Common use of Besondere Serviceleistungen Clause in Contracts

Besondere Serviceleistungen. 2.1. Serviceleistungen außerhalb des in Ziff. 1 und Teil H bestimmten Rahmens, insbesondere Serviceleistungen außerhalb der dort genannten Zeiten, die Lieferung von Updates auf (körperlichen) Datenträgern, die Lieferung von Upgrades (neue, um Funktionalitäten erweiterte Programmversionen) - soweit deren kostenlose Bereitstellung nicht vereinbart ist -, die Installation und Integration von Updates und Upgrades, die Unterstützung bei der Diagnose und Behebung von Störungen, die auf höherer Gewalt, Einwirkungen Dritter (bspw. durch Viren, Hacker), der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, dem unsachgemäßen Betrieb, Einsatz oder einer Um- oder Bearbeitung oder Erweiterung der Software oder Hardware durch den Vertragspartner oder Dritte oder auf Änderungen der Systemumgebung bzw. des Installationsortes der Software beruhen,. sind „besondere Serviceleistungen“, die nach gesonderter Vereinbarung erbracht werden. Außerdem sind besondere Serviceleistungen: - Anwenderschulungen - Ersatzbeschaffung verloren gegangener, gestohlener oder beschädigter Lizenzzertifikate und/oder Datenträger - Service Packs, die direkt von den Herstellern der Fremdanbieter-Software oder jeder anderen Drittpartei bereitgestellt und ursprünglich nicht von Canon zur Verfügung gestellt oder installiert wurden. - Die Bereitstellung von Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Veränderungen jedweder Art, die aufgrund des Abschlusses des Canon Software Support Vertrags bei anderen Software Programmen (einschließlich anderer Positionen der unterstützten Software) notwendig werden. - Kosten für (softwaremäßige) Änderungen an der IT Umgebung des Kunden, die möglicherweise erforderlich sind, um Korrekturen, Änderungen, Erweiterungen, Dateierweiterungen oder neue Versionen der Software zu installieren oder nutzen zu können.

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Samples: canon.a.bigcontent.io, canon.a.bigcontent.io

Besondere Serviceleistungen. 2.1. Serviceleistungen außerhalb des in Ziff. 1 und Teil H bestimmten Rahmens, insbesondere Serviceleistungen außerhalb der dort genannten Zeiten, die Lieferung von Updates auf (körperlichen) Datenträgern, die Lieferung von Upgrades (neue, um Funktionalitäten erweiterte Programmversionen) - soweit deren kostenlose Bereitstellung nicht vereinbart ist -, die Installation und Integration von Updates und Upgrades, die Unterstützung bei der Diagnose und Behebung von Störungen, die auf höherer Gewalt, Einwirkungen Dritter (bspw. durch Viren, Hacker), der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, dem unsachgemäßen Betrieb, Einsatz oder einer Um- oder Bearbeitung oder Erweiterung der Software oder Hardware durch den Vertragspartner oder Dritte oder auf Änderungen der Systemumgebung bzw. des Installationsortes der Software beruhen,. , sind „besondere Serviceleistungen“, die nach gesonderter Vereinbarung erbracht werden. Außerdem sind besondere Serviceleistungen: - Anwenderschulungen - Ersatzbeschaffung verloren gegangener, gestohlener gestohlen er oder beschädigter Lizenzzertifikate und/oder Datenträger - Service Packs, die direkt von den Herstellern der Fremdanbieter-Software oder jeder anderen Drittpartei bereitgestellt und ursprünglich nicht von Canon SALLMANN zur Verfügung gestellt oder installiert wurden. - Die Bereitstellung von Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Veränderungen jedweder ArtArt , die aufgrund des Abschlusses des Canon SALLMANN Software Support Vertrags bei anderen Software Programmen (einschließlich anderer Positionen der unterstützten Software) notwendig werden. - Kosten für (softwaremäßige) Änderungen an der IT Umgebung des Kunden, die möglicherweise erforderlich sind, um Korrekturen, Änderungen, Erweiterungen, Dateierweiterungen oder neue Versionen der Software zu installieren oder nutzen zu können.

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Samples: sallmann.at

Besondere Serviceleistungen. 2.1. Serviceleistungen außerhalb des in Ziff. 1 und Teil H bestimmten Rahmens, insbesondere Serviceleistungen außerhalb der dort genannten Zeiten, die Lieferung von Updates auf (körperlichen) Datenträgern, die Lieferung von Upgrades (neue, um Funktionalitäten erweiterte Programmversionen) - soweit deren kostenlose Bereitstellung nicht vereinbart ist -, die Installation und Integration von Updates und Upgrades, die Unterstützung bei der Diagnose und Behebung von Störungen, die auf höherer Gewalt, Einwirkungen Dritter (bspw. durch Viren, Hacker), der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, dem unsachgemäßen Betrieb, Einsatz oder einer Um- oder Bearbeitung oder Erweiterung der Software oder Hardware durch den Vertragspartner oder Dritte oder auf Änderungen der Systemumgebung bzw. des Installationsortes der Software beruhen,. , sind „besondere Serviceleistungen“, die nach gesonderter Vereinbarung erbracht werden. Außerdem sind besondere Serviceleistungen: - Anwenderschulungen - Ersatzbeschaffung verloren gegangener, gestohlener oder beschädigter Lizenzzertifikate und/oder Datenträger - Service Packs, die direkt von den Herstellern der Fremdanbieter-Software oder jeder anderen Drittpartei bereitgestellt und ursprünglich nicht von Canon zur Verfügung gestellt oder installiert wurden. - Die Bereitstellung von Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Veränderungen jedweder Art, die aufgrund des Abschlusses des Canon Software Support Vertrags bei anderen Software Programmen (einschließlich anderer Positionen der unterstützten Software) notwendig werden. - Kosten für (softwaremäßige) Änderungen an der IT Umgebung des Kunden, die möglicherweise erforderlich sind, um Korrekturen, Änderungen, Erweiterungen, Dateierweiterungen oder neue Versionen der Software zu installieren oder nutzen zu können.

