Besondere Pflichten bezüglich Bodenverhältnissen, Zuwegungen, Kranarbeitsplatz, Einsatzstelle. 20.1. Bodenverhältnisse am Einsatzort und Zuwegungen Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Boden-, Platz- und sonstigen Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zuwegungen – ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze – eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages gestatten. Hierbei hat der Auftragnehmer mitzuwirken und die in Ziffer 11 geregelten Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
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Samples: kingsped.de, hermann-paule.de, www.graeser-eschbach.de
Besondere Pflichten bezüglich Bodenverhältnissen, Zuwegungen, Kranarbeitsplatz, Einsatzstelle. 20.1. Bodenverhältnisse am Einsatzort und Zuwegungen Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Boden-, Platz- und sonstigen Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zuwegungen – ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze – eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages gestatten. Hierbei hat der Auftragnehmer mitzuwirken und die in Ziffer 11 geregelten Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
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Samples: www.deufol.com, www.brandt-wangler.de