Common use of Besondere Anforderungen an Verträge mit Kindern Clause in Contracts

Besondere Anforderungen an Verträge mit Kindern. Kinder sind bis zur Vollendung ihres 7. Lebensjahres nicht geschäftsfähig. Nach Vollendung des siebten bis zum 18. Lebensjahr sind Verträge, die Minderjährige abschlie- ßen, grundsätzlich nur wirksam, wenn sie positiv (d. h. rechtlich vorteilhaft) für den Minderjährigen sind oder mit frei zur Verfügung gestellten Mitteln (z. X. Xxxxxxxxxxx) bewirkt werden können. Beispiel: Eltern xxxxxxxx ihrem 11 Jahre alten Sohn einen Geldbetrag, den sie auf ein Festgeldkonto einzahlen. Über das Konto darf der Sohn als Inhaber allein verfügen. Dieses Ge- schäft ist für den Sohn rechtlich vorteilhaft und somit wirksam. Zum Schutz der minderjährigen Kinder schreibt das Gesetz vor, dass bei allen Geschäften, die sich nachteilig für das Kind auswirken können, die Eltern die Ergänzungspfleg- schaft beim Familiengericht beantragen müssen. Der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger prüft dann, ob das beabsichtigte Geschäft zwischen Eltern und minderjährigen Kindern genehmigt werden kann.

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Samples: www.asg-steuer.de, akuratax.de, www.brehmer-steuer.de

Besondere Anforderungen an Verträge mit Kindern. Kinder sind bis zur Vollendung ihres 7. Lebensjahres nicht geschäftsfähig. Nach Vollendung des siebten bis zum 18. Lebensjahr sind Verträge, die Minderjährige abschlie- ßen, grundsätzlich nur wirksam, wenn sie positiv (d. h. rechtlich vorteilhaft) für den Minderjährigen sind oder mit frei zur Verfügung gestellten Mitteln (z. X. Xxxxxxxxxxx) bewirkt werden können. Beispiel: Eltern xxxxxxxx ihrem 11 Jahre alten Sohn einen Geldbetrag, den sie auf ein Festgeldkonto einzahlen. Über das Konto darf der Sohn als Inhaber allein verfügen. Dieses Ge- schäft ist für den Sohn rechtlich vorteilhaft und somit wirksam. Zum Schutz der minderjährigen Kinder schreibt das Gesetz vor, dass bei allen Geschäften, die sich nachteilig für das Kind auswirken können, die Eltern die Ergänzungspfleg- schaft Ergänzungspflegs- chaft beim Familiengericht beantragen müssen. Der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger prüft dann, ob das beabsichtigte Geschäft zwischen Eltern und minderjährigen Kindern genehmigt werden kann.

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Samples: www.ludwig-mende.de, nexgenia.de

Besondere Anforderungen an Verträge mit Kindern. Kinder sind bis zur Vollendung ihres 7. Lebensjahres nicht geschäftsfähig. Nach Vollendung des siebten bis zum 18. Lebensjahr sind Verträge, die Minderjährige abschlie- ßenMinderjäh- rige abschließen, grundsätzlich nur wirksam, wenn sie positiv (d. h. rechtlich vorteilhaft) für den Minderjährigen Minder- jährigen sind oder mit frei zur Verfügung gestellten Mitteln (z. X. Xxxxxxxxxxx) bewirkt werden können. Beispiel: Eltern xxxxxxxx ihrem 11 Jahre alten Sohn einen Geldbetrag, den sie auf ein Festgeldkonto einzahlen. Über das Konto darf der Sohn als Inhaber allein verfügen. Dieses Ge- schäft ist für den Sohn rechtlich vorteilhaft und somit wirksam. Zum Schutz der minderjährigen Kinder schreibt das Gesetz vor, dass bei allen Geschäften, die sich nachteilig nach- teilig für das Kind auswirken können, die Eltern die Ergänzungspfleg- schaft Ergänzungspflegschaft beim Familiengericht beantragen beantra- gen müssen. Der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger Ergänzungs- pfleger prüft dann, ob das beabsichtigte Geschäft zwischen Eltern und minderjährigen Kindern genehmigt geneh- migt werden kann.