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Samples: canon-it.de

Besondere Serviceleistungen. 2.1. 2.1 Serviceleistungen außerhalb des in Ziff. 1 und Teil H bestimmten Rahmens, insbesondere Serviceleistungen außerhalb der dort genannten Zeiten, die Lieferung von Updates auf (körperlichen) Datenträgern, die Lieferung von Upgrades (neue, um Funktionalitäten erweiterte ProgrammversionenProgrammversionen ) - soweit deren kostenlose Bereitstellung nicht vereinbart ist -ist-, die Installation und Integration von Updates und Upgrades, die Unterstützung bei der Diagnose und Behebung von Störungen, die auf höherer Gewalt, Einwirkungen Dritter (bspw. durch Viren, Hacker), der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, dem unsachgemäßen Betrieb, Einsatz oder einer Um- oder und Bearbeitung oder Erweiterung der Software oder Hardware durch den Vertragspartner oder Dritte oder auf Änderungen der Systemumgebung bzw. des Installationsortes der Software beruhen,. beruhen , sind "besondere Serviceleistungen", die nach gesonderter Vereinbarung erbracht werden. Außerdem sind besondere Serviceleistungen: - Anwenderschulungen - Ersatzbeschaffung verloren gegangener, gestohlener oder beschädigter Lizenzzertifikate und/oder Datenträger - Service Packs, die direkt von den Herstellern der Fremdanbieter-Software oder jeder anderen Drittpartei bereitgestellt und ursprünglich nicht von Canon zur CVU zu Verfügung gestellt oder installiert wurden. - Die Bereitstellung von Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Veränderungen jedweder Art, die aufgrund des Abschlusses des Canon CVU Software Support Vertrags bei anderen Software Programmen (einschließlich anderer Positionen der unterstützten Software) notwendig werden. - Kosten für (softwaremäßige) Änderungen an der IT IT-Umgebung des Kunden, die möglicherweise erforderlich sind, um Korrekturen, Änderungen, Erweiterungen, Dateierweiterungen oder neue Versionen der Software zu installieren oder nutzen zu können.

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Samples: www.cvu-berlin.de

Besondere Serviceleistungen. 2.1. Serviceleistungen außerhalb des in Ziff. 1 und Teil H bestimmten Rahmens, insbesondere Serviceleistungen außerhalb der dort genannten Zeiten, die Lieferung von Updates auf (körperlichen) Datenträgern, die Lieferung von Upgrades (neue, um Funktionalitäten erweiterte Programmversionen) - soweit deren kostenlose Bereitstellung nicht vereinbart ist -, die Installation und Integration von Updates und Upgrades, die Unterstützung bei der Diagnose und Behebung von Störungen, die auf höherer Gewalt, Einwirkungen Dritter (bspw. durch Viren, Hacker), der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, dem unsachgemäßen Betrieb, Einsatz oder einer Um- oder Bearbeitung oder Erweiterung der Software oder Hardware durch den Vertragspartner oder Dritte oder auf Änderungen der Systemumgebung bzw. des Installationsortes der Software beruhen,. sind „besondere Serviceleistungen“, die nach gesonderter Vereinbarung erbracht werden. Außerdem sind besondere Serviceleistungen: - Anwenderschulungen - Ersatzbeschaffung -Anwenderschulungen -Ersatzbeschaffung verloren gegangener, gestohlener oder beschädigter Lizenzzertifikate und/oder Datenträger - Service -Service Packs, die direkt von den Herstellern der Fremdanbieter-Software oder jeder anderen Drittpartei bereitgestellt und ursprünglich nicht von Canon BSJ e.U. zur Verfügung gestellt oder installiert wurden. - Die -Die Bereitstellung von Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Veränderungen jedweder Art, die aufgrund des Abschlusses des Canon BSJ e.U. Software Support Vertrags bei anderen Software Programmen (einschließlich anderer Positionen der unterstützten Software) notwendig werden. - Kosten -Kosten für (softwaremäßige) Änderungen an der IT Umgebung des Kunden, die möglicherweise erforderlich sind, um Korrekturen, Änderungen, Erweiterungen, Dateierweiterungen oder neue Versionen der Software zu installieren oder nutzen zu können.

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Samples: www.bs-jernej.at