Beschränkungen Musterklauseln

Beschränkungen. Sofern in diesem Vertrag oder in der Produktdokumentation nicht ausdrücklich erlaubt, ist der Kunde nicht berechtigt (und ist nicht dafür lizenziert)
Beschränkungen. Bei der Lösung handelt es sich um ein Add-on für Microsoft Dynamics 365 und Microsoft Dynamics NAV. Der Endkunde ist verpflichtet, die Nutzungsberechtigung für Microsoft Dynamics 365 / Dynamics NAV von seinem Microsoft-Partner oder von SIEVERS-SNC zu erwerben. Der Endkunde darf die Lösung oder einen Teil davon und die ihm zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung der SIEVERS-SNC nicht in irgendeiner Weise vermieten, verleasen, verleihen, weiterverkaufen oder verteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung der Lösung für andere über den gemeinsamen Zugriff auf einen einzelnen Computer, ein Computernetzwerk oder durch Freigeben von Zugriffsinformationen sowie die Lösung im Rahmen kommerzieller Software-Hosting-Services Dritten anbieten. Die Befugnis zum Einsatz der Lösung in einem Netzwerk umfasst ebenfalls nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Die Nutzung der Lösung durch mit dem Endkunden verbundene Konzernunternehmen bedarf der schriftlichen Einwilligung der SIEVERS-SNC. Der Endkunde ist weiterhin nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Lösung gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des Urhebers und/oder der Software dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale. Dem Endkunden ist überdies nicht gestattet, die Lösung zu ändern oder zu dekompilieren, es sei denn, dies ist zur Behebung eines Mangels erforderlich. Hierfür trägt der Endkunde die Beweislast. Ergänzt oder ersetzt SIEVERS-SNC die Lösung im Wege der Nacherfüllung, so stehen dem Endkunden die gleichen Rechte an dieser nachträglich überlassenen Lösung zu. Soweit die Ergänzung oder Ersetzung dazu führt, dass der Endkunde mehr als eine – nicht notwendig vollständige – Lösung erhält, hat er die überzählige Lösung zu löschen, etwaig hierzu vorhandene Datenträger zu vernichten und beides SIEVERS-SNC auf Anforderung zu bestätigen. Nutzungsrechte an der überzähligen Lösung erlöschen mit Einsatz der neuen Lösung nach Ablauf einer Frist von vier Wochen.
Beschränkungen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass er die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Assays nur im normalen Verlauf der normalen internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des Kunden verwenden wird und dass er sichert, dass diese Assays nicht von anderen Personen oder Einrichtungen für jegliche anderen Zwecke verwendet werden. Außer sofern nach dem geltenden Recht verboten und nur für den/die in diesem Recht vorgesehenen Zweck(e), erklärt sich der Kunde einverstanden, Folgendes nicht zu tun: (i) Übertragung (einschließlich u.a. Weiterverkauf, Spende oder Verleihung) der Assays an Dritte oder (ii) Verwendung der Assays oder von Daten aus diesen in einem klinischen Diagnose- oder Therapieumfeld, in dem die Daten aus einer Probe von einer Person an diese Person gegeben oder von einem behandelnden Arzt für Diagnose- oder Behandlungszwecke eines Krankheitszutands verwendet werden oder (iii) Zurückentwicklung, Anpassung oder Modifizierung der Assays. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass er die Assays nicht unter Verletzung jeglicher Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Gesetze jeglichen sonstigen Landes bzw. nicht in Verletzung dieser Gesetze an jegliche gesperrte Person oder verbotene Person, Einrichtung oder ein Land, das Embargos unterliegt, exportieren oder zur Wiederausfuhr übertragen wird. Bei Unklarheiten bezüglich der Anwendung von Absatz 5 hat der Kunde schlüssig nachzuweisen, dass er sich an die hier enthaltenen Bedingungen gehalten hat. Jedes Assay darf ausschließlich mit anderen Fluidigm-Produkten verwendet werden, außer wie dies in den zu diesem Zeitpunkt gültigen Fluidigm-Protokoll zur Verwendung eines Assays in Bezug auf die standardmäßigen Laborgeräte und -ausrüstung, die zusätzlich zum Assay verwendet werden, niedergelegt ist. Beispielsweise dürfen die Fluidigm-Assays u.a. nicht mit jeglichen Chips verwendet werden, die nicht von Fluidigm sind, außer dies wurde von Fluidigm spezifisch anderslautend genehmigt. Der Kunde erklärt sich einverstanden, die Assays ausschließlich für die internen oder kommerziellen Forschungszwecke zu verwenden. Jegliche andere Nutzung ist untersagt. Beispielsweise ist u.a. der Wiederverkauf an Dritte oder die Wiederverwendung der Assays oder die Reihenfolge der Primer und Sonden der Assays, die von Fluidigm entworfen wurde, für kommerzielle Zwecke untersagt, außer dies wurde von Fluidigm genehmigt. Folgendes gilt für Assays, die in Verbindung mit den Vorverstärker-Methoden verwendet ...
