Beschränkungen und Ausnahmen. (1) Die Vertragsparteien können in ihren Rechtsvorschriften in Bezug auf den Schutz der ausübenden Künstler und der Hersteller von Tonträgern Beschränkungen und Ausnahmen gleicher Art vorsehen, wie sie in ihren Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Schutz des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst vorgesehen sind. (2) Die Vertragsparteien begrenzen die Beschränkungen und Ausnahmen in Bezug auf die in diesem Ver- trag vorgesehenen Rechte auf bestimmte Sonderfälle, die weder die normale Verwertung der Darbietung oder des Tonträgers beeinträchtigen noch die berechtigten Interessen der ausübenden Künstler oder Tonträgerherstel- ler unzumutbar verletzen.
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Samples: Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt), Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt)
Beschränkungen und Ausnahmen. (1) . Die Vertragsparteien können in ihren Rechtsvorschriften in Bezug bezug auf den Schutz der ausübenden Künstler und der Hersteller von Tonträgern Beschränkungen und Ausnahmen gleicher Art vorsehen, wie sie in ihren Rechtsvorschriften im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Schutz des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst vorgesehen sind.
(2) . Die Vertragsparteien begrenzen die Beschränkungen und Ausnahmen in Bezug bezug auf die in diesem Ver- trag Vertrag vorgesehenen Rechte auf bestimmte Sonderfälle, die weder die normale Verwertung der Darbietung oder des Tonträgers beeinträchtigen noch die berechtigten Interessen der ausübenden Künstler oder Tonträgerherstel- ler Tonträgerhersteller unzumutbar verletzen.
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Samples: Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt)
Beschränkungen und Ausnahmen. (1) . Die Vertragsparteien können in ihren Rechtsvorschriften in Bezug auf den Schutz der ausübenden Künstler und der Hersteller von Tonträgern Beschränkungen und Ausnahmen gleicher Art vorsehen, wie sie in ihren Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Schutz des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst vorgesehen sind.
(2) . Die Vertragsparteien begrenzen die Beschränkungen und Ausnahmen in Bezug auf die in diesem Ver- trag Vertrag vorgesehenen Rechte auf bestimmte Sonderfälle, die weder die normale Verwertung der Darbietung oder des Tonträgers beeinträchtigen noch die berechtigten Interessen der ausübenden Künstler oder Tonträgerherstel- ler unzumutbar verletzen.
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Samples: Vertrag Über Den Schutz Von Audiovisuellen Darbietungen
Beschränkungen und Ausnahmen. (1) . Die Vertragsparteien können in ihren Rechtsvorschriften in Bezug auf den Schutz der ausübenden Künstler und der Hersteller von Tonträgern Beschränkungen und Ausnahmen gleicher Art vorsehen, wie sie in ihren Rechtsvorschriften im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Schutz des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst vorgesehen sind.
(2) . Die Vertragsparteien begrenzen die Beschränkungen und Ausnahmen in Bezug auf die in diesem Ver- trag Vertrag vorgesehenen Rechte auf bestimmte Sonderfälle, die weder die normale Verwertung der Darbietung oder des Tonträgers beeinträchtigen noch die berechtigten Interessen der ausübenden Künstler oder Tonträgerherstel- ler Tonträgerhersteller unzumutbar verletzen.
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Beschränkungen und Ausnahmen. (1) Die Vertragsparteien können in ihren Rechtsvorschriften in Bezug auf den Schutz der ausübenden Künstler und der Hersteller von Tonträgern Beschränkungen und Ausnahmen gleicher Art vorsehen, wie sie in ihren Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Schutz des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst vorgesehen sind.
(2) Die Vertragsparteien begrenzen die Beschränkungen und Ausnahmen in Bezug auf die in diesem Ver- trag Vertrag vorgesehenen Rechte auf bestimmte SonderfälleSon- derfälle, die weder die normale Verwertung der Darbietung oder des Tonträgers Ton- trägers beeinträchtigen noch die berechtigten Interessen der ausübenden Künstler oder Tonträgerherstel- ler Tonträgerhersteller unzumutbar verletzen.
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Samples: Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt)