Besondere Pflichten für Flatrate-Kundschaft / Fair Usage Musterklauseln

Besondere Pflichten für Flatrate-Kundschaft / Fair Usage. Nimmt die Kundschaft die von MEGA angebotene TK-Flatrate oder ein TK-Sonderprodukt in Anspruch, ist sie/ er mit Rücksicht auf alle anderen Nutzende der MEGA-Infrastruktur verpflichtet, diese maßvoll (Fair Usage) und ausschließlich für ihren/seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Ein Verstoß gegen Fair Usage beziehungsweise ein Missbrauch der TK-Flatrate beziehungsweise des TK-Sonderproduktes liegt vor, wenn die Kundschaft entgegen etwaiger gesonderter Vereinbarungen • Das Netz der MEGA durch weit überdurchschnittliches Telefonverhalten hinaus belastet, das heißt wenn die Kundschaft Internetverbindungen über geografische Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen aufbaut und auf diese Weise die Inrechnungstellung der Internetnutzung durch MEGA vermeidet; • über das sozial-adäquat übliche Nutzungsmaß hinaus Anrufweiterschaltungen oder Rückruffunktionen einrichtet oder Verbindungsleistungen weiterveräußert beziehungsweise verschenkt; • die TK-Flatrate beziehungsweise das TK-Sonderprodukt für die Durchführung von massenhafter Kommunikation, wie beispielsweise Fax Broadcast, Call-Center oder Telemarketing nutzt; Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. • die TK-Flatrate beziehungsweise das TK-Sonderprodukt zum gewerblichen Weiterverkauf von Internetdiensten (sog. Reselling) oder für den Betrieb von größeren Servern oder Serverfarmen (zum Beispiel Filesharing) nutzt . Dies gilt auch für die kostenfreie Weitergabe von Internetdiensten an eigene Kundschaft über Wireless-LAN, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Im Falle eines Verstoßes gegen Fair Usage bzw. eines Missbrauches nach dieser Ziffer ist MEGA berechtigt, die TK-Flatrate bzw. das TK-Sonderprodukt außerordentlich zu kündigen und für die vertragswidrige Inanspruchnahme, Leistungen in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn die Kundschaft keine TK-Flatrate beziehungsweise kein TK-Sonderprodukt abonniert hätte. MEGA ist darüber hinaus berechtigt, den Anschluss gemäß der AGB zu sperren (vgl. § 8) oder gemäß der AGB außerordentlich zu kündigen (vgl. § 12 Abs. (2) lit. c)).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.