Berücksichtigung von Vereinbarungen nach § 130b Abs. 2 Satz 1 SGB V. Wirkstoffe, für die Vereinbarungen nach § 130b Abs. 2 Satz 1 SGB V als Praxisbesonderheit bestehen, bleiben unberücksichtigt.
Appears in 10 contracts
Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net, www.hormonspezialisten.de
Berücksichtigung von Vereinbarungen nach § 130b Abs. 2 Satz 1 SGB V. Wirkstoffe, für die Vereinbarungen nach § 130b Abs. 2 Satz 1 SGB V als Praxisbesonderheit bestehen, bleiben unberücksichtigtsind ab dem Quartal der Bekanntgabe nicht von der Wirkstoffvereinbarung erfasst.
Appears in 1 contract
Samples: www.kvb.de