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Samples: www.haff-partner.de

Besondere Anforderungen an Verträge mit Kindern. Kinder sind bis zur Vollendung ihres 7. Lebensjahres nicht geschäftsfähig. Nach Vollendung des siebten bis zum 18. Lebensjahr sind Verträge, die Minderjährige abschlie- ßen, grundsätzlich nur wirksam, wenn sie positiv (d. h. rechtlich vorteilhaft) für den Minderjährigen sind oder mit frei zur Verfügung gestellten Mitteln (z. X. Xxxxxxxxxxx) bewirkt werden können. Beispiel: Eltern xxxxxxxx ihrem 11 Jahre alten Sohn einen Geldbetrag, den sie auf ein Festgeldkonto einzahlen. Über das Konto darf der Sohn als Inhaber allein verfügen. Dieses Ge- schäft ist für den Sohn rechtlich vorteilhaft und somit wirksam. Zum Schutz der minderjährigen Kinder schreibt das Gesetz vor, dass bei allen Geschäften, die sich nachteilig für das Kind auswirken können, die Eltern die Ergänzungspfleg- schaft Ergänzungspflegs- chaft beim Familiengericht beantragen müssen. Der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger prüft dann, ob das beabsichtigte Geschäft zwischen Eltern und minderjährigen Kindern genehmigt werden kann.

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Samples: www.kanzlei-bns.de

Besondere Anforderungen an Verträge mit Kindern. Kinder sind bis zur Vollendung ihres 7. Lebensjahres nicht geschäftsfähig. Nach Vollendung des siebten bis zum 18. Lebensjahr sind Verträge, die Minderjährige abschlie- ßen, grundsätzlich nur wirksam, wenn sie positiv (d. h. rechtlich vorteilhaft) für den Minderjährigen sind oder mit frei zur Verfügung gestellten Mitteln (z. X. Xxxxxxxxxxx) bewirkt be- wirkt werden können. Beispiel: Eltern xxxxxxxx ihrem 11 Jahre alten Sohn einen Geldbetrag, den sie auf ein Festgeldkonto einzahlen. Über das Konto darf der Sohn als Inhaber allein verfügen. Dieses Ge- schäft ist für den Sohn rechtlich vorteilhaft und somit wirksam. Zum Schutz der minderjährigen Kinder schreibt das Gesetz vor, dass bei allen Geschäften, die sich nachteilig für das Kind auswirken können, die Eltern die Ergänzungspfleg- schaft beim Familiengericht beantragen müssen. Der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger prüft dann, ob das beabsichtigte Geschäft zwischen Eltern und minderjährigen Kindern genehmigt werden kann.

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Samples: www.steuerberater-bsbs.de

Besondere Anforderungen an Verträge mit Kindern. Kinder sind bis zur Vollendung ihres 7. Lebensjahres nicht geschäftsfähig. Nach Vollendung des siebten bis zum 18. Lebensjahr sind Verträge, die Minderjährige abschlie- ßen, grundsätzlich nur wirksam, wenn sie positiv (d. h. rechtlich vorteilhaft) für den Minderjährigen sind oder mit frei zur Verfügung gestellten Mitteln (z. X. Xxxxxxxxxxx) bewirkt werden können. Beispiel: Eltern xxxxxxxx ihrem 11 Jahre alten Sohn einen Geldbetrag, den sie auf ein Festgeldkonto einzahlen. Über das Konto darf der Sohn als Inhaber allein verfügen. Dieses Ge- schäft ist für den Sohn rechtlich vorteilhaft und somit wirksam. Zum Schutz der minderjährigen Kinder schreibt das Gesetz vor, dass bei allen Geschäften, die sich nachteilig für das Kind auswirken können, die Eltern die Ergänzungspfleg- schaft beim Familiengericht beantragen müssen. Der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger prüft dann, ob das beabsichtigte Geschäft zwischen Eltern und minderjährigen Kindern genehmigt werden kann.

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Samples: www.kpwalter.de