Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Absatz 2 Buchstabe a von Artikel XII GATS keine Anwendung findet auf Beschränkungen bezüglich besonderer Verpflichtungen in Sektoren, die über die im GATS verpflichteten Sektoren hinausgehen, sofern solche Beschränkungen bezüglich Dienstleistungen oder Dienstleistungserbringer derjenigen Länder, die in diesen Sektoren den gleichen Marktzugang besitzen, auf einer nicht-diskriminierenden Basis angewendet werden. Geschehen zu Hongkong, am 15. Dezember 2005, in einer Originalausfertigung in englischer Sprache, die bei der Regierung Norwegens hinterlegt wird. Der Depositar lässt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Kopien zukommen. 21 SR 0.632.20 Anhang 1B I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1.1 Räumlicher Anwendungsbereich ................................................ Art. 1.2 Umfang der unterstellten Handels- und Wirtschaftsbezie- hungen......................................................................................... Art. 1.3
Appears in 4 contracts
Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Absatz 2 Buchstabe a von Artikel XII GATS keine Anwendung findet auf Beschränkungen bezüglich besonderer Verpflichtungen in Sektoren, die über die im GATS verpflichteten Sektoren hinausgehen, sofern solche Beschränkungen bezüglich Dienstleistungen oder Dienstleistungserbringer derjenigen Länder, die in diesen Sektoren den gleichen Marktzugang besitzen, auf einer nicht-diskriminierenden Basis angewendet werden. Geschehen zu Hongkong, am 15. Dezember 2005, in einer Originalausfertigung in englischer Sprache, die bei der Regierung Norwegens hinterlegt wird. Der Depositar lässt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Kopien zukommen. 21 SR 0.632.20 Anhang 1B
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1.1 Räumlicher Anwendungsbereich ................................................ Art. 1.2 Umfang der unterstellten Handels- und Wirtschaftsbezie- hungen......................................................................................... Wirtschaftsbeziehungen.............................................................. Art. 1.3
Appears in 1 contract
Samples: Freihandelsabkommen
Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Absatz 2 Buchstabe a von Artikel XII GATS keine Anwendung findet auf Beschränkungen bezüglich besonderer Verpflichtungen in Sektoren, die über die im GATS verpflichteten Sektoren hinausgehen, sofern solche Beschränkungen bezüglich Dienstleistungen oder Dienstleistungserbringer derjenigen derjeni- gen Länder, die in diesen Sektoren den gleichen Marktzugang besitzen, auf einer nicht-diskriminierenden Basis angewendet werden. Geschehen zu Hongkong, am 15. Dezember 2005, in einer Originalausfertigung in englischer Sprache, die bei der Regierung Norwegens hinterlegt wird. Der Depositar lässt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Kopien zukommen. 21 20 SR 0.632.20 Anhang 1B
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1.1 Räumlicher Anwendungsbereich ................................................ ............................................... Art. 1.2 Umfang der unterstellten Handels- und Wirtschaftsbezie- hungen......................................................................................... Wirtschaftsbeziehungen............................................................. Art. 1.31.3 Investitionen .............................................................................. Art. 1.4 Verhältnis zu anderen Abkommen............................................. Art. 1.5 Regionale und lokale Regierungen ............................................ Art. 1.6 Meistbegünstigungsabkommen.................................................. Art. 1.7
Appears in 1 contract
Samples: Freihandelsabkommen
Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Absatz 2 Buchstabe a von Artikel XII GATS keine Anwendung findet auf Beschränkungen bezüglich besonderer Verpflichtungen in Sektoren, die über die im GATS verpflichteten Sektoren hinausgehen, sofern solche Beschränkungen bezüglich Dienstleistungen oder Dienstleistungserbringer derjenigen Länder, die in diesen Sektoren den gleichen Marktzugang besitzen, auf einer nicht-diskriminierenden Basis angewendet werden. Geschehen zu Hongkong, am 15. Dezember 2005, in einer Originalausfertigung in englischer Sprache, die bei der Regierung Norwegens hinterlegt wird. Der Depositar lässt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Kopien zukommen. 21 20 SR 0.632.20 Anhang 1B
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1.1 Räumlicher Anwendungsbereich ................................................ ................................................Art. 1.2 Umfang der unterstellten Handels- und Wirtschaftsbezie- hungen......................................................................................... Wirtschaftsbeziehungen..............................................................Art. 1.3
Appears in 1 contract
Samples: Freihandelsabkommen