Common use of Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen Clause in Contracts

Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen. 1. Die Vertragsparteien bemühen sich, die Einführung handelsbeschränkender Massnahmen aus Zahlungsbilanzgründen zu vermeiden, 2. Auf Zahlungen und Transfers sowie auf Beschränkungen aus Zahlungsbilanz- gründen im Zusammenhang mit dem Handel von Dienstleistungen sind die Arti- kel XI und XII GATS anwendbar. 3. Eine Vertragspartei, die nach diesem Artikel Massnahmen einführt oder aufrecht- erhält, unterrichtet umgehend die anderen Vertragsparteien und den Gemischten Ausschuss hiervon.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen. 1. Die Vertragsparteien bemühen sich, die Einführung handelsbeschränkender Massnahmen aus Zahlungsbilanzgründen zu vermeiden, 2. Auf Zahlungen und Transfers sowie auf Beschränkungen aus Zahlungsbilanz- gründen im Zusammenhang mit dem Handel von Dienstleistungen sind die Arti- kel XI und XII GATS anwendbar. 3. Eine Vertragspartei, die nach diesem Artikel Massnahmen einführt oder aufrecht- erhältauf- rechterhält, unterrichtet umgehend die anderen Vertragsparteien und den Gemischten Gemisch- ten Ausschuss hiervon.

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Samples: Freihandelsabkommen