BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR AUSSENWERBUNG AN TRANSPORTMITTELN IM ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHR. 4.1 Der Auftraggeber stellt XxxxXxxxxx den Druckentwurf des Werbemittels einschließlich der Werbeinhalte spätestens 40 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin der ersten Werbeschaltung zur Genehmigung durch den Betreiber des Transportmittels zur Verfügung. Eine Verantwortlichkeit für die Werbeinhalte erwächst hierdurch weder WallDecaux noch dem Betreiber des Transportmittels. Es gilt Ziff. 9 der Allgemeinen Bedingungen. 4.2 Die Laufzeit der Werbeschaltung vereinbaren die Parteien individuell. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. 4.3 Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit geschlossen, wobei ein vertraglicher Rücktritt durch den Auftraggeber – in Abweichung zu Ziff. 5 der Allgemeinen Bedingun- gen – ausgeschlossen ist. 4.4 Die Werbemittel werden von XxxxXxxxxx oder beauftragten Dritten (z. B. Partner- unternehmen, Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter) nach einem mit dem Auftrag- geber abgestimmten Entwurf auf Kosten des Auftraggebers hergestellt und angebracht. Der Auftraggeber hat die Druckdaten den technischen Vorgaben von XxxxXxxxxx entsprechend zu erstellen diese WallDecaux im vorgegebenen Format spätestens 4.5 Sollten während der ersten zwei Jahre der vereinbarten Werbeschaltung Reparaturen oder ein Austausch der Werbemittel wegen Beschädigung, Zerstörung, Entfernung oder sonstiger Beeinträchtigung derselben oder wegen dauerhafter Betriebsaufgabe oder Austausch des Transportmittels durch ein Ersatztransportmittel eine Ersatzbelegung 4.6 Sollte der Auftraggeber während der Laufzeit der vereinbarten Werbeschaltung einen Austausch oder eine Neubelegung unabhängig von Ziff. 4.5 dieser Besonderen Bedingungen wünschen, nimmt WallDecaux den Austausch oder die Neubelegung nur auf Kosten des Auftraggebers vor. 4.7 Die Kosten für die Entfernung der Werbemittel trägt in jedem Fall der Auftraggeber. 4.8 Die Ziff. 3.8 und 3.9 der Besonderen Bedingungen für Innenwerbung in Transport- mitteln im öffentlichen Personennahverkehr gelten entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR AUSSENWERBUNG AN TRANSPORTMITTELN IM ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHR. 4.1 Der Auftraggeber stellt XxxxXxxxxx den Druckentwurf des Werbemittels einschließlich einschließ- lich der Werbeinhalte spätestens 40 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin der ersten Werbeschaltung zur Genehmigung durch den Betreiber des Transportmittels zur Verfügung. Eine Verantwortlichkeit für die Werbeinhalte erwächst hierdurch weder WallDecaux noch dem Betreiber des Transportmittels. Es gilt Ziff. 9 der Allgemeinen Bedingungen.
4.2 Die Laufzeit der Werbeschaltung vereinbaren die Parteien individuell. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
4.3 Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit geschlossen, wobei ein vertraglicher Rücktritt durch den Auftraggeber – in Abweichung zu Ziff. 5 der Allgemeinen Bedingun- gen – ausgeschlossen ist.
4.4 Die Werbemittel werden von XxxxXxxxxx oder beauftragten Dritten (z. B. Partner- unternehmen, Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter) nach einem mit dem Auftrag- geber Auftraggeber abgestimmten Entwurf auf Kosten des Auftraggebers hergestellt und angebracht. Der Auftraggeber hat die Druckdaten den Anhand der technischen Vorgaben von XxxxXxxxxx entsprechend zu erstellen diese WallDecaux im erstellte Druckdaten müssen WallDecaux in dem vorgegebenen Format spätestensspätestens 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin der ersten Werbeschaltung vorliegen.
4.5 Sollten während der ersten zwei Jahre der vereinbarten Werbeschaltung Reparaturen oder ein Austausch der Werbemittel wegen Beschädigung, Zerstörung, Entfernung oder sonstiger Beeinträchtigung derselben oder wegen dauerhafter Betriebsaufgabe oder Austausch des Transportmittels durch ein Ersatztransportmittel eine ErsatzbelegungReparaturen
4.6 Sollte der Auftraggeber während der Laufzeit der vereinbarten Werbeschaltung einen Austausch oder eine Neubelegung unabhängig von Ziff. 4.5 dieser Besonderen Bedingungen wünschen, nimmt WallDecaux den Austausch oder die Neubelegung nur auf Kosten des Auftraggebers vor.Werbeschaltung
4.7 Die Kosten für die Entfernung der Werbemittel trägt in jedem Fall der Auftraggeber.
4.8 Die Ziff. 3.8 und 3.9 der Besonderen Bedingungen für Innenwerbung in Transport- mitteln im öffentlichen Personennahverkehr gelten geltend entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR AUSSENWERBUNG AN TRANSPORTMITTELN IM ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHR. 4.1 Der Auftraggeber stellt XxxxXxxxxx WallDecaux den Druckentwurf des Werbemittels einschließlich der Werbeinhalte spätestens 40 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin der ersten Werbeschaltung zur Genehmigung durch den Betreiber des Transportmittels zur Verfügung. Eine Verantwortlichkeit für die Werbeinhalte erwächst hierdurch weder WallDecaux noch dem Betreiber des Transportmittels. Es gilt Ziff. 9 der Allgemeinen Bedingungen.
4.2 Die Laufzeit der Werbeschaltung vereinbaren die Parteien individuell. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
4.3 Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit geschlossen, wobei ein vertraglicher Rücktritt durch den Auftraggeber – in Abweichung zu Ziff. 5 der Allgemeinen Bedingun- gen – ausgeschlossen ist.
4.4 Die Werbemittel werden von XxxxXxxxxx WallDecaux oder beauftragten Dritten (z. B. Partner- unternehmen, Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter) nach einem mit dem Auftrag- geber abgestimmten Entwurf auf Kosten des Auftraggebers hergestellt und angebracht. Der Auftraggeber hat die Druckdaten den technischen Vorgaben von XxxxXxxxxx WallDecaux entsprechend zu erstellen diese WallDecaux im vorgegebenen Format spätestens
4.5 Sollten während der ersten zwei Jahre der vereinbarten Werbeschaltung Reparaturen oder ein Austausch der Werbemittel wegen Beschädigung, Zerstörung, Entfernung oder sonstiger Beeinträchtigung derselben oder wegen dauerhafter Betriebsaufgabe oder Austausch des Transportmittels durch ein Ersatztransportmittel eine Ersatzbelegung
4.6 Sollte der Auftraggeber während der Laufzeit der vereinbarten Werbeschaltung einen Austausch oder eine Neubelegung unabhängig von Ziff. 4.5 dieser Besonderen Bedingungen wünschen, nimmt WallDecaux den Austausch oder die Neubelegung nur auf Kosten des Auftraggebers vor.
4.7 Die Kosten für die Entfernung der Werbemittel trägt in jedem Fall der Auftraggeber.
4.8 Die Ziff. 3.8 und 3.9 der Besonderen Bedingungen für Innenwerbung in Transport- mitteln im öffentlichen Personennahverkehr gelten entsprechend.
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