Common use of Besondere Leistungen: Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) Clause in Contracts

Besondere Leistungen: Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV). Werden Lastschriften von der Bank des Karteninhabers nicht eingelöst, oder wegen Widerspruchs des Kontoinhabers zurückgegeben, trägt das VU das Risiko. Das elektronische Lastschriftverfahren beruht auf keiner Vereinbarung von Kreditinstituten. Es gelten dafür die Bedingungen des Bankvertrages zwischen VU und Händlerbank. Daraus ergibt sich unter anderem, unter welchen Voraussetzungen Lastschriften wieder zurückgegeben werden.

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Besondere Leistungen: Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV). Es gelten die Bestimmungen der Ziffern 6.6 b) und 6.8. Werden Lastschriften Last­ schriften von der Bank des Karteninhabers nicht eingelöst, eingelöst oder wegen Widerspruchs des Kontoinhabers zurückgegeben, trägt das VU das Risiko. Das elektronische Lastschriftverfahren beruht auf keiner Vereinbarung Verein­ barung von Kreditinstituten. Es gelten dafür die Bedingungen des Bankvertrages Bank­ vertrages zwischen VU und Händlerbank. Daraus ergibt sich unter anderemande­ rem, unter welchen Voraussetzungen Lastschriften wieder zurückgegeben werden.

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Besondere Leistungen: Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV). Es gelten die Bestimmungen der Ziffern 6.6 b) und 6.8. Werden Lastschriften von der Bank des Karteninhabers nicht eingelöst, eingelöst oder wegen Widerspruchs des Kontoinhabers zurückgegeben, trägt das VU das Risiko. Das elektronische Lastschriftverfahren beruht auf keiner Vereinbarung von Kreditinstituten. Es gelten dafür die Bedingungen des Bankvertrages zwischen VU und Händlerbank. Daraus ergibt sich unter anderem, unter welchen Voraussetzungen Lastschriften wieder zurückgegeben werden.

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