BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR KAUFGESCHÄFTE. 4.4.1 Sämtliche an Kunden verkaufte Waren und TK-Equipment bleiben bis zu vollständiger Kaufpreiszahlung im Eigentum von Tele2.
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR KAUFGESCHÄFTE. 4.4.1. Sämtliche an Kunden verkaufte Waren und IT/TK-Equipment im Festnetzbereich bleiben bis zu vollständiger Kaufpreiszahlung im Eigentum von Drei.
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR KAUFGESCHÄFTE. 4.4.1 Sämtliche an Kunden verkaufte Waren und TK-Equipment bleiben bis zu vollständiger Kaufpreiszahlung im Eigentum von Castelli Networks.