Beschränkungen. Der Kunde darf das Produkt nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt (und verfügt nicht über die Lizenz), (1) ein Produkt oder einen Fix zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder den Versuch hierzu zu unternehmen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, (2) nicht von Microsoft stammende Software oder Technologie in einer Weise zu installieren oder einzusetzen, die geistiges Eigentum oder Technologie von Microsoft anderen Lizenzbestimmungen unterwerfen würde, oder (3) technische Beschränkungen in einem Produkt oder Fix oder Beschränkungen in der Produktdokumentation zu umgehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Abrechnungsmechanismen, die seine Nutzung der Onlinedienste messen, zu deaktivieren, zu manipulieren oder anderweitig zu versuchen, diese zu umgehen. Außer wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet, ist der Kunde nicht berechtigt, Produkte im Ganzen oder in Teilen zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder zu übertragen oder zur Bereitstellung von Hostingdiensten an Dritte zu nutzen.
Beschränkungen. 5.1. Sie sind nicht berechtigt, die Lösung oder die Dokumentation zu kopieren oder zu verwenden, außer in der in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung beschriebenen Art und Weise. Es ist Ihnen nicht gestattet und Sie sind nicht berechtigt, irgendeinem Dritten zu gestatten:
Beschränkungen. Der Kunde hat unbeschadet seiner Rechte nach §§ 69 d Abs. 2 und 3 sowie 69 e Urheberrechtsgesetz nicht das Recht: (i) die Software zu dekompilieren, zu zerlegen oder aufzuschlüsseln; (ii) auf der Software oder der Dokumentation basierende, abgeleitete Werke abzuändern, zu erstellen oder zu bearbeiten; (iii) die Software mit anderen Computerprogrammen zusammenzuführen, außer soweit dies in der Dokumentation ausdrücklich beschrieben ist; (iv) die Software und/oder die Dokumentation zu nutzen, zu kopieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, abzutreten oder in sonstiger Weise zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen, sofern der Kunde dazu nicht ausdrücklich gemäß diesem Vertrag oder einem Einzelvertrag berechtigt wurde; (v) die Software zu vertreiben, offen zu legen und/oder die Software oder Dokumentation durch einen Timesharing Service, einen Diensteanbieter, über Netzwerke oder anderweitig über Dritte zu verteilen, offenzulegen oder auf diese Art und Weise Dritten den Gebrauch unberechtigt zu gestatten; (vi) einem Vertreter des Kunden zu gestatten, Softwarebefehle zu benutzen oder auszuführen, die Funktionen der Software zur erleichterten Pflege oder Reparatur der Produkte auslösen; einem Vertreter des Kunden ist es jedoch gestattet, solche Softwarebefehle auszulösen, die, wie von PCS oder des jeweiligen Herstellers vorgesehen, zum Einsatz kämen, wenn ein Nutzer mit seinem Passwort eingeloggt und Maintenance-Software-Nutzungsrechte nicht aktiviert wären; (vii) Dritten Zugang zu Passwörtern zu verschaffen, deren Benutzung PCS oder dem jeweiligen Hersteller vorbehalten ist, (viii) die Beschränkungen in dieser Ziffer durch den Einsatz oder die Anstiftung (sonstiger) Dritter zu umgehen. Der Kunde wird alle Dritten, einschließlich der autorisierten Provider, die Zugang zu der Software erhalten und diese nutzen, über die relevanten Nutzungsbedingungen aufklären und haftet für jegliche Verstöße Dritter dagegen wie für eigenes Verschulden.
Beschränkungen. Der Club behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren.
Beschränkungen. Die Sie betreffenden Beschränkungen werden in Ihrem Bestellformular, den Geschäftsbedingungen oder auf unserer Preisseite aufgeführt sein. Ihnen werden Gebühren in Bezug auf alle gebührenpflichtigen Nutzer und Kontakte in Rechnung gestellt werden. Wenn wir Änderungen an den Beschränkungen vornehmen, die auf der Preisseite aufgeführt sind, welche für Sie negative Auswirkungen haben, gelten diese Änderungen für Sie erst ab dem Beginn der nächsten Vertragsverlängerung. Mit der Verlängerung gelten für Ihr Abonnement die aktuellen Beschränkungen der Produktnutzung auf unserer Preisseite, es sei denn, Sie und wir haben etwas Anderes vereinbart.
Beschränkungen. (a) Allgemeine Beschränkungen: Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthält. Um diese zu schützen verpflichtet sich der Lizenznehmer, es zu unterlassen, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder sonst in menschlich wahrnehmbare Form zu bringen, soweit dieses nicht jeweils durch zwingendes Gesetzesrecht gestattet ist. Er ist verpflichtet es zu unterlassen, die Software zu bearbeiten, umzuarbeiten, zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu vertreiben (soweit in diesen Miet-Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich zugelassen) oder von der Software oder einem Teil derselben abgeleitete Werke herzustellen.
Beschränkungen. Die Pflichten von Stripe aus Ziffer 11.1 gelten nicht, wenn ein solcher Anspruch nicht geltend macht, dass die Stripe Technologie, Services oder Marken von Stripe oder einem Verbundenen Unternehmen die Grundlage für den Anspruch aus der Verletzung eines Drittrechts ist, oder wenn der oder die Ansprüche aus der Verletzung eines Drittrechts als Grundlage hat: