Common use of Beschränkung von anderen Finanzverbindlichkeiten Clause in Contracts

Beschränkung von anderen Finanzverbindlichkeiten. 2.1.1 Die Emittentin beabsichtigt, die zur Finanzierung des Vorhabens gemäß Ziff. 1.5 benö- tigte Summe („Gesamtfinanzierungssumme“) wie folgt zu finanzieren, wobei die tat- sächliche Finanzierung hiervon auch abweichen kann:

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Beschränkung von anderen Finanzverbindlichkeiten. 2.1.1 Die Emittentin beabsichtigt, die zur Finanzierung des Vorhabens gemäß Ziff. 1.5 benö- tigte Summe („Gesamtfinanzierungssumme“) wie folgt zu finanzieren, wobei die tat- sächliche Finanzierung hiervon auch abweichen kann:

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