Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter. Die Messe Berlin kann aus sachlich gerecht- fertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht aus- reicht, einzelne Aussteller von der Teilnah- me ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschrän- ken, falls dies für die Erreichung des Veran- staltungszwecks erforderlich ist. Entspre- chendes gilt für die Ausstellungsgüter.
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