Beschädigung der Geräte. Störungen oder Schäden an den von der Schule gestellten Geräten sind der Aufsichtsperson unverzüg- lich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Xxxxxxx verursacht, hat diese zu ersetzen.
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Beschädigung der Geräte. Störungen oder Schäden an den von der Schule gestellten Geräten sind der Aufsichtsperson unverzüg- lich unverzüglich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Xxxxxxx verursacht, hat diese zu ersetzen.
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