Common use of Besondere Serviceleistungen Clause in Contracts

Besondere Serviceleistungen. 2.1 Serviceleistungen wie z.B. - außerhalb des in Ziff.1 und Teil H bestimmten Rahmens, insbesondere außerhalb der dort genannten Zeiten, - die der Vertragspartner nach den vertraglichen Vereinbarungen oder einer Bedienungsanleitung der Hardware selbst vorzunehmen hat, - die aufgrund der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, des unsachgemäßen Betriebs der Hardware, insbesondere der Verwendung von nicht von CVU freigegebener Verbrauchsmaterialien, Ersatz- oder Verschleißteile, Software, Anschluss an ungeeignete Geräte, Einwirkungen Dritter (bspw. Durch Viren, Hacker) oder höherer Gewalt (Unfall-, Wasser-, Feuer-, Blitz-, Überspannungs-, Kurzschlussschäden) erforderlich werden sowie - die Lieferung der nach der vertraglichen Vereinbarung gesondert zu vergütenden Ersatz- und Verschleißteile - die Installation von gerätebezogener Systemsoftware sind "besondere Serviceleistungen", die nach gesonderter Vereinbarung erbracht werden.

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Samples: www.cvu-berlin.de

Besondere Serviceleistungen. 2.1 Serviceleistungen wie z.5.1 Serviceleistungen, die z. B. - außerhalb des in Ziff.1 Abschnitts D, in Ziff. 1 und Teil H Ziff. 2 bestimmten Rahmens, insbesondere außerhalb der dort in Abschnitt D, Ziff. 2 genannten Zeiten, - die der Vertragspartner nach den vertraglichen Vereinbarungen oder einer Bedienungsanleitung der Hardware selbst vorzunehmen hat, - die aufgrund der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, des unsachgemäßen Betriebs der Hardware, insbesondere der Verwendung von nicht von CVU HKC freigegebener Verbrauchsmaterialien, Ersatz- oder Verschleißteile, Software, Anschluss an ungeeignete Geräte, Einwirkungen Dritter (bspw. Durch durch Viren, Hacker) oder höherer Gewalt (Unfall-, Wasser-, Feuer-, Blitz-, Überspannungs-, Kurzschlussschäden) erforderlich werden sowie - die Lieferung der von nach der vertraglichen Vereinbarung gesondert zu vergütenden Ersatz- und Verschleißteile - Verschleißteilen betreffen oder die Installation von gerätebezogener Systemsoftware betrifft sind "besondere „Besondere Serviceleistungen", die nach gesonderter Vereinbarung Beauftragung und Vergütung erbracht werden.

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Samples: www.hkconsulting.de

Besondere Serviceleistungen. 2.1 2.1. Serviceleistungen wie z.B. - außerhalb des in Ziff.1 Ziff. 1 und Teil H bestimmten Rahmens, insbesondere außerhalb der dort genannten Zeiten, - die der Vertragspartner nach den vertraglichen Vereinbarungen oder einer Bedienungsanleitung der Hardware selbst vorzunehmen hat, - die aufgrund der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, des unsachgemäßen Betriebs der Hardware, insbesondere der Verwendung von nicht von CVU SALLMANN freigegebener Verbrauchsmaterialien, Ersatz- Ersatz - oder Verschleißteile, Software, Anschluss an ungeeignete Geräte, Einwirkungen Dritter (bspw. Durch durch Viren, Hacker) oder höherer Gewalt (Unfall-, Wasser-, Feuer-, Blitz-, Überspannungs-, Kurzschlussschäden) erforderlich werden sowie - die Lieferung der nach der vertraglichen Vereinbarung gesondert zu vergütenden Ersatz- und Verschleißteile - die Installation von gerätebezogener Systemsoftware Software sind "besondere Serviceleistungen", die nach gesonderter Vereinbarung erbracht werden.

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Samples: sallmann.at

Besondere Serviceleistungen. 2.1 2.1. Serviceleistungen wie z.B. - außerhalb des in Ziff.1 Ziff. 1 und Teil H bestimmten Rahmens, insbesondere außerhalb der dort genannten Zeiten, - die der Vertragspartner nach den vertraglichen Vereinbarungen oder einer Bedienungsanleitung der Hardware selbst vorzunehmen hat, - die aufgrund der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, des unsachgemäßen Betriebs der Hardware, insbesondere der Verwendung von nicht von CVU Canon freigegebener Verbrauchsmaterialien, Ersatz- oder Verschleißteile, Software, Anschluss an ungeeignete Geräte, Einwirkungen Dritter (bspw. Durch durch Viren, Hacker) oder höherer Gewalt (Unfall-, Wasser-, Feuer-, Blitz-, Überspannungs-, Kurzschlussschäden) erforderlich werden sowie - die Lieferung der nach der vertraglichen Vereinbarung gesondert zu vergütenden Ersatz- und Verschleißteile - die Installation von gerätebezogener Systemsoftware sind "besondere Serviceleistungen", die nach gesonderter Vereinbarung erbracht werden.

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Samples: canon-it.de