Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen Musterklauseln

Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen. Der oder das Biotop (von griechisch: bíos „Leben“; und tópos „Ort“) wird als die abgrenzbare Lebens- stätte einer bestimmten daran angepassten Gemeinschaft von Tieren und Pflanzen verstanden. Für Sachsen liegt eine Biotoptypen- und Landnutzungskartierung auf der Basis ausgewerteter Color- Infrarot-Befliegungen (CIR) der Jahre 1992/93 und 2005 vor. Die Biotoptypen- und Landnutzungskar- tierung (BTLNK) in Sachsen gibt einen flächendeckenden Überblick über die Ausstattung des Landes an Biotoptypen und Landnutzungen auf der Basis eines speziell auf Fragen des Natur- und Land- schaftsschutzes ausgerichteten Interpretationsschlüssels. Die Differenzierung erfolgt in erster Linie anhand der Vegetationsstrukturen. Darüber hinaus wurden sachsenweit natürliche und naturnahe Biotope vor Ort kartiert (selektive Biotopkartierung)5.
Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen. Für die folgende Bewertung wurde das UG in verschiedene Biotopkomplexe unterteilt, welche für sich eine mehr oder weniger abgeschlossene Einheit bilden. Etwa 840 ha des Plangebietes sind Waldflächen. Das entspricht einem Flächenanteil von ca. 13,8 %. Ein Teil der Wälder durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) bewirtschaftet (140 ha Landeswald). Hauptziele sind eine nachhaltige Walderhaltung und ordnungsgemäße Bewirtschaftung in der Einheit der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion sowie der Aufbau ökologisch stabiler Wälder aus standort- gerechten Baumarten. Die anderen Flächen sind Privatwald, für die gleichfalls eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nach Sächsischem Waldgesetz zu unterstellen ist. Die Wälder und Forsten sind Lebensraum für Hoch- und Niederwild, Fledermäuse, Brutvögel der Ge- hölzbestände und Wälder (Gebüsch, Baum- und Höhlenbrüter), Amphibien (insbesondere Winterle- bensraum), Reptilien, Wirbellose. Tabelle 3: Beschreibung und Bewertung der Biotopkomplexe Waldgebiet Buschmühle Beschreibung Waldgebiet an der nördlichen Grenze des UG, umfasst Teile des FFH-Gebietes „Wesenitz unterhalb Buschmühle“ Struktur der Pflan- zen- und Tierwelt Einen großen Teil nehmen reine Nadelwälder mit Fichten ein. Daneben bestehen hauptsächlich Birkenmischwälder, sowohl mit Nadelgehölzen (Fichte, Kiefer) als auch mit anderen Laubgehölzen (Buche) versetzt. An den Wesenitz-Hängen befinden sich Altbaumbestände von Kiefer, Fichten und Buchen. Diese sind Teil des FFH-Gebietes und sehr wertvoll. Auf kleineren Flächen im Osten und Süden befinden sich Aufforstungsflächen und in den Randbe- reichen sind zusätzlich Waldvorstadien zu finden. In den Waldflächen befinden sich kleinere Schlagfluren. Lebensraum europarechtlich geschützter Arten (Arten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie): Fischotter, Biber, Groppe und Bachneunauge, Eremit, Grüne Keiljungfer und Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling (FFH-Gebiet), Lebensraum Reptilien, Amphibien Bedeutung für Land- schaftspflege und Naturschutz sehr hoch für Altholzbestände, höhlenreiche Altbäume, Laubmischwälder, mittel für Nadelholzrein- bestände, hoch für sonstige Mischwälder Das Waldgebiet ist Bestandteil unzerschnittener Großräume der Großsäugerlebensräume des BfN- Lebensraumnetzwerkes und liegt teilweise im FFH-Gebiet „Wesenitz unterhalb Buschmühle“. Waldgebiet nordwestlich von Rennersdorf-Neudörfel Beschreibung Waldabschnitt an der nördlichen Grenze des UG nordwestlich von Rennersdorf-Neudörfel Struktur der Pflan- ze...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.