Besondere Verpflichtungen Der Emittentin. 2.1 Finanzierung des Vorhabens:
2.1.1 Die Emittentin beabsichtigt, die zur Finanzierung des Vorhabens gemäß Ziff. 1.5 benötigte Summe („Gesamtfinanzierungssumme“) wie folgt zu finanzieren:
a) Eigenkapital in Höhe von EUR 500,00
b) Bis zu EUR 54.500,00 aus dem Netto-Emissionserlös der Schuldverschreibungen im Sinne der vorliegenden Schuldverschreibungsbedingungen.
2.2 Vergütung der Finexity AG:
2.2.1 Die Emittentin ist berechtigt, ihrer Gesellschafterin Finexity AG und/oder dieser nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen im Sinne von § 15 AktG, § 138 InsO und/oder § 1 Abs. 2 AStG für die Verwaltung der Schuldverschreibungen einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung folgende Vergütung zu zahlen:
a) eine jährliche Managementgebühr in Höhe von bis zu 1,00% des anteiligen Netto-Kaufpreises der Assets für jedes angefangene volle Jahr der Laufzeit der Schuldverschreibungen. Der gesamte Netto-Kaufpreis beträgt EUR 49.338,72.
b) eine jährliche Vergütung ihrer Komplementär-GmbH in Höhe von bis zu EUR 500,00 für die Übernahme der unbeschränkten Haftung und der Geschäftsführung der Emittentin.
c) die von der Finexity AG oder ihr nahestehenden Personen verauslagten oder an sie zu zahlenden Kosten, d.h. Kosten, Gebühren oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Ankauf oder der Veräußerung der Assets entstanden sind; hierunter können insbesondere fallen:
aa) Provisionen, Courtage und Maklergebühren;
bb) Kosten für die Beauftragung externer Berater, z.B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater; Dabei belaufen Sich die an die Finexity AG und ihr nahestehende Personen als eigene Vergütung (und nicht als Auslagenersatz) zu zahlenden Kosten auf maximal 5% des Gesamtnennbetrags.
Besondere Verpflichtungen Der Emittentin. 2.1 Gesamtfinanzierungssumme: Die Emittentin beabsichtigt, die zur Finanzierung des Vorhabens gemäß Ziff. 1.5 benötigte Summe in Höhe von ca. EUR 5.498.055,00 („Gesamtfinanzierungssumme“) wie folgt zu finanzieren:
2.1.1 bis zu EUR 1.200.000,00 („maximaler Gesamtbetrag“) aus untereinander gleichrangigen, tokenisierten Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 aus bis zu sechs parallel gestalteten Anleihen, die sich hinsichtlich der Festverzinsung, der Erfolgsbeteiligungsregelung und der Möglichkeit zur Aufstockung unterscheiden und mit jeweils gesondert festgelegter Mindestzeichnungssumme platziert werden,
a) davon fünf Anleihen im Nennbetrag von jeweils bis zu EUR 990.000,00, nämlich
(i) Anleihe „Solara One! Camp de Mar“ auf Basis der vorliegenden Schuldverschreibungsbedingungen
(ii) Anleihe „Solara One! Junior“
(iii) Anleihe „Solara One! Advanced“
(iv) Anleihe „Solara One! Senior“ und
(v) Anleihe „Solara One! Beta“
b) eine sechste Anleihe im Nennbetrag von bis zu EUR 1.200.000,00 (Anleihe "Solara One! Spezial-Investor"), Die Ausgabe weiterer Schuldverschreibungen aus allen sechs vorgenannten Anleihen wird unterbleiben, sobald die Summe der Nennbeträge der aus den sechs Anleihen bereits ausgegebenen Schuldverschreibungen EUR 1.200.000,00 erreicht hat, so dass beispielsweise - wenn sie als erste vollständig gezeichnet und ausgegeben wird - die Anleihe "Solara One! Spezial-Investor“ allein den Betrag von EUR 1.200.000,00 abdecken könnte.
2.1.2 EUR 2.550.000,00 durch zwei mit Grundpfandrechten an der finanzierten Immobile besicherte zweckgebundene Darlehen in Höhe von EUR 1.950.000,00 und EUR 600.000,00, deren Verzinsung und Rückzahlung gegenüber den Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen gemäß Ziff. 2.1.1 vorrangig ist.
2.1.3 EUR 1.203.000,00 durch zwei unbesicherte und gegenüber den Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen gemäß Ziff. 2.1.1 nachrangige zweckgebundene Darlehen in Höhe von EUR 1.200.000,00 und EUR 3.000,00. 2.1.4 bis zu EUR 545.055,00 aus Eigenmitteln, die die Emittentin aus einer Rückerstattungen von Mehrwertsteuer erwartet. Soweit diese Rückerstattung ausbleibt, wird ein weiteres unbesichertes, nachrangiges Darlehen aufgenommen.
Besondere Verpflichtungen Der Emittentin