbesonderheit bestehen, bleiben unberücksichtigtsind ab dem Quartal der Bekanntgabe nicht von der Wirkstoffvereinbarung erfasst.

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